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Rentenpaket

Heiner Kiesel3. April 2014

Nach dem Willen der großen Koalition sollen Arbeitnehmer früher in Rente gehen dürfen, wenn sie 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Aber der Gesetzesvorschlag betrifft nur einen Teil der Beschäftigten.

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Bild: picture-alliance/dpa

Es ist das erste wichtige Gesetzespaket der Bundesregierung, das Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles heute dem Bundestag vorlegte: Der Gesetzentwurf über "Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung."

"Das ist ein klares Signal: Wir erkennen die Lebensleistungen von Menschen in unserem Land an!", sagte die Ministerin zu Beginn der Debatte. Im Einzelnen geht es darum, dass Arbeitnehmer, die schon 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, ohne Abschläge in den Ruhestand treten können. Normalerweise ist das erst ab 67 Jahren möglich. Außerdem wird Müttern, die ihre Kinder vor 1992 zur Welt gebracht haben, die Rente erhöht. Das betrifft nach Berechnungen des Arbeitsministeriums etwa 9,5 Millionen Frauen. "Wer sich um Kindererziehung gekümmert hat, der hat auch seinen Beitrag zum Generationenvertrag geleistet", sagte Nahles.

Der Entwurf stieß bei der Opposition auf entschiedene Kritik. Als "Mogelpackung" wurde das Rentenversicherungsanpassungsgesetz sowohl von Rednern der Linken als auch der Grünen bezeichnet. "Die Absicht ist gut, aber die Umsetzung ist schlecht", konstatierte der rentenpolitische Sprecher der Linken, Matthias Birkwald. Er monierte, dass die ostdeutschen Mütter vier Euro weniger bekommen sollen als die aus dem Westen. "Ein Vierteljahrhundert nach dem Mauerfall sind ostdeutsche Kinder auf dem Rentenkonto ihrer Eltern immer noch weniger wert als im Westen geborene Kinder." Das sei beschämend und eine von mehreren Gerechtigkeitslücken in dem Gesetzentwurf, urteilte Birkwald.

Verbesserungen nicht für alle

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckart, bemängelte den Rahmen, der für die Leistungsverbesserungen gewählt wurde. "Es geht nicht um die Lebensleistung aller, sondern nur um die Lebensleistung mancher." Das Gesetz begünstigt die Geburtsjahrgänge zwischen 1953 und 1963 und senkt den Anreiz zum Renteneintritt für nachfolgende Jahrgänge. Das Gesetz vernachlässige Frauen, die nicht am Erwerbsleben haben teilhaben können und auch Menschen, deren Rente nur zu einem Leben in Armut ausreiche. Dort bestünde der eigentliche Reformbedarf. Göring-Eckart bezichtigte die Regierungsparteien, nur solche Bevölkerungsgruppen zu beschenken, die sie selbst kennen würden. Auch die im Gesetz vorgesehene Reform der Erwerbsminderungsrente bleibe hinter den Erwartungen der Grünen-Politikerin zurück und liege dann weiterhin unter dem Existenzminimum.

Viel Beifall bekam Arbeitsministerin Nahles erwartungsgemäß aus den Reihen der regierungsnahen Fraktionen von Union und SPD. Die Vizefraktionsvorsitzende der SPD, Carola Reimann (SPD) widersprach ihrer Parlamentskollegin Göring-Eckart vehement. Man sei nicht das verspätete Christkind. "Die Menschen wollen das Rentenpaket und sie wollen es jetzt."

Karl Schiewerling, der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstrich, dass es sich beim Rentensystem nicht um eine Form der Fürsorge handle und es folglich "verdient werden muss." Schiewerling begrüßte das prinzipielle Festhalten an der Rente mit 67. Das sei mit Augenmaß erfolgt. "Die Menschen werden immer älter und es werden immer weniger junge Menschen geboren." Damit die Menschen aber bis 67 arbeiten können, müsse ihnen geholfen werden. Auch das leiste das Gesetz durch verbesserte Finanzierung der Rehabilitierung kranker Arbeitnehmer. "

In Teilen der Union gibt es allerdings auch noch Bedenken bezüglich des Rentenpakets der Arbeitsministerin. Vor allem fürchtet man, dass es Anreize zur Frühverrentung bieten könnte. Allerdings zeigten alle Vertreter der Regierungsparteien Zuversicht, dass sich hier eine Lösung finden lasse. "Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist," wurde der frühere Bundesarbeitsminister Peter Struck wiederholt zitiert. Andrea Nahles ist, so gab sie zu erkennen, offen für Veränderungen im Gesetzestext.