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Behörden ohne Infos über Copiloten

5. April 2015

Neuer Klärungsbedarf im Fall von Andreas L.: Laut "Welt am Sonntag" hat die Lufthansa das zuständige Luftfahrtbundesamt nicht über die Depression des jungen Piloten informiert - hätte es aber tun müssen.

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Das Gebäude des Luftfahrtbundesamtes in Braunschweig (Foto: picture-alliance/dpa/Peter Steffen)
Bild: picture-alliance/dpa/Peter Steffen

Der medizinische Dienst der Lufthansa hat das Luftfahrtbundesamt einem Zeitungsbericht zufolge nicht über die abgeklungene schwere Depression des Copiloten der in Frankreich abgestürzten Germanwings-Maschine informiert. Wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf eine schriftliche Stellungnahme des Bundesamtes berichtet, hatte die Braunschweiger Behörde bis zur Akteneinsicht beim Aeromedical Center der Lufthansa in Frankfurt in Main am 27. März "keinerlei Informationen über die medizinischen Hintergründe".

Regelung seit 2013

Der Copilot Andreas L. hatte den Germanwings-Airbus nach den den bisherigen Ermittlungsergebnissen am 24. März auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf bewusst in einen Berg in den französischen Alpen gesteuert, um sich das Leben zu nehmen. Dabei kamen 150 Menschen ums Leben. Schnell wurde bekannt, dass der 27-Jährige bereits wegen schwerer psychischer Probleme mit Suizidgefahr behandelt worden war.

Die Lufthansa-Ärzte, die den Piloten in den Jahren von 2009 bis 2014 untersuchten, hätten das Luftfahrtbundesamt darüber informieren müssen, heißt es in der "Welt am Sonntag". Ein Flugmediziner müsse seit April 2013 bei schweren Krankheiten wie einer Depression den Fall an die Aufsichtsbehörde verweisen. Seitdem habe es noch zwei Tauglichkeitsprüfungen von Andreas L. gegeben, und zwar im Sommer 2013 und 2014.

Letztes psychiatrisches Gutachten 2009?

Laut der "WamS" gab es in der Lizenz des Copiloten zudem einen sogenannten SIC-Vermerk, der vorschreibt, dass der untersuchende Arzt die lizenzvergebende Behörde kontaktieren muss. Das war aber nicht geschehen, wie das Luftfahrtbundesamt auf Anfrage der Zeitung bestätigte. Die Lufthansa bestritt inzwischen den Vorwurf, Informationspflichten verletzt zu haben. Auf Anfrage erklärte das Unternehmen: "Lufthansa kommt ihren Informationspflichten gegenüber dem Luftfahrtbundesamt nach." Derzeit könne man keine weiteren Erklärungen zum konkreten Fall abgeben, weil man den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht vorgreifen wolle.

Seit 2009 hätten die Lufthansa-Ärzte in den unternehmenseigenen Aeromedical Centern in Frankfurt am Main und München insgesamt sechs Mal die Tauglichkeit von Andreas L. bestätigt, schreibt die "Wams" weiter. 2009 sei zusätzlich zum gewöhnlichen Test auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt worden. Weitere derartige Gutachten seien aber nicht eingeholt worden.

sti/qu/kle (afp, rtr)