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Prügelstrafe gegen Raif Badawi verschoben

16. Januar 2015

Nach massiven internationalen Protesten ist die weitere Prügelstrafe des saudi-arabischen Bloggers Raif Badawi verschoben worden - offiziell aus medizinischen Gründen. Die Proteste gegen die Bestrafung gehen weiter.

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Der saudi-arabische Blogger Raif Badawi (Quelle: AI)
Bild: privat

Das Justizsystem des mit dem Westen verbündeten streng islamischen Königreichs Saudi-Arabien trägt barbarische Züge. Der Blogger Raif Badawi, der die Website "Freie saudische Liberale" betrieb, wurde wegen "Beleidigung der Islam" zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockhieben verurteilt. Der 31-jährige hatte nichts anders getan, als sein Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen.

Der zweite Abschnitt der Prügelstrafe wurde jetzt verschoben. Für den Aufschub seien medizinische Gründe genannt worden, teilte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International mit. Ein Gefängnisarzt habe erklärt, dass die Wunden von der ersten Auspeitschung noch nicht ausreichend verheilt seien. Er habe deshalb empfohlen, die Bestrafung erst nächste Woche fortzusetzen, teilte Amnesty mit.

Die ersten 50 Stockschläge hatte Badawi vor einer Woche in der saudischen Hafenstadt Dschidda erhalten. Er sollte eigentlich Woche für Woche jeweils 50 Hiebe erhalten. Nach Ansicht von Medizinern kommt dies einer Hinrichtung auf Raten gleich.

Gegen die Vollstreckung dieser Strafe hatte es in den vergangenen Tagen eine breite internationale Protestwelle gegeben. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon, die USA, Bundestagspräsident Norbert Lammert und zahlreiche Menschenrechtsaktivisten forderten die Regierung in Riad auf, Badawi zu begnadigen.

Das Auswärtige Amt erklärte: "Eine solche entsetzliche und grausame Strafe entspricht in keiner Weise unserem Verständnis von Menschenrechten." Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier selbst äußerte sich zu dem Fall noch nicht. Er will bald nach Riad reisen, wo Deutschland dieses Jahr Gastland des wichtigsten nationalen Kulturfestivals "Dschanadrijah" ist.

Amnesty: Erster kleiner Erfolg

Die Amnesty-International-Vertreterin Ruth Jüttner sagte der Deutschen Welle: "Wir freuen uns natürlich, dass diese Stockhiebe heute nicht vollgestreckt werden. Und wir denken, dass dies ein erster kleiner Erfolg ist. Wir hoffen, dass unsere Aktionen und der Druck, der weltweit gemacht wurde, die vielen Menschen, die sich dazu geäußert haben, dazu beigetragen hat, dass jetzt diese Entscheidung getroffen wurde. Wir fordern aber von den saudischen Behörden, dass diese Prügelstrafe ausgesetzt wird, das heißt, dass man das Urteil aufhebt und keine weiteren Stockhiebe mehr vollstreckt werden an Raif Badawi."

Protest gegen die Auspeitschung Badawis in Den Haag (Foto: AFP/Getty Images)
Protest gegen die Auspeitschung Badawis in Den HaagBild: Beekman/AFP/Getty Images

Badawis Ehefrau Ensaf Haidar, die seit 2012 in Kanada lebt, hatte im Gespräch mit Amnesty erklärt, dass ihr Mann eine zweite Runde der Hiebe kaum aushalten werde. "Raif sagte mir, er habe nach der ersten Auspeitschung große Schmerzen, sein Gesundheitszustand ist angeschlagen und ich bin sicher, er wird eine zweite Runde nicht aushalten", erzählte sie der Menschenrechtsorganisation.

Offene Online-Plattform

Badawi wollte mit seinem Internetportal eine Plattform mit Berichten und Analysen über Saudi-Arabien schaffen, kritisch und offen. Dabei scheute er nicht, politische und religiöse Entscheidungen oder Institutionen in dem ultrakonservativen arabischen Land zu kritisieren. Für die absolute Monarchie war das zu viel: Badawi wurde vorgeworfen, den Islam auf seinem Portal beleidigt zu haben. Im Juni 2012 verhafteten ihn die Sicherheitsbehörden, seine Webseite wurde geschlossen. Gegen Badawi wurde ein Verfahren wegen "Apostasie", Abtrünnigkeit vom Islam, eingeleitet. Eine Straftat, die im Königreich mit der Todesstrafe geahndet werden kann.

Das Verfahren zog sich hin. Mehrfach wurde der Prozess von einem zum anderen Gericht überwiesen. Die Berufungsverfahren von Badawi blieben erfolglos. Zuletzt verurteilte ihn im Mai das Strafgericht in Dschidda zu zehn Jahren Haft, den Peitschenhieben, einem anschließenden Reiseverbot und darüber hinaus zu einer Geldstrafe von umgerechnet fast 200.000 Euro. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil Anfang September. Die Peitschenhiebe sollen über 20 Wochen aufgeteilt werden, wie es das Gericht vorschreibt.

wl/gmf (dpa, rtre, kna)