1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Samenbank muss Spender nennen

6. Februar 2013

Eine Samenbank muss einem anonym gezeugten Kind den Namen des leiblichen Vaters nennen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem wegweisenden Urteil entschieden.

https://p.dw.com/p/17YsM
Symbolbild Samenspende (Foto.picture-alliance/dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Geklagt hatte eine junge Frau, deren Mutter sich per Samenbank anonym hatte befruchten lassen. Die Richter in Hamm in Westfalen werteten das im Grundgesetz festgelegte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als höherrangig als das Recht eines Spenders auf Anonymität (Az: I-14 U 7/12). Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision ist laut OLG nicht zugelassen.

Arzt: Unterlagen vernichtet

Der beklagte Fortpflanzungsmediziner Thomas Katzorke beruft sich auch nach dem Urteil darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorlägen. Die Unterlagen hätten damals nur zehn Jahre aufbewahrt werden müssen, sagte Katzorke der Nachrichtenagentur dpa in einer ersten Reaktion auf die Gerichtsentscheidung. Der Mediziner, der bei der Verkündung der Entscheidung nicht anwesend war, bezeichnete das Urteil als "rein theoretisch".

#video#Bereits 1989 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es zu den Persönlichkeitsrechten eines Menschen gehört, seine genetische Herkunft zu kennen. Erst das Jahr 2007 brachte mit dem Gewebegesetz eine Neuerung: Unterlagen zur Samenspende, die als Gewebeübertragung gilt, müssen jetzt 30 Jahre aufbewahrt werden.

100.000 Spenderkinder?

Über die Zahl der Betroffenen in Deutschland gibt es nur Schätzungen. Das Essener Novum-Zentrum für Reproduktionsmedizin, das der beklagte Mediziner Katzorke leitet, geht von rund 100.000 Kindern anonymer Samenspender aus. Die 21-jährige Klägerin weiß nach Angaben ihres Anwalts seit rund vier Jahren, dass ihr Vater nicht ihr Erzeuger ist. Sie engagiert sich in dem Verein "Spenderkinder".

wl/st (dpa)