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Hätte der Abschuss der MH-17 verhindert werden können?

Richard Fuchs und se/sti/ (dpa, afp)27. April 2015

Vor dem Abschuss des Flug MH17 über der Ostukraine hatte die Regierung klare Gefahrenhinweise, die nicht an Fluggesellschaften weitergegeben worden seien - so Vorwürfe aus den Medien. Das sieht die Regierung anders.

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Ukraine Absturzstelle MH-17, Foto von Sergei Karpukhin/ REUTERS
Bild: Reuters

Die Bundesregierung bestreitet Vorwürfe, deutsche Behörden hätten vor dem Abschuss der Malaysia Airlines Maschine MH-17 auf dem Gebiet der Ostukraine vor gut einem Jahr gezielt Warnhinweise unterschlagen. Eine Regierungssprecherin betonte, dass dem Bundesverkehrsministerium vor dem Unglück keine Hinweise auf konkrete Gefährdungen für zivile Überflüge in der Ukraine vorgelegen hätten.

WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" (SZ) hatten zuvor unter Verweis auf vertrauliche Berichte des Auswärtigen Amtes in Berlin berichtet, dass die Bundesregierung sehr wohl im Juli 2014 über klare Gefahrenhinweise für Linienflüge in der umkämpften Ostukraine verfügt habe. Diese Erkenntnisse seien aber nicht als Warnung an die deutschen Luftfahrtgesellschaften weitergegeben worden - so der Vorwurf.

Am 17. Juli des vergangenen Jahres war eine Boeing 777 der Malaysia Airlines mit 298 Menschen an Bord über dem Kriegsgebiet im Osten der Ukraine abgestürzt, mutmaßlich nach einem Treffer einer Boden-Luft-Rakete. Die Ukraine und westliche Staaten gehen davon aus, dass pro-russische Separatisten die Maschine mit der Flugnummer MH17 mit einer russischen Rakete abgeschossen haben. Die Regierung in Moskau dagegen sieht die Verantwortung bei der ukrainischen Luftwaffe. Laut der knapp sechsmonatigen Recherche der Sender WDR und NR und der "SZ" gibt es "so gut wie keinen Zweifel mehr" daran, dass die Boeing von einer Buk M1 aus dem Gebiet der Separatisten abgeschossen wurde. Zwei Drittel der Opfer waren niederländische Staatsbürger. Deshalb leiten auch die niederländischen Behörden die Ermittlungen und diese sind noch nicht abgeschlossen. Eine förmliche Reaktion der Bundesregierung werde es erst nach dem Abschluss dieser Ermittlungen wieder geben, so ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Montag.

Auswärtiges Amt: "Verschlusssache ist Verschlusssache"

In den sogenannten Drahtberichten vom 15. Juli 2014, also zwei Tage vor der Katastrophe von Flug MH17, hatte das Auswärtige Amt von einer sehr besorgniserregenden Lage in der Ostukraine gesprochen, so berichteten es der Recherpool WDR, NDR und "SZ". Als Grund sei in den als "VS (Verschluss-Sache) - nur für den Dienstgebrauch" eingestuften Unterlagen des AA der Abschuss eines ukrainischen Militärflugzeugs vom Typ Antonow An-26 in einer Flughöhe von mehr als 6000 Metern am Tag zuvor genannt worden. Dies bedeute - so das AA in den Unterlagen weiter - eine neue "Qualität" der Lage.

Der Abschuss eines Flugzeuges auf dieser Höhe sei für Militärexperten ein klares Zeichen gewesen, dass auch Ziele in sehr viel größeren Höhen getroffen werden könnten, was auch eine Gefahr für zivile Passagiermaschinen darstelle. Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) habe der Bundesregierung mehrfach in seinen täglichen Berichten mitgeteilt, dass die Luftsicherheit über dem Konfliktgebiet in der Ostukraine nicht gegeben sei, berichtet der Recherchepool weiter.

Kettenspuren südlich von Snizhne, Foto: von Osten/ WDR
Führen diese Kettenspuren zu jenen Tätern, die den Flug MH-17 abgeschossen haben? Medien-Berichte weisen darauf hin.Bild: WDR/von Osten

Das Auswärtige Amt dementierte jetzt diese Darstellung mit Verweis darauf, dass interne Drahtberichte nicht kommentiert würden. "Verschlusssache ist Verschlusssache", so ein Sprecher. Jegliche Verantwortung für die Gefahrenabwehr im ukrainischen Luftraum habe nach dem Abschuss des ukrainischen Militärflugzeugs Antonow bei den ukrainischen Behörden gelegen. Sie hätten beschlossen, den ukrainischen Luftraum bis in rund 9800 Meter Höhe für zivile Überflüge zu schließen. "Das ist selbstverständlich eine Information, die auf den dafür vorgesehenen Wegen der Kommunikation von den zuständigen Behörden verbreitet worden ist", so der Sprecher des Auswärtigen Amtes. Entsprechende Medienberichte, die den ukrainischen Behörden im Zusammenhang mit der Flugverbotsverhängung Käuflichkeit unterstellten, wies der Regierungssprecher als "zynisch" zurück. Man habe im Auswärtigen Amt keinerlei Zweifel, dass die entsprechende Entscheidung über die Flugverbots-Höhe durch die ukrainischen Behörden "nach verfügbaren, harten Fakten" getroffen worden seien.

Bundesregierung sieht Eurocontrol in der Pflicht

Üblicherweise müssen die Fluglinien umgehend über eine veränderte Sicherheitslage informiert werden, so berichten es WDR, NDR und "SZ". Dies sei jedoch erst nach dem Abschuss von MH17 geschehen. "Fakt ist, dass uns keine Informationen von Seiten der Behörden vor dem 17. Juli vorlagen", zitiert der Rechercheverbund einen Sprecher der Lufthansa. "Wenn die Bundesregierung unser Unternehmen aufgrund der neuen Bewertung der Sicherheitslage gewarnt hätte, wäre Lufthansa sicher nicht mehr über der Ostukraine geflogen", erklärte demnach ein Insider der Fluggesellschaft. Am Tag des Absturzes von MH17 flogen laut den Recherchen der deutschen Medien auch drei Maschinen der Lufthansa über das Gebiet. Eine davon nur zwanzig Minuten vor der malaysischen Boeing.

Von Seiten der Bundesregierung heißt es in diesem Zusammenhang: Gefahrenhinweise zwischen Airlines würden über etablierte Informationsplattformen bei der Flugaufsichtsbehörde Eurocontrol ausgetauscht. Luftverkehrssperren, wie im Falle der Ostukraine, würden hier für alle Fluglinien abrufbar hinterlegt und würden bei der Genehmigung von Flugplänen herangezogen, so eine Sprecherin des Verkehrsministeriums. Die Airlines könnten, so die Sprecherin, bei eigenen Sicherheitshinweisen jederzeit Flugrouten selbstständig ändern. Nur im Falle von konkreten Gefahrenlagen, wie aktuell im Falle der Länder Libyen und Jemen, könne die Bundesregierung nach dem Luftverkehrsgesetz deutschen Fluggesellschaften den Überflug für spezielle Länder untersagen. Im Falle der Ostukraine, so die Sprecherin, habe zum Zeitpunkt des Unglücks eine solche konkrete Gefahrenlage nicht bestanden.