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ACTA: Vorentscheidung

Ralf Bosen21. Juni 2012

Mit dem internationalen Handelsabkommen ACTA sollen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen bekämpft werden. Einige Details sind heftig umstritten. Jetzt fällt in der EU eine Vorentscheidung.

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Demonstration gegen acta Foto: Roberto Pfeil/dapd
Demonstration Düsseldorf Kundgebung gegen ACTABild: dapd

Zehntausende Menschen hatten europaweit gegen ACTA demonstriert. Erst dann erkannte die Politik die Brisanz des Themas. Mehrere Staaten, darunter Deutschland, setzten die Ratifizierung des Abkommens aus. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies auf noch "offene Fragen". Auch in Brüssel liefen die Mühlen der Behörden an. Die EU-Kommission stellte beim Europäischen Gerichtshof einen Prüfungsantrag, ob das Vertragswerk mit EU-Recht vereinbar ist. Vier Ausschüsse des Europaparlaments haben den Abgeordneten inzwischen empfohlen, das Abkommen zu stoppen.

Am Donnerstag (21.06.2012) stimmt der EU-Handelsausschuss, der das Verfahren leitet, über das Thema ab. Es ist davon auszugehen, dass das EU-Parlament in seiner entscheidenden Sitzung Anfang Juli der Empfehlung des Handelsausschusses folgen wird.

Eine unbequeme Entscheidung

Das Abkommen, über das drei Jahre lang verhandelt worden war, kann nur in Kraft treten, wenn es von allen EU-Staaten ratifiziert und vom EU-Parlament gebilligt wird. Die nationalen Regierungen haben sich aber in den Diskussionen auffällig zurückgehalten. Sie scheinen froh zu sein, dass Brüssel ihnen die unbequeme und brisante Entscheidungsfindung abnimmt. "Die haben ein solches Abkommen über Jahre gefordert und begleitet. Einige von diesen Ländern waren sogar Motor. Und nun, wo die Zivilgesellschaft zu Recht darüber diskutiert, sagen sie: Jetzt soll mal Europa entscheiden", sagt der Europaabgeordnete der SPD, Bernd Lange, der Deutschen Welle. Grundsätzlich begrüßt er die Diskussionen im Parlament.

eine Porträtaufnahme von Bernd Lange (Foto: Europäisches Parlament)
Bernd Lange, Europaabgeordneter der SPDBild: Europäisches Parlament

Ursprünglich ist ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) mit großer Unterstützung ins Leben gerufen worden. Ausgehandelt wurde das Abkommen von der EU, den USA, Australien, Kanada, Japan, Mexiko sowie Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea und der Schweiz. Sobald die Vereinbarung in Kraft getreten ist, könnte jedes Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) eine Vertragsaufnahme beantragen. Ziel ist es, den Schutz geistigen Eigentums in der Güterwirtschaft und im Internet zu verbessern. Es geht unter anderem um eine Verschärfung von Zollkontrollen vor allem in Hinblick auf gefälschte Markenwaren aus Ostasien und um illegale Downloads von Video- und Musikdateien.

Ein Demonstrant hält während einer Demonstration gegen das geplante Anti-Produktpiraterie-Abkommen ACTA in der Innenstadt von Muenchen ein Plakat mit der Aufschrift "No to ACTA" hoch. (Foto:dapd)
Anti-Acta-Demonstration in MünchenBild: dapd

Netzaktivisten befürchten Einschränkungen

Von ACTA würden vor allem Industrieländer profitieren. Sie leiden besonders unter Fälschungen von Markenartikeln und anderen Verstößen gegen das geistige Eigentum. Nach Angaben der EU-Kommission entstehen in Europa jährlich acht Milliarden Euro Verluste durch Produktfälschungen. Über das Ziel, Markenpiraterie zu verhindern, sind sich im Kern alle Beteiligten einig. Aber über die Einzelheiten wird heftig gestritten. Auch weil einige ACTA-Passagen unterschiedlich ausgelegt werden können. Vor allem Internetnutzer in Europa machen Front. Sie befürchten, dass Provider Onlineaktivitäten stärker überwachen und Rechteinhaber bei Verstößen übertrieben hohen Schadenersatz fordern könnten.

Der deutsche Europaabgeordnete der Grünen, Jan-Philipp Albrecht, war einer der ersten Gegner des Abkommens. Er sieht das Abkommen als nicht mehr zeitgemäß an. Außerdem könnten die falschen Personen ins Fadenkreuz möglicher Ermittlungen geraten: "Im Bereich des Urheberrechts werden Maßnahmen vorgeschlagen, die gegenüber den Internetnutzern deutlich unterdrückend angelegt sind“, sagt Albrecht der Deutschen Welle. "Anstatt Nutzer zu belangen, sollten eher die Anbieter stärker verfolgt werden, die Urheberrechtsverletzendes Material anbieten."

Eine Porträtaufnahme von Jan Philipp Albrecht (Foto: Wolf von Dewitz, dpa)
Jan Philipp Albrecht, Europaabgeordneter der GrünenBild: picture-alliance/dpa

Nachteile für Entwicklungsländer

Ein weiteres Problem sieht Albrecht darin, dass bei den Verhandlungen zur Formulierung des Handelsvertrages nicht alle Länder beteiligt gewesen seien. Dies entspreche nicht den Regeln einer internationalen Gemeinschaft. "Wenn man schon ein Abkommen zur Bekämpfung von Produktpiraterie macht, dann muss man alle Staaten mit einbeziehen. Insbesondere die Entwicklungs- und Schwellenländer, denn gerade aus den Schwellenländern stammen solche Verletzungen. Und die Entwicklungsländer haben  berechtigte Interessen, nämlich Technologie- oder auch Generika-Ausnahmen." Damit schließt sich Albrecht Befürchtungen einiger Hilfsorganisationen an, ACTA könnte den internationalen Handel mit Generika erschweren. Generika sind Nachahmer-Medikamente, die in der Regel preiswerter sind als die Originale. Deshalb sind sie vor allem für Kranke in armen Ländern wichtig.

Auch wenn die Front der ACTA-Befürworter bröckelt, wenden sich nicht alle Politiker komplett ab. So sieht der Europa-Abgeordnete Daniel Caspary von der CDU auch positive Seiten des Abkommens: "ACTA ist ein Meilenstein im Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie. Erstmals gehen Industrie- und Schwellenländer gemeinsam geschlossen gegen gefälschte Produkte und Markenartikel vor", erklärt Caspary auf seiner Homepage. Doch wegen der beschränkten Anzahl an Unterzeichnerstaaten sieht auch er das Abkommen nicht als optimale Lösung an.

Eine Porträtaufhnahme von Daniel Caspary (Foto: dpa)
Europaabgeordneter Daniel Caspary CDUBild: picture-alliance/dpa

ACTA zu den Akten?

Sollte das Parlament zustimmen, kann der EU-Rat der Staats- und Regierungschefs das Abkommen zu bindendem Recht erklären. Sollten die EU-Parlamentarier ablehnen, würde ACTA zu den Akten gelegt. Die jetzige Fassung des Abkommens wäre vom Tisch und müsste bei Interesse in allen Einzelheiten neu verhandelt werden. Bisher hat das EU-Parlament zwei Abkommen abgelehnt: SWIFT, bei der es um die Weitergabe vertraulicher EU-Finanzdaten an US-Behörden ging, und ein Fischereiabkommen mit Marokko.