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Zschäpe will vor Gericht schweigen

24. November 2012

Für die Hinterbliebenen der Opfer dürfte das schwer zu ertragen sein: Die wegen Mordes angeklagte mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe will sich in dem bevorstehenden Prozess nicht äußern.

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Ein Foto vom Bundeskriminalamt (BKA) zeigt das mutmassliche Mitglied der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU), Beate Zschaepe. Foto: dapd: -/Bundeskriminalamt/dapd
Bild: Bundeskriminalamt/dapd

Beate Zschäpe werde auch vor Gericht schweigen, erklärten ihre Anwälte der Süddeutschen Zeitung (Samstag). Die Angeklagte werde keine Angaben zur Sache machen. "Wir mussten Frau Zschäpe nicht dazu überreden", betonte ihr Kölner Anwalt Wolfgang Heer. Ob diese Ankündigung für die gesamte Dauer des Prozesses Bestand haben werde, stehe allerdings nicht fest. "In einem Hauptverfahren sind viele Entwicklungen möglich, die man nicht vorhersagen kann. Derzeit gilt: Frau Zschäpe wird schweigen", sagte ihre Berliner Anwältin Anja Sturm. Zschäpe hatte auch in dem seit zwölf Monaten andauernden Ermittlungsverfahren die Aussage verweigert.

Anklage Mord - der Fall der Neonazi-Terroristin Zschäpe

Anwälte bestreiten Mittäterschaft

Die 37-Jährige muss sich als Mitglied der Organisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verantworten. Ihr wird eine Mittäterschaft bei zehn Morden und 15 Raubüberfällen, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie besonders schwere Brandstiftung mit versuchtem Mord in drei Fällen vorgeworfen.

In früheren Interviews hatten die Zschäpe-Anwälte bereits bestritten, dass Zschäpe als Mittäterin an der NSU-Mordserie beteiligt gewesen sei. Neben Zschäpe sind auch vier mutmaßliche Unterstützer und Helfer der sogenannten Zwickauer Zelle angeklagt, darunter der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben. Der Prozess soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft in München stattfinden, der Termin ist noch offen.

Fahndungsfotos des Trios Beate Zschäpe), Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Foto: dpa
Die Fahndungsfotos der Mitglieder der sogenannten Zwickauer Zelle, Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt (Mitte) und Uwe MundlosBild: picture-alliance/dpa

Die Verteidiger warfen Generalbundesanwalt Harald Range eine "Vorverurteilung" vor, weil er frühzeitig über eine Kronzeugenregelung gesprochen und diese abgelehnt habe. Hinter der Debatte über die Kronzeugenregelung stehe die Annahme, dass Zschäpe in allen Anklagepunkten verurteilt werde. Davon aber sei aber, so die Anwälte, nicht auszugehen.

ml/qu (dpa, dapd)