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Bonn-Berlin-Gesetz nicht für die Ewigkeit

7. März 2014

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble schließt eine Änderung des Bonn-Berlin-Gesetzes nicht aus. 20 Jahre nach Verabschiedung könne man diese Vorgabe „zur Diskussion stellen“, sagte der Minister im DW-Interview.

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Dann "muss man das Gesetz eben ändern": Wolfgang Schäuble
Dann "muss man das Gesetz eben ändern": Wolfgang SchäubleBild: picture-alliance/dpa

In dem Gesetz hatte der Bundestag im April 1994 die Zweiteilung des dauerhaften Regierungssitzes auf Bonn und Berlin beschlossen. Gesetze seien nicht für die Ewigkeit, das gelte auch für das Bonn-Berlin-Gesetz, so Schäuble. Wenn man die Zweiteilung heute ändern wolle, „muss man eben das Gesetz ändern“. Er selbst habe aber nicht die Absicht, bei diesem Thema initiativ zu werden. Diese Frage falle auch nicht in seine Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung. Auf jeden Fall habe das Gesetz bis heute eine „sehr befriedigende Wirkung“, sagte Schäuble.

Der Minister äußerte die Überzeugung, dass auch die stabile wirtschaftliche Entwicklung Bonns nach dem Teilumzug der Regierung an die Spree in eine neue Entscheidung einfließen werde. „Wenn wir jetzt diejenigen, die heute immer noch sagen‚ es dürfe am Bonn-Berlin-Gesetz nichts geändert werden, mit dieser Entwicklung konfrontieren, mag es ja sein, dass es eines Tages auch die Möglichkeit gibt, sich weniger kontrovers darüber auf neue Entwicklungen zu verständigen.“ Da müssten im Laufe der Zeit auch neue Überzeugungen wachsen.

Rückblickend müsse man die Perspektiven all jener Menschen in der Region Bonn sehen, die vor gut 20 Jahren um den Verlust von Arbeitsplätzen und beruflichen Perspektiven gefürchtet hätten. Gleichwohl sprach Schäuble in Bezug auf den Beschluss zum Bonn-Berlin-Umzug des Bundestags von der „einzig richtigen Entscheidung“. Schäuble, damals Vorsitzender der Unionsfraktion, hatte 1991 nach Meinung vieler Beobachter mit einer bewegenden Rede die knappe Entscheidung für Berlin maßgeblich beeinflusst.

6. März 2014
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