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Streitthema Sicherungsverwahrung

13. Februar 2012

Jahrzehntelang kamen in Deutschland Sexualverbrecher nach ihrer Strafe in Sicherungsverwahrung, wenn Rückfallgefahr drohte. Seit 2011 ist dies nur noch in Ausnahmen erlaubt.

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Sie lehnen die neuen Nachbarn ab Foto: DW
Sie lehnen die neuen Nachbarn ab

Rund um die Uhr ist Polizei im Ort. Seit gut einem halben Jahr ist das kleine 400-Seelen-Dorf Insel in Sachsen-Anhalt nicht mehr wiederzuerkennen. Polizisten sichern ein altes, sanierungsbedürftiges Gutshaus. Und immer samstags versammeln sich mal 50, mal 150 Bürger davor, um auf der Dorfstraße zu demonstrieren. Der Grund: mit Günter G. und Hans W. sind zwei ehemalige Sexualverbrecher in das Haus eingezogen. Sie verbüßten zuvor langjährige Haftstrafen, weil sie wiederholt im Alkoholrausch Frauen vergewaltigt haben. Nach ihren Strafen saßen beide rund 20 Jahre lang in Sicherungsverwahrung, erst nach einem Gerichtsurteil im Frühling 2011 kamen sie frei. Ein Gönner stellte den 54- und 64-jährigen Männern das Gutshaus auf dem Land zur Verfügung.  Hier sollten sie neu anfangen.

Hier leben Günter G. und Hans W. - bewacht von Polizei Foto: DW
Hier leben Günter G. und Hans W. - bewacht von der Polizei

Bürgerprotest nach Datenleck

Doch herzlich aufgenommen wurden sie nicht. Als die Bürger durch ein Datenleck der Behörden mitbekommen, wer ihre neuen Nachbarn sind, formiert sich Widerstand. Die Angst ist groß. Erika Kudling traut sich kaum noch auf die Straße – und wenn, dann nur mit Pfefferspray. "Irgendwie wehren muss ich mich ja", sagt die Rentnerin. Deshalb demonstrieren viele, mit Trillerpfeifen und Plakaten ziehen sie wieder und wieder am Haus der beiden entlassenen Straftäter vorbei. Auf dem größten Stoffplakat, getragen von drei älteren Damen, steht geschrieben: "Keine Insel für Straftäter." Dem gegenüber stehen Gutachten, die die Entlassung der Männer unter Einhaltung strenger Auflagen befürworten.

Die 54- und 64-jährigen Männer sind nach jahrelangen Haftstrafen frei Foto: DW
Die 54- und 64-jährigen Männer sind nach einem Leben in Haft frei

Viele Anwohner sind dagegen überzeugt, dass ihr Dorf zum Versuchslabor der Politik geworden ist. "Wie uns zu Ohren kam, sind die Männer nicht als geheilt entlassen worden, sondern nur deshalb frei, weil man rechtlich nicht die richtigen Schritte gemacht hat“, sagt Anwohnern Helga Albrecht. Im nächsten Moment nimmt sie ihre rote Trillerpfeife in die Hand, bläst zornig hinein und skandiert im einmütigen Chor: "Raus aus Insel". Nur vereinzelt hört man Gegenstimmen von Bürgern, die sich für die Rechte der beiden Männer einsetzen. Bürgerrechtler Fred Frome fordert Verständnis, denn beide hätten ihre Schuld bezahlt. "Sie haben mit der Sicherungsverwahrung sehr lange dafür gebüßt und nun eigentlich ein Recht auf einen ruhigen Lebensabend", sagte Frome. Eine Meinung, für die er vielfach angefeindet wird.

"Die Männer haben ein Recht, ihren Wohnort frei zu wählen" - sagt Fred Frome Foto: DW
"Die Männer haben ein Recht, ihren Wohnort frei zu wählen" - sagt Fred Frome

Sicherungsverwahrung, Therapie oder Freiheit?

