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Sozialschwindel bei Online-Auktionen?

Christian Ignatzi16. November 2013

Die Bundesarbeitsagentur will die Internetaktivitäten von Hartz IV-Empfängern überwachen. Der Verdacht: Sie könnten mit Onlinehandel mehr Geld verdienen, als erlaubt. Datenschützer und Arbeitslosenzentren sind alarmiert.

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Ein Mann schaut auf seinem Computer die Internet-Seite des Auktionshauses eBay. (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Anna Salmen steht hinter der Theke im Café des Sozialhilfevereins Tacheles in Wuppertal und ist entsetzt: "Dieser Vorschlag ist ein absoluter Unsinn", wettert sie. Sie habe in ihrer Arbeit als Beraterin schon etliche Hartz IV-Empfänger betreut. Keiner von ihnen habe versucht, sich mit Geschäften beispielsweise bei der Internethandels-Plattform eBay zu bereichern. Sie deswegen zu überwachen, findet sie furchtbar.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht das anders. "Jeder Steuerzahler hat ein Interesse daran, dass Sozialhilfeleistungen nicht erschlichen werden. Sie werden schließlich aus ihren Geldern gezahlt", sagt Sprecherin Ilona Mirtsin. Deshalb fordert die Arbeitsagentur nun, Empfänger von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die Geld mit dem Onlinehandel verdienen, stärker zu überwachen. Diesen Vorschlag hatte die BA einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Bund, Ländern und Spitzenverbänden unterbreitet. Ein Bericht des Boulevardblattes "Bild" hatte die Pläne öffentlich gemacht und Entrüstung ausgelöst.

Zehn Millionen Euro Sozialleistungen zu viel

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe will ihre Ergebnisse demnächst der neuen Regierungskoalition vorlegen. "Wir gehen davon aus, dass wir im Jahr etwa zehn Millionen Euro an Sozialleistungen zu viel bezahlen", sagt Mirtsin. Die Arbeitsagentur könnte sich eine Kooperation mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorstellen. Dort gebe es das Programm Xpider, mit dem das BZSt im Internet nach steuerpflichtigen Unternehmen sucht und die Datensätze an die Finanzämter weiterleitet. Diese Daten will nun auch die Arbeitsagentur nutzen. Stehen damit künftig alle Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger unter Generalverdacht? Nein, sagt Mirtsin: "Aber dass es Menschen gibt, die Leistungsmissbrauch begehen, ist klar. Unsere Aufgabe ist es, das zu unterbinden."

Der Eingang der Bundesagentur fuer Arbeit in Leipzig. (Foto: dapd)
Gegen Leistungsmissbrauch: die ArbeitsagenturBild: dapd

Tacheles-Mitarbeiterin Anna Salmen versteht den Vorstoß trotzdem nicht. Sie hält es für unnötig, Hartz-IV-Empfänger im Internet zu überwachen. "Jeder, der Leistungen beantragt, muss die Hosen herunterlassen für die vergangenen drei Monate", sagt sie. Die Antragsteller müssten darlegen, wie sie gelebt haben und auch Verkäufe bei eBay oder Amazon seien im Rahmen dessen eindeutig zu erkennen. "Zusätzlich dazu eine Observation zu starten, ist eigentlich überflüssig und eine Verschwendung von Steuergeldern."

Es geht nicht um Privatverkäufe

Außerdem gebe es da noch das sogenannte Schonvermögen. 150 Euro zusätzlich für jedes Lebensjahr darf ein Hartz-IV-Empfänger auf der hohen Kante haben. Ein Verkauf persönlicher Besitztümer auf eBay sei nur eine Umwandlung materieller Werte in Geld, sagt Salmen. Ilona Mirtsin von der Arbeitsagentur gibt ihr Recht, betont aber, dass es darum gar nicht ginge: "Wir wollen niemanden anprangern, der einen Schrank verkauft. Uns geht es um gewerbliche Nebenverdienste."

Eine Demonstrantin protestiert vor dem Brandenburger Tor in Berlin gegen die Sozialpolitik der Bundesregierung. (Foto: ap)
Nur begrenzt erlaubt: Sozialleistungen aufbessernBild: picture-alliance/dpa

Wie hoch die Zahl der Sozialhilfeempfänger ist, die ihre Leistungen durch illegale Nebengeschäfte im Internet aufbessern, sei nicht bekannt, anonyme Hinweise darauf aber häufig. Natürlich könne man sich auch die Kontoauszüge der Verdächtigen zeigen lassen, gibt Mirtsin zu, allerdings wolle die Arbeitsagentur sich lediglich die Daten geben lassen, die das Bundeszentralamt für Steuern ohnehin schon heute durchforstet und nicht selbst im Netz auf Betrügerjagd gehen.

Datenschutzbeauftragter skeptisch

Doch nicht nur Arbeitslosen- und Sozialhilfevereine machen Front gegen die Vorschläge der Arbeitsagentur. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, ist skeptisch und fordert klare Bedingungen für Datenerhebungen. Es sei kein Eingriff in Persönlichkeitsrechte, wenn die Arbeitsagentur durch eine allgemeine Internetrecherche feststellte, dass ein Hartz IV-Empfänger als kommerzieller Händler im Netz auftritt. In sozialen Netzwerken nachzuforschen, sei dagegen nicht akzeptabel. Auch Schaar glaubt, dass die Arbeitsagentur schon jetzt genügend Instrumente habe, um Leistungsmissbrauch zu bekämpfen. Länder und Spitzenverbände hätten den Vorschlag darum bislang auch überwiegend abgelehnt.

Auch deshalb warnt Ilona Mirtsin davor, das Thema zu hoch zu hängen. "Noch haben wir keine Regierungskoalition, und die Idee in der Arbeitsgruppe war eine von mehr als hundert." Sollte eine Gesetzesinitiative den Vorschlag tatsächlich aufgreifen, wird es für die Arbeitsagentur nicht einfach, ihn durchzusetzen. "In diesem Fall würde ich das Vorhaben von Anfang an kritisch begleiten", bekräftigt Datenschützer Schaar.