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Parlamentsarmee und Bündnissolidarität

Sven Pöhle14. März 2014

In Deutschland entscheidet der Bundestag über den Einsatz bewaffneter Soldaten im Ausland. Das Verfahren ist nicht unumstritten. Eine Kommission soll demnächst prüfen, ob der Vorbehalt des Parlaments noch zeitgemäß ist.

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Bundestag Abstimmung Afghanistan Einsatz
Bild: picture-alliance/dpa

Ob in Afghanistan, Mali oder im Kosovo: Wenn bewaffnete Bundeswehrsoldaten im Ausland eingesetzt werden sollen, muss zuvor das deutsche Parlament, der Bundestag, zustimmen - anders als in anderen EU- oder NATO-Staaten, wo zunächst die Regierung über den Einsatz ihrer Soldaten entscheidet.

Dieser sogenannte Parlamentsvorbehalt wird allerdings in Frage gestellt. Im Ausland stößt er vor allem bei den deutschen Bündnispartnern oft auf Unverständnis. In Deutschland selbst ist er Gegenstand juristischer und politischer Debatten, auch innerhalb der Regierungskoalition.

CDU/CSU und SPD haben daher im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Kommission im Bundestag zur Überprüfung des Parlamentsvorbehalts einzusetzen. Diese soll unter Vorsitz des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Volker Rühe (CDU) innerhalb eines Jahres darüber beraten, ob das entsprechende Gesetz, das Parlamentsbeteiligungsgesetz, noch zeitgemäß ist.

Teil des Koordinatensystems deutscher Sicherheitspolitik

Dieses verabschiedete der Bundestag im Jahr 2005. Es regelt laut Paragraph 1: "Form und Ausmaß der Beteiligung des Bundestages beim Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland." Grundlage des Gesetzes ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994.

Das Gericht hatte damals bestätigt, dass Deutschland als UN- und NATO-Mitglied befugt ist, sich mit bewaffneten Streitkräften an Einsätzen dieser Organisationen zu beteiligen. Es betonte aber ausdrücklich, dass das Parlament grundsätzlich jeder Entsendung deutscher Soldaten zustimmen müsse.

"Das ist eine Art Kontrolle, die sinnvoll und notwendig ist, weil sie eben den Rückhalt nicht nur im Parlament sondern auch in der Bevölkerung sichert", sagt Hans-Georg Erhart vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH).

Bündnissolidarität und Parlamentsvorbehalt

Es dauere zu lange, so kritische Stimmen deutscher Bündnispartner, bis es zu einem Entschluss über die Entsendung deutscher Truppen komme. In vielen Fällen sei zudem unsicher, ob sich Deutschland überhaupt an einer militärischen Mission beteilige. Insgesamt entspreche die militärische Zurückhaltung Deutschlands nicht der internationalen Stellung des Landes.

EinePatriot-Abwehrstaffel der Bundeswehr im südtürkischen Kahramanmaras (Foto: Kay Nietfeld/dpa)
Wenn deutsche Truppen im Ausland eingesetzt werden sollen ...Bild: picture-alliance/dpa

Wenn sich Deutschland nicht an multinationalen Einsätzen beteiligt habe, so lag dies an der jeweiligen Bundesregierung und nicht am Parlament, sagt Christian Mölling, Sicherheitsexperte bei der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Seit 2005 hat der Bundestag mehr als 70 Anträgen der Bundesregierung auf Entsendung deutscher Soldaten ins Ausland oder der Fortsetzung einer bereits bestehenden Mission zugestimmt. Verweigert wurde ein solcher Antrag bislang noch nie.

Prinzipiell sei es aber durchaus eine Überlegung wert, so Mölling, den in Deutschland sehr detaillierten Einfluss des Parlaments auf einen Auslandseinsatz zu reduzieren. "In anderen Ländern mit Parlamentsvorbehalt gibt es eine Obergrenze für die zu entsendenden Soldaten, bis zu der das Parlament nicht mitentscheiden muss." Auch wenn es um bestimmte Arten von Einsätzen gehe, sei dies denkbar.

Ähnliches hatte der damalige Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) vorgeschlagen: Bei Aufklärung, Logistik oder Training solle das Parlament nicht jedes Mal entscheiden, sondern die Beschlüsse sozusagen auf Vorrat treffen, damit die Regierung bereits im Vorfeld Zusagen über eine konkrete Teilnahme deutscher Soldaten machen könne.

Aushöhlung des Parlamentsvorbehaltes?

"Keine Vorratsbeschlüsse", beschreibt der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Hans-Peter Bartels (SPD), die Position seiner Partei. Man wolle aber durchaus darüber reden, ob man das Parlamentsbeteiligungsgesetz noch verbessern könne, sagt Bartels. "Wenn man an dem Gesetz noch technische Veränderungen vornehmen will, auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre, kann man das sicher machen. Am Grundsatz soll sich aber nichts ändern: Wenn es darum geht, tatsächlich deutsche Soldaten in ein Einsatzgebiet zu schicken, muss es immer einen Bundestagsbeschluss geben."

Abgeordnete des Bundestages stecken im Plenum in Berlin ihre Stimmkarte in die Urne für die namentliche Abstimmung (Foto: Foto: Tim Brakemeier / dpa)
... muss zuvor der Bundestag darüber entscheidenBild: picture-alliance/dpa

Aufweichen solle die Kommission die Parlamentsbeteiligung keinesfalls, sagt auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter. Sie solle aber untersuchen, wie Parlamentsbeteiligung und verstärkte militärische Zusammenarbeit mit den Bündnispartnern zu vereinbaren seien. "Wir wollen nicht das Bundesverfassungsgericht aushebeln, sondern die Möglichkeiten komplett ausloten, die jetzt verstärkt auf Deutschland zukommen", so Kiesewetter.

Mehr internationale Verantwortung Deutschlands

Diese "Möglichkeiten" ergeben sich auch aus einer Linie, die viele Kommentatoren als eine Wende in der deutschen Außenpolitik betrachten: Deutschland will sich international stärker engagieren - gegebenenfalls auch militärisch.

SWP-Experte Christian Mölling sieht in dem Einsatz der Kommission daher zusätzlich einen öffentlichkeitswirksamen Aspekt: "Deren Arbeit hat natürlich auch eine Wirkung ins Ausland, wo man sehr bewusst verfolgt, was jetzt mit dieser Kommission passiert und was ihr Ergebnis sein wird."