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Selfie via Drohne

Hannah Fuchs5. Januar 2015

Nachdem der Hype um Selfies langsam abflaut, könnte als nächstes das Dronie kommen. Nie gehört? Dann wird es Zeit - Selbstporträts via Drohne sind auf Kickstarter gerade der Renner.

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Drohne ZANO (Foto: ZANO).
Die Mini-Drohne von ZANO: Nicht mal am Markt - und schon ein VerkaufsschlagerBild: ZANO

Kamera-Drohnen für Jedermann

2013 begann der Trend der Selbstportäts - das "Selfie" wurde sogar zum englischen "Wort des Jahres" gewählt. Bis heute hält das Phänomen an: Überall finden sich Menschen, die mit lang ausgestrecktem Arm sich selbst mit verschiedensten Sehenswürdigkeiten, Freunden, Mahlzeiten und und und fotografieren, um die Bilder in diversen sozialen Netzwerken zu teilen. Richtige Profis haben das Selbstporträtschießen schon perfektioniert, indem sie das Smartphone an einem Handstativ befestigen - im Internet auch unter Selfie-Stange oder -Stab zu finden.

Jetzt kommt das "Dronie"

Zwei Jugendliche machen ein Selfie mit Selfie-Stab (Foto: Harry Engels/Getty Images).
Selbstporträt mit Selfie-Stab - vielleicht bald ein Trend von gesternBild: Getty Images/H. Engels

So langsam scheint es jedoch, als würde der Trend abflauen, denn eine neue Art der Selbstdarstellung - mitunter etwas spektakulärer - drängt auf den Markt. Oder wird vielmehr sehnlichst erwartet: Das Dronie. Richtig, schon wieder eine Wortneuschöpfung, die sich aus Drone (zu Deutsch: Drohne) und Selfie zusammensetzt.

Das kann zum Beispiel mit einer Mini-Drohne wie der von Zano geknipst werden. Dieses Exemplar soll so klein und robust sein, dass man es überall mit hinnehmen kann: 6,5 mal 6,5 Zentimeter groß und 55 Gramm schwer - und damit kaum unhandlicher als ein Handstativ. Laut Hersteller ist jeder dazu in der Lage, den kleinen Flieger von der Hand starten zu lassen und via Smartphone in die richtige Aufnahmeposition zu bugsieren. Eine digitale Bildstabilisierung hilft Anfängern, dass der Schnappschuss auch zum Vorzeige-Selfie wird. Und mit einer Bildauflösung von fünf Megapixeln kann Zano sogar mit einer richtigen Digitalkamera mithalten. Zehn bis 15 Minuten Flugdauer, in einem Umkreis von rund 30 Metern, ist laut Beschreibung mit dem Gadget möglich.

Das klingt für Technik- und Selfie-Freaks wohl schon mal ziemlich verlockend: Die Mini-Drohne ist noch nicht auf dem Markt, aber die Kickstarter-Kampagne von Zano läuft vielversprechend. Fast 10.000 Drohnen-Fans haben in das Projekt investiert und sich eine der ersten fliegenden Selfie-Maschinen gesichert. So sind statt der erhofften 125.000 britischen Pfund (rund 160.000 Euro) bis heute knapp 1,9 Millionen Pfund (2,4 Millionen Euro) zusammengekommen. Und: Die Aktion läuft noch bis zum 8. Januar 2014. Es sind also noch ein paar Tage Zeit, um mehr Anhänger für das Vorhaben zu gewinnen. Finanziert - und damit gesichert - ist es jedenfalls schon. Wer bis zum Ablauf der Aktion 149 britische Pfund spendet, plus zehn Pfund Versand, reserviert sich für umgerechnet gut 200 Euro eine der ersten Drohnen. Die insgesamt 1000 Exemplare für eine Spende von 139 Pfund sind bereits alle vergeben. Im Juni sollen die ersten Exemplare ausgeliefert werden.

Steuerung Drohne ZANO am Smartphone (Foto: ZANO).
Die Benutzeroberfläche von ZANO am SmartphoneBild: ZANO

Datenschutz trotz Drohne?

Auch Birgit Perschke, Pressesprecherin der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hält die Mini-Drohne für ein schönes Spielzeug. "Ich könnte mir schon vorstellen, dass das vielen Leuten Spaß macht.", sagt sie. "Zum überwiegenden Teil natürlich ohne böse Hintergedanken, ohne dass man sich über die möglichen Auswirkungen im Klaren ist." Das sei so ähnlich wie mit dem Internet oder dem Smartphone, Erfindungen, bei denen am Anfang auch kein Mensch dran gedacht habe, was sie für datenschutzrechtliche Aspekte haben könnten.

Vielen Politikern und Datenschützern dagegen dürfte es vermutlich schon jetzt vor der Invasion der Dronies grauen, denn den fliegenden Kameras wäre es ein Leichtes mehr zu sehen als erlaubt. Gesetzlich befindet sich diese Art der Fotografie in einer Art Grauzone: Private Aufnahmen - ob auf einer Veranstaltung, in der Öffentlichkeit oder auf Grundstücken - unterliegen nicht dem Datenschutzgesetz (BDSG), erklärt Perschke. Hierbei sei es irrelevant, ob die Aufnahme mit einer Drohne, einem Smartphone oder einer Fotokamera gemacht werden. "Solange die 'Daten' natürlich nur zu rein persönlichen Zwecken erhoben werden", fügt Birgit Perschke hinzu.

Sämtliche Gärten der Nachbarschaft zu durchfliegen ist aber trotzdem nicht ratsam. Denn erwischt man den Nachbarn beispielsweise beim Sonnenbaden - und hält das auch noch mit der Kamera fest - kann das strafrechtlich relevant sein. "Wenn ich jemanden gezielt fotografiere, muss ich nach Erlaubnis fragen", erklärt die Datenschutz-Expertin.

Schließlich gilt auch bei Bildaufnahmen mit Drohnen: Das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen muss beachtet werden. Sollen die Bilder veröffentlicht oder mit Dritten geteilt werden, ist dafür die Einwilligung des Abgebildeten erforderlich. "In intimen Situationen wäre nicht mal das Abdrücken des Auslösers rechtens", sagt Perschke.

"Für jegliche Form der Aufzeichnung"

Im Moment stehe die Frage, inwieweit das Datenschutzgesetz auch für Aufnahmen zu privaten Zwecken gilt, aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs etwas zur Debatte, sagt Perschke und verweist auf die Pressemitteilung der Bundesdatenschutzbeauftragten vom 12. Dezember 2014.

"Wenn jeglicher Öffentlichkeitsbezug ausreicht, um die Anwendbarkeit des Datenschutzrechts zu erlauben, müsste das für jegliche Form der Aufzeichnung gelten. Dann kann niemand mehr eine Kamera in die Hand nehmen, ohne dass da eventuell ein Rattenschwanz von Auflagen dran hängt," so Perschke. Es stelle sich die Frage, ob die Menschen das wirklich wollen, denn "dann wären viele private Aufzeichnung von solchen Vorschriften reglementiert".