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Schengener Abkommen

Tereza Burianova / Arne Lichtenberg14. Juni 2010

Das Schengener-Abkommen über ein freies Europa ohne Grenzkontrollen gehört zur Erfolgsgeschichte der EU. Nach anfänglicher Kritik hat das Reisen ohne Pass heute fast nur noch Fans.

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Der erste Bus rollte ohne Personenkontrolle von Deutschland nach Polen (Foto: AP)
Bild: AP

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande im luxemburgischen Ort Schengen ein Abkommen, das den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen vorsah. Fünf Jahre später unterzeichneten die fünf Staaten ein weiteres Abkommen, in dem geregelt wurde, unter welchen Voraussetzungen der freie Personenverkehr gewährleistet werden kann.

Wiedervereinigung verzögert Inkrafttreten

Es dauerte noch einmal fünf Jahre, bis zum 26. März 1995, bis das Schengener Abkommen endgültig in Kraft trat - die Verzögerung lag auch an der deutschen Wiedervereinigung. Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und Portugal schafften an diesem Tage ihre Grenzkontrollen ab.

Der 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam integrierte das Schengener Abkommen in das EU-Recht, was zur Verwirklichung der Freizügigkeit - einem der wichtigsten Prinzipien des Binnenmarkts - beigetragen hat.

Eine Gedenkstätte in Schengen, wo das Abkommen 1985 unterzeichnet wurde. (Foto: dpa)
An diesem Ort wurde das Abkommen 1985 unterzeichnetBild: picture-alliance/dpa

In 142 Artikeln sind neben dem Wegfall der Grenzkontrollen unter anderem eine Angleichung der Visa- und Asylpolitik, die gemeinsame Bekämpfung von Drogenkriminalität und verstärkte Kontrollen an den Außengrenzen festgeschrieben. Außerdem wurde das Schengener Informationssystem (SIS) geschaffen, mit dem heute alle Polizeidienststellen der EU sekundenschnell Daten über gesuchte Personen austauschen können.

"Schengen-Raum" deutlich gewachsen

Nach mehreren Erweiterungen wird das Schengener Abkommen mittlerweile in 26 Ländern Europas angewandt. Neben 22 Mitgliedsländern der Europäischen Union (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) nehmen an dem Abkommen auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz vollständig teil. Sonderregelungen gelten für Irland und das Vereinigte Königreich. Für Zypern ist die Abschaffung der Grenzkontrollen unklar, solange es keine Lösung im Zypernkonflikt gibt.

Deutsche und tschechische Grenzpolizisten kontrollieren 2007, am Grenzübergang Schmilka-Hrensko die Personaldokumente von Reisenden. (Foto: AP)
Ein Bild aus vergangenen Zeiten: Grenztrollen an der deutsch-tschechischen GrenzeBild: AP

Für EU-Bürger ist heute der freie Personenverkehr innerhalb des "Schengener Raumes" weitgehend verwirklicht. In Ausnahmefällen, zum Beispiel während internationaler Großveranstaltungen, können die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen vorübergehend wieder eingeführt werden. Dies geschah zum Beispiel bei Europa- und Weltmeisterschaften im Fußball, sowie im Vorfeld von G8- oder Nato-Gipfeln. Das Übereinkommen ist auch auf Staatsbürger dritter Länder, Asylbewerber und legale Einwanderer ausgedehnt worden, um einheitliche Verfahren für den Schengener Raum zu erarbeiten.