1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Wikileaks-Gründer Assange bleibt in Haft

7. Dezember 2010

Der Gründer der umstrittenen Internet-Plattform Wikileaks, Julian Assange, kommt vorerst nicht auf freien Fuss. Ein Londoner Gericht lehnte die Freilassung gegen Kaution ab. Assange hatte sich zuvor freiwillig gestellt.

https://p.dw.com/p/QRQO
Wikileaks-Gründer Assange muss nun eine Auslieferung fürchten (Foto: AP)
Wikileaks-Gründer Assange muss nun eine Auslieferung fürchtenBild: AP

Wegen Fluchtgefahr lehnte ein Londoner Haftrichter am Dienstag (07.12.2010) die Freilassung des Gründers der Enthüllungsplattform Wikileaks, Julian Assange, ab. Zuvor hatte er sich nach langem Versteckspiel der britischen Polizei in London gestellt. Assange sei auf der Grundlage eines neuen internationalen Haftbefehls aus Schweden festgesetzt worden, als er zu einem Gespräch in ein Polizeirevier kam, teilte die Polizei mit. Assange soll nun am 14. Dezember erneut vor dem Londoner Gericht erscheinen.

Die schwedische Justiz wirft Assange Vergewaltigung und sexuelle Belästigung von zwei Frauen vor. Den Anlass für die weltweite Fahndung gaben im August zwei Schwedinnen: Ihren Angaben nach soll Assange mehrmals ungeschützten Sex verlangt und gegen ihren Willen durchgesetzt haben. Mit geschütztem Sex wären sie nach Medienberichten einverstanden gewesen.

Assange vermutet eine Schmutzkampagne

Reporter warten am Hinterausgang des Westminister-Gerichts auf Assange (Foto: AP)
Reporter warten am Hinterausgang des Westminister-Gerichts auf AssangeBild: AP

Der Australier bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet sie als gezieltes Komplott der US-Regierung, die durch die Enthüllungen der Internetplattform Wikileaks unter Druck geraten ist. Vor einer Woche hatte Interpol Assange auf die Fahndungsliste gesetzt. Schweden hatte Mitte November bei der internationalen Polizeibehörde einen Antrag auf internationale Fahndung nach Assange gestellt. Der Anwalt des Gesuchten hatte sich zuvor mehrmals vergeblich bemüht, eine Aufhebung des schwedischen Haftbefehls zu erreichen.

Wikileaks hat zuletzt mit der Veröffentlichung vertraulicher Dokumente aus dem US-Außenministerium weltweit für Aufsehen gesorgt. Die Internetplattform hatte Ende November mehr als 250.000 teilweise vertrauliche Dokumente von US-Diplomaten in aller Welt veröffentlicht. In den Depeschen gaben Diplomaten dem Außenministerium in Washington Einschätzungen über ihre Gastländer oder berichteten über geheime Verhandlungen. Zuvor war Assange bereits durch die Veröffentlichung zehntausender Geheimdokumente zu den US-Einsätzen in Afghanistan und im Irak weltbekannt geworden.

Die Mitstreiter von Assange bei Wikileaks reagierten mit demonstrativem Selbstbewusstsein auf die Verhaftung. "Die heutige Aktion gegen unseren Chefredakteur Julian Assange wird unsere Arbeit nicht beeinträchtigen", kündigten die Aktivisten über den Online-Dienst Twitter an. Die nächste Veröffentlichung geheimer Dokumente des US-Außenministeriums werde sogar noch mehr Papiere als üblich enthalten. Dagegen begrüßten die USA die Festnahme von Assange. So sprach Verteidigungsminister Robert Gates von einer "gute Nachricht".

Datenschutz-Diskussion in Deutschland

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will den Datenschutz modernisieren (Foto: dpa)
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will den Datenschutz modernisierenBild: picture alliance/dpa

In Deutschland wurde die Diskussion um Datenschutz im Internet durch die Wikileaks-Veröffentlichungen erneut angefacht. Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) sagte Anfang Dezember, dass es zwar keine Handhabe des Gesetzgebers gegen Wikileaks gebe. Sie forderte aber die Behörden und Unternehmen auf, ihre Daten besser gegen Missbrauch zu sichern. Wo immer es möglich sei, sollten Behörden und Unternehmen darauf verzichten, Datenberge über Bürger, Mitarbeiter oder Kunden anzulegen. Wikileaks sei auch eine "Warnung zur Datensparsamkeit".

Innenminister Thomas de Mazière (CDU) hat derweil scharfe gesetzliche Regelungen für Datenschutz im Internet gefordert. Der Minister strebt eine Ergänzung des Bundesdatenschutzgesetzes an, die den Schutz vor besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet verbessern soll. "Werden Daten, die über eine Person zusammengestellt worden sind, gezielt veröffentlicht, greift dies besonders tief in das Persönlichkeitsrecht ein. Wenn hierbei gezielt Persönlichkeitsprofile verbreitet werden, dann geht das nicht ohne Einwilligung der Betroffenen oder ein klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung", heißt es in einem vierseitigen Konzeptpapier des Ministers.

Autorin: Nicole Scherschun/Reinhard Kleber (dpa, dapd, rtr, afp)
Redaktion: Martin Schrader