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Prozess gegen Gao Yu hat begonnen

Cui Mu20. November 2014

Nach sechs Monaten Haft hat der Prozess gegen die prominente regierungskritische Journalisten Gao Yu wegen "Verrats von Staatsgeheimnissen" begonnen. Ihr Geständnis sei unter Zwang entstanden, sagt ihr Verteidiger.

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Journalistin Gao Yu 2012 (Foto: picture alliance/AP)
Bild: picture alliance/AP Photo

"Während des Gesprächs wartete ein Krankenwagen auf der Straße. Die Ärzte waren auf Notfallmaßnahmen vorbereitet", sagt Mo Shaoping, Anwalt der 70-jährigen inhaftierten Schriftstellerin und Journalistin Gao Yu im Gespräch mit der Deutschen Welle. Am Montag (17.11.2014) hatte er an einem Vorbereitungsgespräch für die Gerichtsverhandlung teilgenommen, die an diesem Freitag (21.11.2014) in Peking begonnen hat. Anwesend waren außerdem die Beschuldigte Gao Yu, der Richter und die Staatsanwälte.

Gao Yu wird beschuldigt, "Staatsgeheimnisse ans Ausland geliefert" zu haben - und weil es nach Darstellung der Regierung um eben diese Staatsgeheimnisse geht, sei die Verhandlung nicht öffentlich, sagt Anwalt Mo Shaoping. Medienberichten zufolge haben einige ausländische Diplomaten, unter anderem aus EU-Ländern, einen Antrag gestellt, an der Gerichtsverhandlung als Beobachter teilnehmen zu dürfen. Mo Shaoping hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass das passieren wird.

Wie geheim war angebliches Geheimdokument?

Gao Yu, Autorin unter anderem für die Deutsche Welle, hatte in den 90er Jahren fast sieben Jahre in Haft verbracht. Auch damals wurde ihr Verrat von Staatsgeheimnissen vorgeworfen. Ihre jüngste Verhaftung Ende April dieses Jahres wird laut chinesischen Staatsmedien damit begründet, dass sie ein "hoch vertrauliches Dokument" an eine "Quelle außerhalb des Landes" weitergeleitet habe. Es könnte sich nach Ansicht von Beobachtern um das "Dokument Nr. 9" der Kommunistischen Partei Chinas gehandelt haben. Darin werden Gefahren für die Alleinherrschaft der Partei aufgezeigt und ein harter ideologischer Kurs gefordert.

Rechtsanwalt Mo Shaoping (Foto: AFP/Getty Images)
Anwalt Mo Shaoping will "illegale Beweise" nicht anerkennenBild: Peter Parks/AFP/Getty Images

Beim Vorbereitungsgespräch am Montag hätten die Anwälte der Beschuldigten den Antrag gestellt, prüfen zu lassen, von welcher Art das besagte Dokument war. Mo Shaoping erklärt gegenüber der DW: "Das heißt, wir wollen wissen, ob das Dokument überhaupt ein Staatsgeheimnis war. Und wenn ja, müsste geklärt werden, wie vertraulich es war." Er fügt hinzu, als Verteidiger müsse er selbstverständlich die Anklagepunkte gegen seine Mandantin unter die Lupe nehmen. "Auf die Stichhaltigkeit und Aussagekraft der Beweise werde ich genauestens schauen."

"Geständnis unter Druck"

Das Vorbereitungsgespräch dauerte nach Angaben von Mo Shaoping etwa anderthalb Stunden. Ein weiterer Schwerpunkt des Gespräches war der Antrag auf Nichtzulassung "illegal beschaffter Beweise". Mo Shaoping zufolge waren die Geständnisse von Gao Yu keine gültige Beweise, da sie unter polizeilichem Zwang zustande gekommen seien.

Große Halle des Volkes in Peking (Foto: Getty Images)
Wie geheim war das angebliche Geheimdokument aus der KP-Machtzentrale?Bild: Getty Images

In einem Video, das am 8. Mai 2014 in Chinas Staatsfernsehen CCTV ausgestrahlt wurde, hatte Gao Yu "Reue" gezeigt und sich zu ihrem "Vergehen" bekannt. Gao Yu erklärte später ihren Anwälten, die Polizisten hätten sie unter Druck gesetzt, indem sie ihren Sohn - der auch inhaftiert war - bedroht hätten. Mo Shaoping sagt der DW, die Richter hätten den Antrag auf Nichtzulassung des Geständnisses beim Vorbereitungsgespräch zu den Akten genommen, ihm aber zunächst nicht stattgegeben. Die Staatsanwaltschaft habe ihren Standpunkt vertreten, dass die Geständnisse von Gao Yu keineswegs illegale Beweise seien.

Es sei auch um den Gesundheitszustand von Gao Yu gegangen. Nach Angaben von Mo Shaoping wurde das Gespräch einmal unterbrochen, weil seine Mandantin Medikamente einnehmen musste. Der Vorsitzende Richter fragte Gao Yu, ob ihr Gesundheitszustand den Prozess zulasse. Ihre Antwort, so Mo Shaoping, sei gewesen: Sie werde ihn durchstehen. "Für den Fall der Fälle wird wohl auch am Freitag ein Krankenwagen bereitstehen", vermutet der Anwalt.