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Taliban-Terror im Wahlkampf

17. April 2013

In Pakistan ist die Lage vor der Wahl brisant: Islamisten verüben immer neue Anschläge mit immer mehr Opfern. Und Ex-Diktator Musharraf will für sein politisches Comeback vor das Verfassungsgericht ziehen.

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Selbstmordanschlag in Peshawar (Foto: afp)
Bild: AFP/Getty Images

Die Taliban setzen ihre Serie blutiger Terrorangriffe vor der Parlamentswahl in Pakistan fort: Bei einer Wahlkampfveranstaltung in Peshawar verübten die radikalen Islamisten einen Selbstmordanschlag. Mindestens 16 Menschen wurden getötet, weitere 36 verletzt. Tatort war eine Kundgebung der weltlichen Awami National Partei (ANP). Möglicherweise war der frühere Eisenbahnminister Ghulam Ahmad Bilour das Ziel, denn neben dessen Auto hatte sich der Attentäter in die Luft gesprengt. Doch dieser überlebte den Anschlag leicht verletzt, wie die Polizei berichtete.

Auch die Pakistanischen Muslim-Liga (Nawaz/PML-N) wurde Ziel eines Anschlags. Ihr Kandidat Sardar Sanaullah Zehri überlebte die Attacke in der südwestpakistanischen Provinz Baluchistan zwar, aber vier Menschen wurden getötet, darunter sein Sohn, sein Bruder und sein Neffe. Zu der Tat bekannte sich bislang niemand.

Nicht geeignet

Bei der Parlamentswahl am 11. Mai darf der ehemalige Militärmachthaber Pervez Musharraf nicht antreten. Ein Gericht in Peshawar schloss ihn und den bisherigen Premierminister Raja Pervez Ashraf von der Wahl aus. Gegen den Ex-Diktator gebe es laufende Prozesse, der Ex-Premier stehe unter Korruptionsverdacht, heißt es zur Begründung.

Musharraf war erst Ende März aus dem Exil zurückgekehrt. Der Vizepräsident von Musharrafs Partei APML, Ahmad Raza Qasuri, kündigte umgehend an, der frühere Präsident werde wegen des Wahlausschlusses vor das Verfassungsgericht ziehen. In Pakistan ist es zwar möglich, in verschiedenen Wahlkreisen zu kandidieren. Aber der Bezirk Chitral, in dem er nun auch nicht kandidieren darf, war der letzte noch mögliche für Musharraf gewesen.

Gegen den Ex-Diktator laufen mehrere Verfahren im Zusammenhang mit der Ermordung von Ex-Premierministerin Benazir Bhutto bei einem Terroranschlag Ende 2007. Ashraf wiederum erfülle nicht die Kriterien, wonach ein Kandidat redlich und vertrauenswürdig sein müsse, urteilte das Gericht.

Musharraf nach seiner Rückkehr nach Pakistan (Foto: Getty Images)
Musharraf nach seiner Rückkehr nach PakistanBild: AFP/Getty Images

dt/rb (afp, dpa)