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Zweiter Anlauf im Teldafax-Prozess

26. Januar 2015

Einer der größten Prozesse wegen Insolvenzverschleppung in der deutschen Geschichte beginnt heute in Bonn. Es ist der zweite Versuch, die Pleite des Billigstromanbieters Teldafax gerichtlich zu klären.

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TelDaFax in Troisdorf bei Bonn
Bild: picture alliance/dpa

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Betrug, Insolvenzverschleppung und Bankrotthandlungen vor. Die Teldafax-Pleite gilt als eine der größten in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Hunderttausende Kunden wurden geschädigt, weil sie Teldafax Vorauszahlungen für die Lieferung des vermeintlich günstigen Stroms geleistet hatten.

Mitte 2011 meldete Teldafax Insolvenz an. Nach Erkenntnissen der Ankläger zu spät, weil das Unternehmen schon zwei Jahre zuvor überschuldet gewesen sei. Zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit hatte Teldafax mehr als 700.000 Kunden. Der Insolvenzverwalter ermittelte einen Schaden von 500 Millionen Euro. Der erste Anlauf des Strafprozesses war vor einem Jahr kurz nach dem Start abgebrochenworden, weil sich das Gericht für nicht zuständig erklärt hatte.

Es drohen bis zu fünf Jahre Haft

Die Verteidiger der Angeklagten hatten zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr die Zuständigkeit des Gerichts infrage gestellt. Wegen Überlastung der Gerichte war zuvor eigens für den Teldafax-Prozess eine Hilfskammer eingerichtet worden. Am zweiten Verhandlungstag erklärte sich diese allerdings als nicht zuständig für den Fall - auch um keinen Revisionsgrund zu schaffen.

Konkret geht es um Insolvenzverschleppung, gewerbsmäßigen Betrug und Bankrotthandlungen wie das nicht ordnungsgemäße Führen der Geschäftsbücher. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht den drei Angeklagten eine Freiheitsstrafe von über fünf Jahren.

Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren die Teldafax Holding sowie deren Töchter Teldafax Services und Teldafax Energy bereits Mitte 2009 zahlungsunfähig. Auch wenn zwischenzeitlich Liquidität zur Verfügung stand, habe sich an der Lage der permanenten Unterdeckung nichts geändert, heißt es in der Anklageschrift. Trotzdem habe es der Vorstand nach Bekanntwerden der Insolvenzreife versäumt, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen.

dk/ul (dpa)