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Roma-Baby die Beerdigung verweigert

4. Januar 2015

Die Haltung der französischen Behörden gegenüber der Roma-Volksgruppe war schon wiederholt Anlass zu Empörung, im In- und Ausland. Nun sorgte ein rechtsgerichteter Bürgermeister bei Paris für großes Aufsehen.

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Gruppe von Roma im nordfranzösischen Roubaix (foto: Getty Images)
Bild: Philippe Huguen/AFP/Getty Images

Das Mitte Oktober geborene Roma-Mädchen Maria Francesca war in der Nacht zum zweiten Weihnachtsfeiertag am plötzlichen Kindstod gestorben. Ihre Familie lebt seit mehr als einem Jahr in einer Barackensiedlung im französischen Champlan am Rande von Paris und beantragte eine Beisetzung auf dem dortigen Friedhof der Gemeinde - vergeblich. Bürgermeister Christian Leclerc verweigerte die Bestattung.

Die Anfrage sei ohne Begründung abgelehnt worden, gab zunächst der Bestatter Julien Guenzi gegenüber der Nachrichtenagentur AFP an. Der Bürgermeister müsse sich nicht erklären, doch sei die Verweigerung einer Beerdigung "sehr selten". Dann hieß es aus dem Rathaus, der Platz auf dem Friedhof sei knapp. Die nur begrenzt verfügbaren und teuren Plätze stünden in erster Linie für diejenigen bereit, "die ihre lokalen Steuern zahlen", zitierte die Zeitung "Le Parisien" dann den parteilosen Leclerc, der sich selbst zur Rechten zählt.

Ein örtlicher Verein zur Unterstützung der Roma-Volksgruppe warf Leclerc daraufhin "Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Stigmatisierung" vor. Die Gemeinschaft der rund 30 Roma-Familien in Champlan nannte das Verhalten der Behörden "schändlich".

Angesichts der Weigerung des Bürgermeisters bot die nahe gelegene Gemeinde Wissous der Familie schließlich an, das Baby dort zu begraben. "Einfach aus Menschlichkeit konnte die Situation so nicht bleiben", sagte der Bürgermeister von Wissous, Richard Trinquier, ein Konservativer von der UMP. Es gebe "keinen Grund, einer Mutter, die neun Monate ein Kind getragen hat und es nach zweieinhalb Monaten verliert, weiteren Schmerz zu bereiten".

In Frankreich können Menschen an ihrem Wohnort, an ihrem Sterbeort oder in einer Gemeinde begraben werden, wo die Familie eine Begräbnisstätte hat. In jedem Fall müssen die Angehörigen beim jeweiligen Bürgermeister um Erlaubnis bitten, was sonst aber eher als Formsache gilt...

SC/gmf (afpe,APE,dpa)