Insel ist kein Einzelfall. Ob in Straubing, Bochum oder Hamburg: Überall formiert sich Bürgerprotest gegen freigelassene, aber in den Augen vieler Bürger womöglich noch gefährliche Straftäter. Während die Anwohner ihr Recht auf Schutz einklagen, können sich die Freigelassenen darauf berufen, durch meist jahrzehntelange Haftstrafen ihre Schuld verbüßt zu haben. Und werden sie, wie zuletzt in vielen Fällen geschehen, nach mehreren psychiatrischen Gutachten für ungefährlich eingestuft, dann haben sie ihre durch das Grundgesetz garantierten Bürgerrechte zurückerlangt. Und dazu gehört auch das Recht auf freie Wohnortwahl.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Mai 2011 die bisherigen Regeln zur Sicherheitverwahrung für verfassungswidrig erklärt Foto: Uli Deck dpa/lsw
Das Bundesverfassungsgericht hat am 4. Mai 2011 die bisherigen Regeln zur Sicherheitverwahrung für verfassungswidrig erklärtBild: picture-alliance/dpa

Vermeintlich entschärft wurde dieser Konflikt über Jahre durch die in Deutschland angewandte Praxis der Sicherungsverwahrung. Eingeführt bereits in den 1930er Jahren, sollte sie die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Tätern auch nach der Verbüßung ihrer Strafe schützen. Vorraussetzung für die Anordnung einer solchen Sicherungsverwahrung war jedoch, dass Gutachten eine akute Gefahr bestätigten.

Am 4. Juli 2011 erklärte das Bundesverfassungsgericht die aktuellen Regeln für verfassungswidrig. Der Grund dafür war ein vorausgegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Dieser hatte kritisiert, dass die Sicherungsverwahrung zu sehr einer lückenlosen Weiterführung der Haft gleiche und zu wenig einer therapeutischen Maßnahme danach. In den meisten Fällen blieben die von Richtern durch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung festgehaltenen Täter einfach in der Haftanstalt, in der sie auch zuvor ihre Haftstrafe verbüßt hatten. 

Ein Bild aus der Justizvollzugsanstalt in Freiburg Foto: Patrick Seeger dpa/lsw
Wegsperren allein genügt nicht: Deutschland sucht nach dem richtigen Umgang mit früheren SexualstraftäternBild: picture alliance/dpa

Bis Frühling 2013 ist der Deutsche Bundestag jetzt aufgefordert, die Bestimmungen für die Sicherungsverwahrung zu reformieren. Im Januar 2012 wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt – doch spaltet vor allem die Frage, ob eine Sicherungsverwahrung bereits bei der Verkündung der Strafe angeordnet werden muss oder auch nachträglich verhängt werden kann, die politischen Lager. Inzwischen sind bundesweit etwa 70 Männer unter Auflagen entlassen worden. Zwar können Richter bei Zweifeln anordnen, dass die ehemaligen Schwerstkriminellen und Sexualstraftäter eine elektronische Fußfessel tragen müssen. Damit kann der Tagesablauf der Person auf Schritt und Tritt von einer Überwachungszentrale in der Nähe von Frankfurt aus kontrolliert werden. Doch in vielen Fällen schaukelte sich die Resozialisierung der Straftäter nach Bekanntwerden ihrer Identitäten zum konfliktträchtigen Medienereignis auf.

Gehen oder bleiben: die verzwickte Suche nach Lösungen

So auch in Insel. Auch dort sind die Fronten weiter verhärtet. Bürgermeister Alexander von Bismarck (CDU) setzt sich für eine schnelle Lösung ein. Und die besteht für ihn vor allem in einer Umsiedlung. "Wir sind kein Therapie-Ort, das haben wir in Insel alle nicht gelernt", sagt der umstrittene Bürgermeister, der vom herrschaftlichen Schlossgut aus den Bürgerprotest gegen die Männer aktiv befördert. Kritiker werfen ihm vor, seine Kampagne grenze an Menschenjagd. Ein Vorwurf, der am Bürgermeister abprallt. Denn wenn die Politik in Deutschland nichts tue, argumentiert er, dann müssten eben die Bürger handeln. Das Demonstrationsrecht lasse man sich deshalb nicht nehmen.

