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Infantin Cristina wird der Prozess gemacht

22. Dezember 2014

Der Schwester von König Felipe VI. wird Beihilfe zum Steuerbetrug vorgeworfen. Es ist das erste Mal, dass sich ein Mitglied der spanischen Königsfamilie vor Gericht verantworten muss.

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Da war sie noch zuversichtlich - Cristina im Frühjahr vor dem Gerichtsgebäude in Palma de Mallorca (Foto: Getty)
Da war sie noch zuversichtlich - Cristina im Frühjahr vor dem Gerichtsgebäude in Palma de MallorcaBild: Getty Images

Noch vor 14 Tagen hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft die Justiz aufgefordert, das Verfahren im Zusammenhang mit einem Finanzskandal einzustellen. Anwalt Miquel Roca stellte beim zuständigen Ermittlungsrichter José Castro den Antrag, die Vorwürfe gegen Cristina fallenzulassen und die Infantin nicht unter Anklage zu stellen. Die Staatsanwaltschaft verlangte die Zahlung von Schadenersatz, worauf die 49-Jährige 587.000 Euro auf einem Gerichtskonto hinterlegte.

Sechs Millionen Euro unterschlagen?

Doch das zuständige Gericht in Palma de Mallorca beurteilt die Lage anders. Es entschied, dass der Schwester des spanischen Königs im Zusammenhang mit Geschäften ihres ebenfalls beschuldigten Ehemannes Iñaki Urdangarin wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung in zwei Fällen der Prozess gemacht wird.

Urdangarin, ein ehemaliger Handballstar, wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem früheren Geschäftspartner sechs Millionen Euro Spendengelder für die Wohltätigkeitsorganisation Noos veruntreut zu haben, deren Vorsitzender er war. Seine Ehefrau war Mitglied im Vorstand von Noos. Die Ermittler vermuten, dass ein zweites und gemeinsam von dem Ehepaar geführtes Unternehmen namens Aizoon zum Zweck der Geldwäsche der Spenden für Noos genutzt wurde. Die vierfache Mutter Cristina beteuert, nichts von den mutmaßlichen Machenschaften gewusst und in finanziellen Dingen vollkommen ihrem Mann vertraut zu haben. Für den 46-Jährigen forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von fast 20 Jahren.

Die Ermittlungen in dem Korruptionsverfahren dauern seit 2010 an. Insgesamt müssen sich 17 Angeklagte vor Gericht verantworten.

se/ab (afpe, rtre, dpa)