1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

"Israel sprengt jede Verhältnismäßigkeit"

Andreas Gorzewski23. Juli 2014

Begeht Israel im Gazastreifen Kriegsverbrechen? Der UN-Menschenrechtsrat sieht dafür Anzeichen. Die israelische Regierung könnte dafür vor ein internationales Strafgericht gestellt werden, meint der Jurist Norman Paech.

https://p.dw.com/p/1ChDF
Norman Paech, Politik-Professor. Foto: Foto: Maurizio Gambarini/dpa.
Bild: picture-alliance/dpa

Deutsche Welle: Wie ist das, was derzeit im Gazastreifen passiert, aus Sicht des Völkerrechts zu bewerten?

Norman Paech: Dieser Krieg ist ganz eindeutig ein Krieg gegen die Zivilbevölkerung im Gazastreifen, der nach dem humanitären Völkerrecht so eigentlich nicht stattfinden darf. Es gibt verschiedene Verpflichtungen, die in der Haager und der Genfer Menschenrechtskonvention festgelegt sind, die den Schutz der Zivilbevölkerung zur absoluten Vorbedingung jeder kriegerischen Auseinandersetzung macht. Und in einem Gebiet wie dem Gazastreifen, der so unendlich dicht besiedelt ist, verbietet sich eigentlich so eine Art von Kriegsführung.

Welche Mechanismen würden denn dann Israel völkerrechtlich zur Verfügung stehen, um sich gegen Raketenangriffe aus dem Gazastreifen zu schützen?

Israel hat da durchaus ein Verteidigungsrecht. Und zwar genau das, was es aus meiner Sicht mit den "Iron Dome"-Abwehrraketen schon sehr effizient macht. Meines Wissens ist bisher in Tel Aviv selbst noch keine einzige Rakete niedergegangen. Die israelische Regierung darf auch gezielt gegen Abschussrampen vorgehen. Wenn sie allerdings in einem hauptsächlich zivil genutzten Gebiet so vorgeht, dann sprengt das jede Verhältnismäßigkeit einer Kriegsführung.

Greift denn dann auch das Völkerrecht in Form irgendeiner Strafgerichtsbarkeit? Könnte irgendein Gericht Anklage erheben? Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag wäre ja nicht zuständig, weil Israel dem gar nicht beigetreten ist.

Doch, das wäre durchaus möglich. Das ist ja vor ein paar Jahren schon einmal gefordert worden beim so genannten "Goldstone-Bericht", und jetzt berät der Menschenrechtsrat in Genf über einen Antrag, eine Untersuchungskommission über Kriegsverbrechen in diesem Krieg zu installieren, um dann Material zu haben, das dann dem Internationalen Strafgerichtshof vorgelegt wird. Und dort wären auch diejenigen, die dafür verantwortlich sind, vor ein Strafgericht zu zitieren.

Gilt das auch dann, wenn ein betroffener Staat das entsprechende Abkommen nicht ratifiziert hat?

Auch das ist möglich, es gibt da keine Immunität. Der UN-Sicherheitsrat kann das veranlassen, und das ist in verschiedenen anderen Fällen schon gemacht worden, auch gegenüber Staatspräsidenten, zum Beispiel im Sudan.

Ist denn auch die Hamas in irgendeiner Weise haftbar zu machen dafür, was sie in diesem Konflikt tut?

Durchaus. Um das ganz klar zu machen: Nicht Israel hat ein Selbstverteidigungsrecht, sondern die Bevölkerung in Gaza. Und zwar deshalb, weil Israel durch eine seit 1967 völkerrechtswidrige Besatzung die Lebensbedingungen im Gazastreifen so unendlich verschlechtert hat und daher verpflichtet wäre, dort herauszugehen. Diese Selbstverteidigungsrecht ist der Gaza-Bevökerung seit 1974 auch von der UNO zugestanden worden. Allerdings nur in den Grenzen des humanitären Völkerrechts. Auch sie haben die Zivilbevölkerung zu schützen. Deswegen muss man gegenüber diesen Raketen, die so beliebig und ungesteuert auch auf zivilem Gebiet heruntergehen, sagen: Das ist völkerrechtlich nicht möglich.

Ist denn mit dem Abzug der israelischen Armee aus dem Gazastreifen die Besatzung faktisch beendet?

Israel beruft sich immer auf diesen Abzug, aber es ist leider so, dass dieser begleitet wurde durch eine Blockade des Gazastreifens, der die Situation noch schlimmer gemacht hat als vorher. In der Realität, und das sagt auch das deutsche Auswärtige Amt, ist die Situation in Gaza die eines besetzten Gebietes. Das heißt, es hat sich völkerrechtlich nichts geändert, und faktisch leider auch nichts.

In so einem Konflikt jetzt von Außen mit dem Völkerrecht zu drohen, hat aber wahrscheinlich auf keine der Konfliktparteien einen großen Einfluss, oder?

Nicht dann, wenn man keine Konsequenzen zieht. Eine Konsequenz wäre es, die klare Forderung an Israel durchzusetzen, die Besatzung zu beenden. Das heißt, die Blockade aufzugeben und den Palästinensern ein freies, selbstbestimmtes Leben in den besetzten Gebieten zu gewähren. Und das würde auch bedeuten, dass man gegenüber Kriegsverbrechen konsequent ist und diejenigen zur Verantwortung zieht, die dafür verantwortlich sind. Wenn immer eine Partei sicher sein kann, dass ihre Kriegsverbrechen nicht vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt werden, dann gibt es dort auch keine Durchsetzung des Völkerrechts.

Norman Paech lehrte bis zu seiner Emeritierung als Professor für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg. Nach dem Jugoslawien-Krieg tat er sich als Kritiker der juristischen Aufarbeitung durch das Haager Kriegsverbrecher-Tribunal hervor. Peach saß bis 2009 als Abgeordneter der Linkspartei im Bundestag. Er ist außerdem Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat von Attac.

Das Interview führte Andreas Gorzewski.