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Klage wegen Snowden-Vorladung abgewiesen

12. Dezember 2014

Die Opposition wollte eine Vernehmung des Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden in Deutschland erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Anträge als unzulässig zurück. Zuständig sei ein anderes Organ.

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Bei der Verleihung des Alternativen Nobelpreises in Stockholm ist Edward Snowden auf einer Videoleinwand zu sehen (JONATHAN NACKSTRAND/AFP/Getty Images)
Bild: AFP/Getty Images/J. Nackstrand

Die Opposition will ihn unbedingt in Deutschland sehen. Der ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden soll vor dem NSA-Untersuchungsausschuss in Berlin aussagen, so der Wunsch der Grünen und der Linkspartei. Sie werfen der Bundesregierung und der schwarz-roten Mehrheit im NSA-Untersuchungsausschuss vor, nicht die Voraussetzungen für eine Vernehmung Snowdens zu schaffen. Um ihn als regulären Zeugen erzwingen zu können, hatten die Fraktionen beider Parteien im September Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Bundesverfassungsgericht: Organklage ist unzulässig

Dieses erklärte sich nun für nicht zuständig. "Die Anträge sind unzulässig", teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Die Klage auf Vernehmung in Deutschland betreffe kein im Grundgesetz wurzelndes Recht der Ausschussminderheit gegenüber dem NSA-Untersuchungsausschuss. Es handele sich vielmehr um die verfahrensrechtliche Überprüfung der Ausschussarbeit im Einzelnen. Dies sei Sache des Bundesgerichtshofs (BGH), heißt es in einem vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss.

Regierungskoalition lehnt Befragung in Deutschland ab

Die Opposition erhofft sich von Snowden neue Erkenntnisse über die Rolle des US-Geheimdienstes NSA und deutscher Geheimdienste bei der massenhaften Ausspähung von Bürgern.

Ein Demonstrant fordert in Deutschland Asyl für Edward Snowden (Foto: ADAM BERRY/AFP/Getty Images)
Die Opposition fordert Asyl für Edward SnowdenBild: Getty Images/Afp/Adam Berry

Snowden möchte allerdings nur in Berlin Auskunft erteilen und fordert freies Geleit. Union und SPD lehnen dies aus politischen Gründen ab. Sie wollen den Whistleblower an seinem Aufenthaltsort in Russland oder per Videoübertragung anhören.Bei einer Einreise nach Deutschland müsste der Whistleblower an die USA ausgeliefert werden, argumentieren Union und SPD. Dort besteht ein Haftbefehl gegen ihn.

Ossietzky-Medaille für Snowden

Ungeachtet dessen wird Edward Snowden am kommenden Sonntag mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille geehrt. Ebenfalls ausgezeichnet werden die Dokumentarfilmerin Laura Poitras und der Journalist Glenn Greenwald. Sie hätten die "umfangreichste, verdachtsunabhängige Überwachung aller Zeiten" aufgedeckt und sich damit um Demokratie und Menschenrechte verdient gemacht, begründete die Internationale Liga für Menschenrechte ihre Preisvergabe. Snowden soll zur Preisverleihung aus Moskau zugeschaltet werden.

sp/kle (AFP/dpa)