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Vermögensabgabe in Krisenländern

27. Januar 2014

Im Falle einer drohenden Staatsinsolvenz sollten die Krisenländer künftig einmalig eine Vermögensabgabe erheben, das schlägt die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht vor.

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Bild: picture-alliance/Wolfram Steinberg

Anstatt Hilfen der Partnerländer im Euroraum zu beantragen, könnten klamme Staaten spätestens bei drohender Überschuldung zuerst das Vermögen ihrer Steuerzahler anzapfen, schlägt die Bundesbank in ihrem Monatsbericht vor, der am Montag in Frankfurt veröffentlicht wurde.

Schließlich sei die Haftung für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten nach geltenden Regeln weitgehend ausgeschlossen, unterstrich die Bundesbank. "Hilfsprogramme, die von den Steuerzahlern anderer Mitgliedstaaten finanziert werden, sollten nur im Ausnahmefall und als letzte Verteidigungslinie zum Einsatz kommen, wenn andernfalls die Finanzstabilität in der Eurozone massiv gefährdet wäre."

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Zügig und einmalig

Um das Vertrauen der Märkte nicht zu zerstören und um massive Kapitalflucht zu vermeiden, dürfe die Sondersteuer jedoch nur im äußersten Notfall und nur einmalig erhoben werden, betonte die Bundesbank. Zudem müsse die Abgabe zügig erfolgen, um Steuerflucht zu vermeiden.

Bereits im vergangenen Herbst hatte der Internationale Währungsfonds (IWF) angesichts der steigenden Verschuldung vieler Länder eine Vermögensabgabe von zehn Prozent ins Gespräch gebracht. Hintergrund für die Wortmeldungen zum Thema Vermögensabgabe ist die Beobachtung, dass in der Krise in einigen Euro-Ländern hohen öffentlichen Schulden umfangreiche staatliche und vor allem auch private Vermögen gegenüberstanden.

Die Aussagen der Bundesbank sind brisant, blickt man etwa auf das hoch verschuldete Griechenland oder Italien. Im ersten Fall sind es reiche griechische Industrielle, etwa Reeder, die beträchtliche Vermögen besitzen, die aber in der akuten Krise nicht angetastet wurden. Auch im reichen Oberitalien gibt es große Privatvermögen. Italien hatte auf dem Höhepunkt der Krise über Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) beträchtliche indirekte Hilfen bekommen, auch wenn eine Staatsinsolvenz anders als bei Griechenland nicht zu Debatte stand. Zur Kasse gebeten wurden private Vermögen hingegen im Falle Zyperns Anfang vergangenen Jahres bei der Sanierung und Abwicklung von Banken.

zdh/pg (rtr, dpa)