1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Deutschland verabschiedet Fracking-Verhinderungsgesetz

Richard Fuchs, Berlin / cw/sp (dpa, afp)1. April 2015

Schiefergas-Förderung durch Fracking soll in Deutschland nur unter sehr strengen Auflagen erlaubt werden. Ein neues Gesetz sieht kein generelles Verbot vor und erlaubt Probebohrungen. Dagegen formiert sich Widerstand.

https://p.dw.com/p/1F0WF
Protest gegen das neue Fracking-Gesetz vor dem Kanzleramt. Umweltverbände fordern ein generelles Fracking-Verbot Foto: DPA
Protest gegen das neue Fracking-Gesetz vor dem Kanzleramt. Umweltverbände fordern ein generelles Fracking-VerbotBild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Dieses neue Gesetz soll die Schiefergas-Förderung in Deutschland nicht ganz verbieten - aber so gut wie. Dieses Ziel gab Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) aus, als sie Anfang April den Regierungsentwurf für ein neues Fracking-Gesetz vorstellte. Das neue Gesetz soll regeln, was für die Ministerin ein schon lange unhaltbarer Zustand war. "Die jetzige Rechtslage erlaubt Fracking praktisch unbegrenzt und das ändern wir jetzt durch klare Regeln", so Hendricks.

Kein generelles Fracking-Verbot geplant

So werden jetzt die Bedingungen definiert, unter denen die Öl- und Gasfördermethode Fracking als Technologie in Deutschland grundsätzlich erlaubt sein soll. Beim so genannten unkonventionellen Fracking wird mit Quarzsand und Chemikalien vermischtes Wasser unter hohem Druck in Schiefergestein gepresst. Mit Hilfe von Querbohrungen wird das Gestein großflächig aufgebrochen, so dass aus feinen Rissen das dort lagernde Gas entweichen kann. Kritiker befürchten, dass die Technologie Grundwasser und Böden verunreinigen könnte, weshalb sie nach dem Regierungsentwurf künftig vor allem in sensiblen Bereichen strikt verboten sein soll.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) Foto: DPA
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD)Bild: imago/Mauersberger
Infografik Erdgasgewinnung durch Fracking DEU

Dieses Verbot soll für gleichermaßen für Wasserschutz- wie für Naturschutzgebiete und Steinkohlebergbaugebiete gelten. Grundwasserführende Gesteinsschichten, die oberhalb von 3000 Meter Tiefe liegen, sollen Tabu sein. Grundsätzlich wird eine kommerzielle Gasförderung durch Fracking aber nicht ganz ausgeschlossen. Insbesondere wissenschaftlich begleitete Probebohrungen sollen weiter erlaubt bleiben, so die Ministerin. "Aus meiner Sicht wird es in den nächsten Jahren aber nur eine sehr geringe Zahl dieser Erprobungsbohrungen geben. Wenn überhaupt, denn sie müssten ja auf Kosten der Unternehmen stattfinden".

Zu einem späteren Zeitpunkt soll eine Expertenkommission Anträge für kommerzielle Fracking-Projekte prüfen. "Das Votum der Kommission ersetzt nicht weitere Prüfungen der Umweltverträglichkeit", versicherte die Bundesumweltministerin und versuchte damit all jene Bedenken zu zerstreuen, die solch wichtige Entscheidungen nicht auf technokratische Expertenkommissionen verlagert sehen wollen.

In sensiblen Gebieten ist Fracking bald ganz verboten Foto: Rohstoff AG
In sensiblen Gebieten ist Fracking in Deutschland bald ganz verbotenBild: picture-alliance/dpa/Deutsche Rohstoff AG

Selbst Regierungsparteien zweifeln am Vorschlag

Die Ministerin gab sich alle Mühe, alte Gräben rund um das Gesetz zuzuschütten. Schließlich war ein erster Anlauf für eine gesetzliche Fracking-Regelung bereits 2013 gescheitert, weil Vorschläge der damaligen Bundesregierung aus Sicht einiger Unions-Abgeordneter keinen ausreichenden Wasserschutz boten. Jetzt also ein neuer Anlauf - und erneut Widerstand aus den eigenen Reihen. Aus der SPD-Bundestagsfraktion werden Nachbesserungen gefordert und zahlreiche Abgeordnete der Unions-Fraktion drohen sogar mit einer Ablehnung des geplanten Gesetzentwurfs. Sie fordern etwa Änderungen zum Umgang mit Lagerstättenwasser und eine Festlegung auf eine bestimmte Zahl von Bohrungen, orientiert an geologischen Gegebenheiten. "In dieser Form ist der Gesetzentwurf für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen nicht zustimmungsfähig", sagte Andreas Mattfeld, CDU-Abgeordneter und Sprecher der Fracking-Kritiker der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Eine Hintertür für Energiekonzerne?