"Kein Therapieort, kein Testlabor" - Bürgermeister Alexander von Bismarck Foto: DW
"Kein Therapieort, kein Testlabor" - Bürgermeister Alexander von Bismarck

"Der Bürgermeister stellt die Rechtsstaatlichkeit in Frage", sagt dagegen der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei in Sachsen-Anhalt, Wulf Gallert, wenn er solche Sätze hört. Er versuche damit den Staat zu zwingen, den Männern ihr Recht auf freie Wohnortwahl abzusprechen. Damit sollten sie letztlich mit Segen der Staatsorgane aus dem Dorf vertrieben werden. Dass von Anfang an nicht klar gesagt worden sei, Deshalb ist für Gallert klar: "Es war einer der zentralen Fehler der politischen Akteure, nicht klar zu sagen, dass eine Forderung nach Vertreibung illegitim ist."

Die politischen Akteure, das sind für den Vertreter der Oppositionsparteien der Bürgermeister, aber auch die für den Fall zuständige Landesjustizministerin. Denn seit Oktober vergangenen Jahres sucht Ministerin Angela Kolb (SPD) nach alternativen Wohnorten für die früheren Straftäter. Von offizieller Seite wird die Suche damit begründet, dass die beiden Männer nach Wochen des Protests in einer schriftlichen Erklärung dem Wegzug zugestimmt hätten.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) will Streit schlichten. Doch Patentrezepte gibt es nicht Foto: DW
Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) will Streit schlichten. Doch Patentrezepte gibt es nicht

"Wir werden nicht dazu beitragen, die Männer aus Insel zu vertreiben", verspricht indes die Ministerin. Sie verweist darauf, dass in zähen Geheimverhandlungen für beide eine Bleibe und für den Jüngeren der beiden Männer auch ein Arbeitsplatz gesucht werde. Der Ältere sei schwer krank. "Wir suchen für beide eine Lösung", sagt sie. "Die müssen die beiden dann aber auch noch annehmen". Vom Druck der Straße will sie sich aber nicht drängen lassen. "Das wäre ein ganz schlechtes Signal, wenn diese Proteste tatsächlich erreichen, dass die beiden dort wegziehen. Das wäre aus meiner Sicht verheerend."

Resozialisierung muss besser vorbereitet werden

Für Bürgermeister von Bismarck klingt das wie eine Bankrotterklärung der Politik auf Bundes- und Landesebene. Und er weiß zumindest ein protestfreudiges Drittel seiner Mitbürger in Insel fest an seiner Seite. Immer wieder samstags wird deshalb auf der Dorfstraße demonstriert. Die Szenen ähneln sich: Zuletzt kamen 70 wütende Bürger und drängten möglichst nahe vors Haus der früheren Straftäter, um von bis zu 60 Polizisten abgedrängt zu werden. Und dann schallen auch wieder die "Raus aus Insel"-Rufe durch den Ort. Sören Herbst, der rechtspolitische Sprecher der Grünen in Sachsen-Anhalt, quittiert das nur mit Kopfschütteln. Doch auch für ihn ist klar: "Insel ist überall". Und so müsse sich die Politik Gedanken machen, wie Resozialisierung besser vorbereitet werden könne. Viel Zeit bleibe ihr dafür angesichts solcher Szenen nicht.

Immer wieder reisten Rechtsextreme aus der Region an, nutzten Bürgerproteste für Hassparolen Foto: DW
Immer wieder reisten Rechtsextreme aus der Region an, nutzten Bürgerproteste für Hassparolen

Autor: Richard Fuchs
Redaktion: Thomas Latschan