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Voßhoff für Snowden-Befragung

Marcel Fürstenau6. Mai 2014

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit legt ihren ersten Tätigkeitsbericht vor. Ihre Ansichten zur NSA-Affäre und Vorratsdatenspeicherung dürften bei der Regierung kaum Begeisterung auslösen.

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Edward Snowden in Form eines artifizierten Poster-Portraits (Foto: David von Blohn/NurPhoto picture alliance / ZUMA Press)
Bild: picture alliance/ZUMA Press

Wochenlang schon wird im Berliner Regierungsviertel heftig darüber gestritten, ob der Whistleblower Edward Snowden vom NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages befragt werden soll oder nicht. Nun hat sich die seit Jahresbeginn amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff zu der heiß diskutierten Frage geäußert. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei es "sicher sinnvoll", sagte sie am Dienstag (06.05.2014) in Berlin. Anlass war die Vorstellung des Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit. Mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) können alle Bürger bei öffentlichen Stellen Zugang zu amtlichen Informationen beantragen.

Das 2006 in Kraft getretene IFG steht in Deutschland nach wie vor im Schatten der Datenschutzgesetze, deren Anfänge bis ins Jahr 1970 zurückreichen. In jüngster Zeit gewinnt es aber an Bedeutung, wie die vom Parlament gewählte Voßhoff erfreut mitteilte. Demnach wurden in den beiden vergangenen Jahren gut 10.800 Anträge gestellt. Das ist mehr als eine Verdoppelung gegenüber dem Zeitraum 2010/11, als es rund 4800 waren. Anfragen im Zusammenhang mit der NSA habe es seit Bekanntwerden der Spitzel-Aktivitäten des US-Geheimdienstes keine gegeben, sagte Voßhoff.

Wasser auf die Mühlen der Opposition

Dass die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete für eine Befragung Snowdens im parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist, wird die Bundesregierung kaum hilfreich finden. Am vergangenen Freitag hatte sie dem Gremium einen vertraulichen Bericht übermittelt, in dem sie eine Vernehmung des Whistleblowers in Deutschland ablehnt. Zur Begründung heißt es in dem 27 Seiten umfassenden Text unter anderem, die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik würden gegenüber "dem möglichen Interesse des Untersuchungsausschusses an einer Vernehmung von Herrn Snowden in Deutschland überwiegen".

Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (Foto: Hannibal dpa/lbn pixel)
Die Datenschutzbeauftragte Andrea VoßhoffBild: picture-alliance/dpa

Die Auffassung der Datenschutzbeauftragten ist Wasser auf die Mühlen der Opposition, die notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will, um eine Befragung Snowdens durchzusetzen. Die Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss, Martina Renner, sagte am Dienstag (06.05.2014), die Bundesregierung habe in der Frage nicht die "Interpretationsfreiheit". Renners Stellvertreter André Hahn attestierte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) "Feigheit vor dem Freund". Ein gutes Verhältnis zu den USA sei ihr wichtiger als die Aufklärung millionenfachen Datenmissbrauchs.

Kehrtwende bei der Vorratsdatenspeicherung

Auch bei der ebenfalls umstrittenen Vorratsdatenspeicherung weicht die neue Datenschutzbeauftragte von der Mehrheitsmeinung im Regierungslager ab. Ginge es nach der Union, sollte das mehrmonatige Speichern aller Telekommunikationsdaten als Waffe im Anti-Terror-Kampf möglich sein. Auch einige SPD-Abgeordnete haben dafür Sympathien. Hingegen verwies die Bundesdatenschutzbeauftragte auf das jüngst ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Demnach ist die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Vorratsdatenspeicherung größtenteils verfassungswidrig. "Damit ist der Grund für die Umsetzung entfallen", sagte Andrea Voßhoff bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes zur Informationsfreiheit. Als Bundestagsabgeordnete gehörte die Bundesbeauftragte noch zu den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung. Damals gab es allerdings auch noch nicht das EuGH-Urteil.