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Schusswaffenkontrolle

Heiner Kiesel20. November 2012

Wieviele Waffen sind in Deutschland in privaten Händen? Diese Frage wird immer wieder nach einem Amoklauf gestellt. Ein zentrales Waffenregister soll die Gefahren von Verbrechen künftig mindern.

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Munitionskugel (Foto: Scanrail - Fotolia.com).
Bild: Fotolia/Scanrail

Deutschland soll bis Ende des Jahres ein zentrales Waffenregister bekommen. Darin sollen die Informationen aus den fast 600 Waffenerlaubnisämtern in Deutschland zusammengefasst werden. Mit dieser Initiative soll eine EU-Vorgabe umgesetzt werden. Die europäische Waffenrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten bis Ende 2014, ein computergestütztes, stets aktuelles Register aufzubauen. Deutschland will aber schon zwei Jahre früher so weit sein. An diesem Montag (19.11.2012) stellt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) das Konzept vor, das der Bundestag am 26. April beschlossen hatte.

Das Datum war symbolisch: Auf den Tag genau zehn Jahre vorher hatte es an einem Erfurter Gymnasium einen Amoklauf gegeben. Am Morgen des 26. April 2002 hatte ein 19-jähriger Schüler systematisch das Gutenberg-Gymnasium in Erfurt durchstreift. Zwei Stunden lang schoss er um sich und tötete zwölf Lehrer, eine Sekretärin, einen Polizisten, zwei Schüler und anschließend sich selbst. Deutschland stand nach diesem Amoklauf an einer Schule unter Schock und begann, ernsthaft über ein verschärftes Waffenrecht zu diskutieren.

Der Entschluss war durch einen weiteren Amoklauf ausgelöst worden: 2009 hatte ein 17-jähriger Schüler in Winnenden 16 Menschen getötet.

Bessere Gefahrenanalyse

Das Register soll den deutschen Behörden den Überblick über die etwa zehn Millionen Schusswaffen in privater Hand erleichtern. "Das Nationale Waffenregister ermöglicht die Zuordnung von Waffen sowie waffenrechtlichen Erlaubnissen, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verboten zu Personen", heißt es im Gesetzentwurf. Die Waffen-Informationen werden vom Bundesverwaltungsamt geführt und sollen den Behörden im Einsatzfall schnell zur Verfügung stehen. In der Folge könnte unrechtmäßiger Waffenbesitz leichter festgestellt und im Ernstfall die Gefahrenanalyse erleichtert werden. "Das schafft eine neue Qualität", lobt Bundesinnenminister Friedrich den Gesetzentwurf seines Hauses. Aber er schränkt ein, dass das Gesetz "per se keine Amoktaten verhindern" werde.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (Foto: dapd)
Bundesinnenminister Hans-Peter FriedrichBild: dapd

Das zeigt sich am Beispiel der beiden blutigen Amokläufe von 2002 und 2009. Der Täter von Erfurt war bewaffnet mit einer Pump Gun und einer Glock 17, das ist eine großkalibrige Pistole, die bevorzugt von Spezialeinsatzkommandos eingesetzt wird, aber auch häufig in TV-Krimiserien zu sehen ist. Er hatte die Waffen mit gefälschten Papieren gekauft, war also nicht legal in deren Besitz gekommen. Auch im Fall von Winnenden hätten die Waffen nicht in die Hände des Schützen gelangen dürfen: Der Schüler hatte eine registrierte Sportwaffe seines Vaters benutzt.

Blumen liegen vor dem Haupteingang des Erfurter Gutenberg-Gymnasiums (Foto: dapd)
Vor zehn Jahren in Erfurt: Blumen vor dem Ort des AmoklaufsBild: dapd

Verschärftes Waffengesetz

Seit den tragischen Ereignissen von Erfurt und Winnenden sind die Bestimmungen für den Waffenbesitz in Deutschland mehrfach verändert worden. Sportschützen dürfen seither erst mit 21 statt mit 18 Jahren Waffen besitzen, bei Jägern wurde die Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre erhöht. Angehende Schützen unter 25 müssen von einem Psychologen begutachtet werden. Auch die Vorschriften zur Verwahrung von Waffen wurden strenger. So dürfen die Behörden unangemeldet bei Waffenbesitzern anklopfen und fragen, ob sie nachsehen können, ob Gewehre und Pistolen richtig gelagert werden.

Bernhard Witthaut, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Foto: gdp
Bernhard Witthaut, GdP-BundesvorsitzenderBild: GdP

Generell rühren die Verschärfungen des Waffenrechts nicht daran, dass großkalibrige Waffen für den Sport- und Freizeitgebrauch verwendet werden. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, ist mit den Waffengesetzen in Deutschland jedoch zufrieden. Sie seien differenziert und genügten sehr strengen Maßstäben, sagte er. Ihm zufolge fehlt es jedoch an Personal, die unangemeldeten Überprüfungen durchzuführen. Die Vorsitzende des "Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden", Gisela Mayer, kritisierte die Gesetze als ungenügend. Die Einrichtung des Zentralregisters für Waffen nannte sie eine "Selbstverständlichkeit".