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Sedisvakanz - Verwaister Papst-Stuhl

Christoph Strack12. Februar 2013

Nach der Rücktrittsankündigung des Papstes herrscht im Vatikan Atemlosigkeit. Die Vorbereitungen für die Wahl des Nachfolgers von Benedikt XVI. sind angelaufen. Die Zeit des "verwaisten Stuhls" ist strikt geregelt.

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Blick in die Sixtinische Kapelle Foto: L'Osservatore Romano
Bild: Getty Images

Die sogenannte "Sedisvakanz" ist eine sorgsam geregelte Zeit des Übergangs. Gut zwei Wochen bleibt Benedikt XVI. nach seiner Rücktrittsankündigung noch im Amt. Kirchenrechts-Experten wie der renommierte Münchener Professor Stephan Haering erwartet in den noch verbleibenden Tagen des Papstes aus Deutschland keine spektakulären Entscheidungen des Kirchenoberhaupts mehr. "Ich denke, dass er keine Kardinäle mehr ernennen wird, aber die üblichen Aufgaben des päpstlichen Amtes wird er wohl wahrnehmen", sagte Haering dem Münchener Kirchenradio. Nach dem üblichen Fahrplan – aber was ist in diesen Tagen üblich? - sollte es am Aschermittwoch und am 24. Februar noch öffentliche Auftritte von Benedikt geben.

Auf jeden Fall bleibt nun den zuständigen Stellen mehr Zeit als üblich, sich für die Tage des Übergangs, das Konklave, die Anreise der vermutlich 117 wahlberechtigten Kardinäle und tausender Journalisten zu wappnen. Mit dem Beginn des Amtsverzichts des Papstes am 28. Februar um 20.00 Uhr beginnt die eigentliche Sedisvakanz. In dieser Zeit ist der Camerlengo, der Kardinalkämmerer, derzeit Kardinal Tarcisio Bertone (78), für die Verwaltung der "Güter und Rechte" des Heiligen Stuhls zuständig.

Ab dann ist das Amt verwaist. Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke spricht von einer "reinen Überbrückungsordnung für die Zeit zwischen zwei Päpsten", die in der Papstwahlordnung festgelegt sei. Während der Sedisvakanz, so Lüdecke im Gespräch mit der Deutschen Welle, darf in der Leitung der Gesamtkirche nichts verändert werden. Keine noch so kleine Kursänderung, kein Entzug eines Amtes, keine Vergabe eines Amtes. Die päpstliche Höchstgewalt gehe weder auf das Bischofs- noch auf das Kardinalskollegium über, das die Papstwahl ja vorbereiten und durchführen muss. "Darüber hinaus kann es nur ganz gewöhnliche oder besonders dringliche Angelegenheiten erledigen, die nicht normaler Weise dem Papst vorbehalten sind", erläutert Lüdecke.

Weißer Rauch über der Sixtinischen Kapelle Foto Giuseppe Giglia (dpa)
Weißer Rauch? Vorher muß ein Benedikt-Nachfolger gewählt werdenBild: picture-alliance/dpa

Frühestens 15, spätestens aber 20 Tage nach dem Tod des Papstes beginnt das Konklave in der Sixtinischen Kapelle. Das sieht das katholische Kirchenrecht ausdrücklich vor. In den vergangenen Jahrhunderten – zuletzt 2005 nach dem Tod von Johannes Paul II. – war dies jeweils die Zeit für Trauer, Abschied und Beisetzung. Auch da sorgt Benedikt mit seiner Entscheidung für eine vollkommen neue, längere Zeit der Spekulationen und Bilanzen, auch der geistlichen Vorbereitung.

Im kunsthistorisch wohl bekanntesten Saal des Vatikan, der Sixtinischen Kapelle, stehen bis zum Beginn des Konklaves diverse Veränderungen an; auch das Gästehaus, das die Wahlmänner beherbergt, wird noch einmal hergerichtet. Und irgendwann ziehen die Kardinäle (darunter auch mehrere, die in den ersten März-Wochen 80 Jahre alt werden und damit mitwählen dürfen) dann in die Sixtina ein.

Titelblätter deutscher Tageszeitungen mit der Meldung vom Rücktritt des Papstes Foto: Stephan Jansen (dpa)
Schlagzeilen weltweit: Der angekündigte RückrittBild: picture-alliance/dpa

Schaut man auf die letzten Sedisvakanzen, dann sollte die Entscheidung über den 266. Papst in etwa am 17. Tag nach dem Beginn der Sedisvakanz fallen, also am 17. oder 18. März. Im Durchschnitt 17 Tage dauerten die acht Sedisvadanzen, die es im 20. Jahrhundert in der katholischen Kirche gab. Mal waren es 15, mal 20. Und auch 2005, vor der Wahl von Benedikt, waren es exakt 17 Tage. Aber was ist im Jahr 2013 noch Durchschnitt und erwartbar bei dieser anstehenden Entscheidung?