Auch Umweltschutzverbänden und Oppositionsparteien ist der Gesetzentwurf zu lax. Vor dem Bundeskanzleramt demonstrierten am Mittwochmorgen zahlreiche Fracking-Gegner, um für ein generelles Verbot zu trommeln. Ihrer Ansicht nach sind die Risiken der unkonventionellen Schiefergas-Förderung nicht beherrschbar. Verseuchte Böden und Grundwasser sowie ein erhöhtes Erdbebenrisiko stellen für sie nur die Spitze der Probleme dar. Zudem sind unter den Demonstranten nicht wenige, die der Bundesregierung ein Einknicken vor Lobby-Interessen vorwerfen, wie dieser Demonstrant: "Fracking soll deswegen hier erlaubt werden, weil einige Energiekonzerne gern damit Geld verdienen wollen auf Kosten von Mensch und Umwelt."

Die Forderung der Umweltschützer: Selbst Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken müssen untersagt bleiben. "Das ist eine Hintertür für Exxon und Co, mit der eine Hochrisiko-Technologie salonfähig gemacht werden soll - die wir für die Energiewende gar nicht brauchen“, sagte Chris Methmann, Umweltaktivist der Organisation Campact.

Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der oppositionellen Grünen, warf der Regierung vor, statt eines Fracking-Verhinderungsgesetzes klammheimlich ein "Fracking-Ermöglichungsgesetz" geschrieben zu haben. Damit torpediere die Regierung ihre selbst gesteckten Klimaschutzziele, so Krischer: "Statt auf die riskante Fracking-Technologie zu setzen, müssen wir endlich mehr in Erneuerbare Energien und Energieeffizienz investieren."

Fracking braucht man nicht ausprobieren: Protest von Umweltschützern vor dem Kanzleramt
Fracking braucht man nicht ausprobieren: Protest von Umweltschützern vor dem KanzleramtBild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Chemische Industrie: Chancen nicht verspielen

In den USA hat das unkonventionelle Fracking zu einem Sinken der Energiepreise geführt. Ähnliches ist in Deutschland kaum zu erwarten, auch wenn Experten davon ausgehen, dass die Schiefer- und Kohleflözgasvorkommen hierzulande bis zu 20 Jahre Energie liefern könnten. "Wenn wir kein Gesetz gemacht hätten, hätten ganz sicher interessierte Unternehmen sich das Recht zum Fracking erstritten", begründet Ministerin Hendricks ihr Gesetz.

Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), warnt unterdessen im DW-Interview davor, die Erdgasproduktion in Deutschland mit diesem Gesetz unmöglich zu machen: "Die Bandagen werden so eng angelegt, dass man kaum glauben kann, dass daraus jemals eine richtig gehende Erdgasproduktion werden kann". Dabei sei Erdgas für ein ernsthaftes Klimaschutzkonzept unverzichtbar, just die heimische Produktion aber seit Jahren rückläufig. "Wir haben beim konventionellen Fracking sehr viel Erfahrung gesammelt und nie irgendeinen Schaden verursacht." Das könne die Bundesregierung auch positiv stimmen, findet Fracking-Befürworter Utz Tillmann.

Utz Tillmann vom Verband der Chemischen Industrie in Deutschland (VCI)
Utz Tillmann vom Verband der Chemischen Industrie in Deutschland (VCI)Bild: VCI/Mendel

Umweltministerin Barbara Hendricks findet, mit ihrem Gesetzentwurf Chancen und Risiken genau abgewogen zu haben. Ein generelles Fracking-Verbot will auch sie nicht, weil es letztlich vor Gerichten anfechtbar sein könnte, glaubt die Ministerin: "Man kann in Deutschland eine Technologie nicht einfach pauschal verbieten." Ob dieser Satz der Ministerin allerdings wirklich Bestand haben wird, das wird erst das jetzt folgende Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag zeigen.