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Polen mitverantwortlich für CIA-Knast

24. Juli 2014

Nach dem 11. September folterte die CIA Terrorverdächtige in Europa. Nun rügt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Polen für die Unterstützung dieser Praxis. Das Land muss Schmerzensgeld zahlen.

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Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Foto:dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen wegen der illegalen Inhaftierung von zwei Terrorverdächtigen in einem geheimen CIA-Gefängnis verurteilt. Das Land habe damit die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt.

Die Richter stellten fest, dass die polnischen Behörden dem US-Geheimdienst CIA Ende 2002 bei der Inhaftierung der Männer auf einem Militärstützpunkt im Nordosten des Landes geholfen hatten. Damit erhielten die CIA-Mitarbeiter die Möglichkeit, die heute 43- und 49-jährigen Kläger auf polnischen Territorium zu foltern. Die Behörden in Warschau haben nach Meinung der Straßburger Richter zudem auch geduldet, dass die CIA die Männer danach in das US-Gefangenenlager von Guantanamo auf Kuba ausflog. Dort drohten den Männern weitere Misshandlungen.

Vorwürfe stetst bestritten

Konkret urteilten die Richter, dass Polen gegen das in der europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Verbot von Folter und das Freiheitsrecht verstossen habe. Polen habe sich zudem einer Aufklärung der Vorwürfe widersetzt, alles in allem habe sich das europäische Land der "Mittäterschaft" schuldig gemacht.

Warschau hatte stets bestritten, dass die illegalen Gefängnisse auf seinem Staatsgebiet existierten. Die USA hatten indes zugegeben, dass mutmaßliche Al-Kaida-Kämpfer außerhalb des Landes befragt wurden. Allerdings teilten die USA bisher nicht mit, um welches Territorium es sich dabei handelt. Ähnliche Fälle aus Rumänien und Litauen wurden vor dem EGMR gebracht.

Die Männer - einer aus Saudi-Arabien und ein Palästinenser - die nun die Klage gegen Polen anstrengten, wurden nach sechs und neun Monaten Haft nach Guantanmo gebracht. Dort sitzen sie noch heute ein. Bisher sind sie nicht vor ein US-Gericht gestellt worden.

Die Straßburger Richter wiesen Warschau nun an, dem Saudi Abu Zubayeh 100.000 Euro und dem Palästinenser Abd al-Rahim al-Nashiri 130.00 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

zam/re (afp, rtr)