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Terrorprozess in München begonnen

20. Januar 2015

Die Bundesanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Islamisten Harun P. vor, am Terror in Syrien beteiligt gewesen zu sein. In München sitzt er nun auf der Anklagebank.

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Prozess gegen mutmaßlichen Terrorhelfer Harun P. (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa/S. Widmann

Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen wurde der Harun P. in den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in München geführt. Der 27-Jährige soll im Bürgerkrieg in Syrien an einem Anschlag beteiligt gewesen sein, bei dem mindestens sieben Menschen getötet wurden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und gemeinschaftlichen Mord vor.

Ausreise nach Syrien

Die Justizbeamten an der Sicherheitsschleuse trugen schusssichere Westen, vor Prozessbeginn wurde der Gerichtssaal mit einem Bombenspürhund durchsucht. Als der Angeklagte in den Gerichtssaal geführt wurde, verbarg er sein Gesicht hinter einem Briefumschlag, bevor er den Fotografen den Rücken zuwandte und die Kapuze seines Pullovers über den Kopf und tief in sein Gesicht zog.

Der in München geborene Harun P. soll laut der Anklage der Bundesanwaltschaft im September 2013 nach Syrien ausgereist sein und sich dort der Terrorgruppe "Junud al-Sham" ("Soldaten Syriens") angeschlossen haben. Nach einer Ausbildung an Waffen und in Nahkampftechnik soll er sich im Februar 2014 an einem Angriff auf das Zentralgefängnis in Aleppo beteiligt haben. Bei diesem mit 1600 Kämpfern geführten Angriff wurden der Anklage zufolge mindestens zwei Regierungssoldaten und fünf Gefängnisinsassen getötet. P. soll dabei selbst mehrere Schüsse abgegeben haben.

Mordpläne gegen 16-Jährige

Der neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch über eine afghanische Staatsbürgerschaft verfügende P. soll außerdem seinen Vorgesetzten vorgeschlagen haben, ein 16-jähriges Mädchen ermorden zu lassen. Die auf eigene Faust aus Deutschland nach Syrien ausgereiste Teenagerin war von P. zufällig in Syrien ohne Verschleierung gesehen worden. P. fürchtete laut Anklage, dass das Mädchen ihn nach seiner Rückkehr bei den deutschen Sicherheitsbehörden anzeigen könnte. Die Vorgesetzten der "Junud al-Sham" hätten den Vorschlag zur Ermordung aber nicht weiter verfolgt.

Verdächtigter distanziert sich vom Dschihad

Zum Auftakt des Prozesses distanzierte P. sich vom Islamismus. Er habe nicht die von der Bundesanwaltschaft behauptete Zielsetzung, hieß es in einer Erklärung, die sein Anwalt abgab. Zu den konkreten Vorwürfen äußerte er sich nicht. Er erklärte sich aber bereit, umfassend auszusagen.

P. hatte aus noch unbekannten Gründen im März Syrien wieder verlassen. Er war auf seinem Rückweg nach Deutschland am 1. April 2014 in Prag festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

cr/gmf (dpa, afp)