1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Pistorius zu fünf Jahren Haft verurteilt

21. Oktober 2014

Vor rund einem Monat wurde Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Das Strafmaß legte die Richterin damals aber noch nicht fest. An diesem Dienstag wurde es verkündet.

https://p.dw.com/p/1DZ2t
Oscar Pistorius Urteil 21.10.2014
Bild: Reuters/Herman Verwey

Für die fahrlässige Tötung seiner Freundin ist der wohl bekannteste Prothesen-Sprinter der Welt, Oscar Pistorius, zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Richterin Thokozile Masipa verkündete das Strafmaß in Pretoria. Außerdem verurteilte sie Pistorius zu drei Jahren Haft wegen rücksichtsloser Benutzung einer Waffe. Dieser Teil der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Anklage hatte zuvor eine mindestens zehnjährige Haftstrafe verlangt. Die Verteidigung hingegen hatte gefordert, dem 27-jährigen Behindertensportler wegen aufrichtiger Reue das Gefängnis zu ersparen und ihm lediglich Hausarrest aufzuerlegen.

Opfer-Familie zufrieden

Die Familie des Opfers Reeva Steenkamp zeigte sich mit der Verurteilung zufrieden. "Wir haben das Gefühl, dies nun hinter uns lassen zu können", sagte Steenkamps Vater Barry zu Reportern. Der Anwalt der Familie erklärte, der Gerechtigkeit sei genüge getan worden. Oscar Pistorius folgte der mehr als einstündigen Verlesung mit ausdruckslosem Gesicht. Nach dem Urteilsspruch wischte er sich Tränen aus dem Gesicht. Er wurde noch im Gerichtssaal in Haft genommen.

Nach Auskunft seiner Familie hat er die Verurteilung zu fünf Jahren Haft akzeptiert. "Oscar wird diese Möglichkeit nutzen, um der Gesellschaft etwas zurückzugeben", sagte sein Onkel Arnold Pistorius vor Reportern. Die Familie sei bereit, den Sportler zu unterstützen und anzuleiten.

Mitte September war Pistorius wegen fahrlässiger Tötung seiner Lebensgefährtin Reeva Steenkamp schuldig gesprochen worden. Er hatte am 14. Februar 2013 vier Schüsse durch die verschlossene Badezimmertür seines Hauses abgegeben. Die als Model bekannte Jura-Absolventin Steenkamp wurde getroffen und starb an ihren Verletzungen. Der Sportler hat jede Tötungsabsicht bestritten und erklärt, er habe gedacht, auf einen Einbrecher zu schießen. Die Richterin akzeptierte diese Erklärung des beinamputierten Sportlers und wies die Mordanklage der Staatsanwaltschaft zurück..

pg/gmf (dpa, rtr)