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Klagen von Kundus-Opfern offenbar chancenlos

12. März 2015

Bei einem NATO-Angriff im afghanischen Kundus starben 2009 zahlreiche Menschen. Ein deutscher Oberst gab den Befehl. In einem Berufungsprozess kämpfen die Hinterbliebenen um Entschädigung - wohl vergebens.

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Von Bundeswehr bombardierter Tanklastzug in Kundus, Afghanistan
Der von der Bundeswehr bombardierte Tanklastzug in Kundus 2009Bild: Massoud Hossaini/AFP/Getty Images

Die Opfer des tödlichen Bombenangriffs in Kundus haben kaum Aussicht auf Entschädigung. Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Köln klar. "Wir messen der Berufung eher geringe Erfolgsaussichten bei", sagte die Vorsitzende Richterin. Die Entscheidung soll am 30. April verkündet werden.

Die Hinterbliebenen der afghanischen Opfer hatten die Bundesrepublik verklagt, nachdem am 4. September 2009 bei einem Angriff auf Befehl des deutschen Obersts Georg Klein etwa 100 Menschen starben, darunter zahlreiche Zivilisten. Ein US-Kampfjet hatte in der Nacht zwei von radikalislamischen Taliban gekaperte Tanklaster bombardiert, die in einem Flussbett feststeckten. Klein befürchtete, dass die Aufständischen die Fahrzeuge als rollende Bomben benutzen könnten.

Bestätigung des ersten Urteils

In dem Berufungsprozess in Köln fordert ein Vater nun 40.000 Euro Schmerzensgeld, weil seine zwei Söhne bei dem Angriff getötet worden seien. Zweite Klägerin ist eine Witwe und Mutter von sechs Kindern, die ihren Ehemann und Vater verloren habe. Die Frau verlangt 50.000 Euro. Die Bundesrepublik Deutschland hat als freiwillige Leistung an die Familien von 90 Opfern jeweils 5000 US-Dollar (4470 Euro) gezahlt.

In der vorläufigen Einschätzung bestätigten die OLG-Richter das Urteil des Landgerichts Bonn, das die Klagen Ende 2013 als unbegründet abgewiesen hatte. Demnach konnte Klein nicht erkennen, dass sich Zivilpersonen bei den Tanklastern befanden, als er den Angriffsbefehl erteilte. Der Oberst habe zuvor alle möglichen Aufklärungsmaßnahmen genutzt. So habe er sich unter anderem sieben Mal bei einem Informanten rückversichert, dass sich nur Aufständische am Zielort aufhielten.

Anwälte wollen zum EuGH gehen

Die Anwälte der Kläger kündigten bereits an, in die nächste Instanz zu gehen, wenn das OLG ihre Klage abweisen sollte. "Wir werden auf jeden Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen", sagte Rechtsanwalt Karim Popal. "Die Klage wird niemals zurückgenommen. Wir fühlen uns als moralische Sieger."

chr/qu (afp, dpa)