1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Zeugin sah Zschäpe in Dortmund

19. September 2013

Im NSU-Prozess hat das Münchner Oberlandesgericht Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen alle fünf Richter abgelehnt. Nach eintägiger Unterbrechung ging das Verfahren weiter. Eine Zeugin belastete Zschäpe.

https://p.dw.com/p/19kdk
Die Angeklagte Beate Zschäpe (M.) im Gerichtssaal zwischen ihren Anwälten Anja Sturm (l.) und Wolfgang Heer (r.). (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe hatten am Mittwoch Befangenheitsanträge gegen den gesamten Strafsenat gestellt, der den NSU-Prozess führt. Andere Richter mussten deshalb entscheiden. Sie hätten alle Ablehnungsanträge als unbegründet zurückgewiesen, teilte das Oberlandsgericht mit. Vorangegangen war ein Streit um Anwaltsgebühren.

Sind 5000 Euro zu wenig?

Es ging um die Frage, ob der Senat oder einzelne Richter die Verteidigung Zschäpes behindern, indem sie zu geringe Vorschüsse auf die Pflichtverteidigung gewähren. Verteidiger Wolfgang Stahl hatte einen Gebührenvorschuss von 77.000 Euro - für seine Arbeit während des Ermittlungsverfahrens über den Zeitraum von einem Jahr - beantragt. Nach seiner Darstellung, die das Gericht ausdrücklich für nachvollziehbar hielt, hatte er etwa 770 Stunden an dem Fall gearbeitet. Das Gericht bewilligte ihm nur 5000 Euro Vorschuss. Die Verteidigung argumentierte, dies sei zu wenig, um auch nur die laufenden Kanzleikosten zu decken.

Endgültig festgelegt wird die Vergütung erst nach Ende des Prozesses. Doch erfahrungsgemäß ist nicht damit zu rechnen, dass dann noch sehr viel Geld nachfließt.

Zwischenbilanz des NSU-Prozesses

Nebenklageanwältin Seda Basay bezeichnete die Befangenheitsanträge der Zschäpe-Verteidigung als peinlich. "In der Sache stimmt es, dass 5000 Euro Vergütung für das Ermittlungsverfahren zu wenig sind. Aber das ist kein Befangenheitsgrund. Der Antrag dient einfach der Verzögerung des Verfahrens."

Zeugin in Dortmund belastet Zschäpe

Mit eintägiger Verspätung setzte der Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Manfred Götzl, dann am Donnerstag den Prozess wie geplant fort. An diesem 36. Verhandlungstag ging es um den Mord an dem türkischstämmigen Kioskbesitzer Mehmet Kubasik 2006 in Dortmund.

Die Hauptangeklagte Zschäpe soll wenige Tage vor dem Mordanschlag mit ihren mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in der Stadt gesehen worden sein. Nebenklageanwältin Doris Dierbach beantragte, eine Zeugin vor dem Münchner Oberlandesgericht zu vernehmen. Die Frau habe das Trio zusammen mit einem "bulligen Skinhead" eine Woche vor dem Mord an Kubasik auf einem Grundstück in Dortmund beobachtet.

Die Aussage der Nachbarin belege die persönliche Anwesenheit Zschäpes in der Nähe von Tatorten, aber auch Verbindungen zur örtlichen Neonazi-Szene, sagte Dierbach. Mehrere Nebenklagevertreter schlossen sich dem Beweisantrag an.

Nebenklägerin Gamze Kubasik, die Tochter des in Dortmund ermordeten Kiosbesitzers Mehmet Kubasik (Foto: dpa)
Nebenklägerin Gamze Kubasik, die Tochter des in Dortmund ermordeten KioskbesitzersBild: picture-alliance/dpa

Zschäpe ist als mutmaßliche Mittäterin bei den Mordanschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) angeklagt. Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach dem Auffliegen der Neonazi-Terrorgruppe das Leben genommen. Dem Trio werden unter anderem zwischen 2000 und 2007 zehn Morde zur Last gelegt.

se/wl (dpa, afp)