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Zum Wohle der Patienten?

Friedel Taube20. Januar 2013

Der Bundestag hat die Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen genehmigt. Während viele Psychiater den Gesetzentwurf begrüßen, kritisieren Betroffene ihn als Legitimierung von "Folter".

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Tabletten auf Beipackzettel liegend
Symbolbild BeipackzettelBild: VRD - Fotolia.com

Was tun mit einem psychisch kranken Patienten, der die Kontrolle über sich verloren zu haben scheint? Wie helfen, wenn der Patient sich wehrt? Mehr als 140.000 Menschen werden in Deutschland pro Jahr in psychiatrischen Einrichtungen gegen ihren ausdrücklichen Willen behandelt. In Europa liegt Deutschland damit hinter Frankreich auf Platz zwei.

Während die Befürworter der Zwangsbehandlungen mit der Fürsorgepflicht argumentieren, sehen Kritiker das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten ausgehebelt. Angeheizt wurde die Debatte in Deutschland durch den Bundesgerichtshof: Der verbot die Zwangsbehandlungen im Sommer 2012, weil die rechtliche Grundlage dazu fehle.

Jetzt haben die beiden Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP die gesetzliche Grundlage geschaffen und die Behandlungen wieder genehmigt. Die eingebrachte Vorlage bekam bei der Abstimmung am 17. Januar auch dank SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine breite Mehrheit im Bundestag. Einzig die Linkspartei verweigerte ihre Zustimmung.

Psychiater sehen ihre Rechte gestärkt

Viele Psychiater begrüßen den Vorstoß. Jutta Muysers, Ärztliche Direktorin einer großen psychiatrischen Klinik im rheinischen Langenfeld, beschreibt im Interview mit der DW die bisherige Lage: "Im Moment gibt es keine gesetzliche Regelung. Das führt dazu, dass jeder zu wissen meint, wie es richtig geht - Patienten, Angehörige, Psychiater." Jetzt hofft Muysers auf eine klare Regelung, an die sich Psychiater im Arbeitsalltag halten können.

Ein mit neuen Zäunen gesichertes Wohngebäude des Westfälischen Zentrums für forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn am 19.9.2000
Mehr als 1,2 Millionen Menschen werden jährlich in Deutschland in der geschlossenen Psychiatrie behandeltBild: picture-alliance/dpa

Fakt bleibe, dass viele Patienten einer Behandlung etwa mit Psychopharmaka nicht zustimmten, auch wenn dies nach Einschätzung der Ärzte nötig sei. Muysers verteidigt die Zwangsbehandlung. Sie ist überzeugt, dass es Patienten gibt, die nicht in jeder Situation selbst entscheiden könnten, was gut für sie ist: "Es gibt psychische Erregungszustände oder Zustände, in denen Symptome von Stimmenhören oder Verfolgungsängste für den Patienten so sehr im Vordergrund stehen, dass er das gar nicht auffassen kann."

In den vergangenen sechs Monaten, in denen die Zwangsbehandlungen durch den BGH verboten waren, hätten viele Patienten mangels Einwilligung schlicht nicht behandelt werden können. Diese seien dann, erinnert sich Muysers, "unruhig auf den Stationen herumgelaufen. Wir mussten sie teils in unbehandeltem Zustand entlassen."

Scharfe Kritik von Betroffenen

Matthias Seibt vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener kritisiert den Vorstoß scharf. Der 53-Jährige hat selbst vor einigen Jahrzehnten Erfahrungen mit Zwangsbehandlungen gemacht. Er bekam, teils gegen seinen Willen, Neuroleptika verabreicht, also Medikamente zur Behandlung von Psychosen. Heute ist er selbst Psychiater und kämpft gegen die Zwangsbehandlung: "Das ist Folter, was da legalisiert wurde. Wenn jemand zu einer ärztlichen Behandlung sagt: 'Nein, das will ich nicht', dann ist das zu respektieren." Neuroleptika seien gefährliche Drogen, die, so Seibt weiter, die Lebenserwartung der Patienten um bis zu 30 Jahre verkürzen könnten.

In dem Gesetzentwurf sieht er zudem eine Ungleichbehandlung. "Es ist ein Sondergesetz, es gilt nicht für alle Menschen. Es gilt nur für psychisch Kranke", so Seibt. "Es verstößt gegen das Grundgesetz, es missachtet das Urteil des BGH und es verstößt gegen die UN-Behindertenkonvention." Das sind Kritikpunkte, mit denen auch das Deutsche Institut für Menschenrechte den Bundestagsabgeordneten nahegelegt hatte, den Gesetzentwurf zu überdenken. Der Psychiatrie-Erfahrene Matthias Seibt sieht psychiatrische Einrichtungen grundsätzlich als "Terrorsystem", in dem es nur darum ginge, den Willen der Patienten zu brechen. Die einzige Lösung sei daher, psychiatrischen Kliniken in Deutschland das Geld zu entziehen.

Patientenverfügungen als Lösung?

Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, weist die Kritik zurück. "Folter ist das nicht, das ist eine dramatisierende Bezeichnung. Und es ist vor allem fast eine Bagatellisierung der wirklichen Folter. Es geht ja nicht darum, von den Patienten Dinge zu erpressen." Trotzdem sieht auch Richter einige kritische Punkte in dem Gesetzentwurf. "Wir sind dafür, dass die Politik ein größeres Konzept auflegt", so Richter. Sie müsse sich grundlegend Gedanken machen zur Versorgung psychisch Kranker.

Eine Mitarbeiterin des "Betreuungsvereins Ludwigsburg" zeigt an Hand eines Musterformulars das Ausfuellen einer Patientenverfuegung am 29. Maerz 2007, in Ludwigsburg bei Stuttgart. Patienten sollen sich künftig mit rechtlich abgesicherten Verfügungen gegen Zwangsbehandlungen wehren können. Foto: (AP Photo/Thomas Kienzle)
Patientenverfügungen könnten helfen, Zwangsbehandlungen zu vermeidenBild: AP

Personal und Betreuung müssten verstärkt werden. Außerdem fordert er einen weiteren Schritt, der so im Gesetzentwurf nicht enthalten ist: das Abschließen von Patientenverträgen. Hierbei sollen Patienten, die immer wieder in psychiatrischer Behandlung sind, selbst bestimmen, wie sie behandelt werden möchten -  für den Fall, dass Ärzte sie für nicht entscheidungsfähig halten. "Wir fordern, dass es eine Pflicht wird, dass die Krankenhäuser diese Verfügungen den Patienten vorlegen", so Richter. Nur so könne man vorbauen, dass Patienten zwangsbehandelt würden.

Auch Jutta Muysers hält solche Verträge für eine gute Lösung, vor allem, weil sie sich bewusst ist, wie sensibel das Thema ist: "Niemand möchte gegen seinen Willen behandelt werden. Die Schwierigkeit für Psychiater ist ja: Wir sagen dem Patienten nicht: 'Ihr Bein ist kaputt, es muss in Gips', sondern wir sagen so etwas wie 'Ihre Gedanken sind nicht in Ordnung' - und das ist natürlich schwerer zu verstehen." Deshalb versuche sie schon jetzt, behutsam mit den Patienten zu sprechen und mit jedem eine Behandlungsvereinbarung zu schließen.