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Zschäpe muss ihre Verteidiger behalten

22. Juli 2014

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss sich weiter von ihren drei bisherigen Anwälten vor Gericht vertreten lassen. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) lehnte ihren Wunsch nach neuen Verteidigern ab.

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Beate Zschäpe im Gerichtssaal 15.07.2014
Bild: picture-alliance/dpa

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl sagte zumAuftakt der Hauptverhandlung, Zschäpes Antrag zur Entpflichtung ihrer Verteidiger sei abgelehnt worden. Die 39-Jährige hatte in dem Prozess in der vergangenen Woche überraschend erklären lassen, sie habe zu ihren Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm kein Vertrauen mehr. Das OLG verlangte daraufhin eine schriftliche Begründung.

Zschäpe habe in ihrer inzwischen schriftlich nachgereichten Begründung nicht darlegen können, dass das Verhältnis endgültig und nachhaltig gestört sei, sagte Götzl zu Beginn des 129. Verhandlungstags. Der Richter nannte keine Details, erwähnte aber, dass sich Zschäpe bei ihrem Antrag von einem weiteren Anwalt habe beraten lassen.

Gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger

Eine nachhaltige und endgültige Erschütterung des Vertrauensverhältnisses wäre die Voraussetzung für einen Wechsel der Verteidiger gewesen. Zschäpe kann ihre Anwälte nicht selbst entlassen, weil es sich um gerichtlich bestellte Pflichtverteidiger handelt. Die Entscheidung liegt daher beim Gericht.

Zschäpe steht seit Anfang Mai 2013 unter anderem wegen der zehn Morde und zwei Bombenanschläge vor Gericht, die dem rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) angelastet werden. Ebenfalls vor Gericht stehen vier mutmaßliche Helfer der NSU, die von den Ermittlern als terroristische Vereinigung eingestuft wird. Die beiden mutmaßlichen Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten sich bei ihrer Enttarnung das Leben genommen.

kle/pg (afp, dpa, rtr)