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Niederlande haftbar für Srebrenica

6. September 2013

Weil niederländische Blauhelme 1995 beim Völkermord von Srebenica bosnischen Muslimen keinen Schutz gewährten, müssen die Niederlande den Hinterbliebenen von drei Getötenen Schadensersatz zahlen.

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Gedenkstätte für den Völkermord in Srebrenica (Foto: dpa)
Gedenkstätte für den Völkermord in SrebrenicaBild: picture-alliance/dpa

Das Kassationsgericht in Den Haag hat ein Urteil bestätigt, wonach die Niederlande für den Tod dreier Muslime beim Völkermord von Srebenica 1995 haftbar gemacht werden können. Die Männer hätten nicht den Serben ausgeliefert werden dürfen, urteilte der Hohe Rat. Niederländische Blauhelme waren damals mit dem Schutz der UN-Enklave Srebenica im Osten Bosniens beauftragt.

Serbische Einheiten hatten die Schutzzone Srebenica am 11. Juli 1995 überrannt. Insgesamt wurden rund 8000 muslimische Jungen und Männer getötet. Die drei Opfer hatten sich daraufhin wie tausende andere auf den Stützpunkt der UN-Truppe Dutchbat geflüchtet, waren aber weggeschickt worden. Sie wurden später von serbischen Einheiten ermordet.

Niederlande, nicht UN verantwortlich

Geklagt hatten ein ehemaliger bosnischer Dolmetscher von Dutchbat, der damals Vater und Bruder verlor, sowie die Hinterbliebenen eines Elektrikers. Mit dem Urteil von Den Haag haben die Angehörigen nun Anspruch auf Schadenersatz.

In erster Instanz hatte ein Haager Zivilgericht im September 2008 geurteilt, dass der niederländische Staat nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne, weil die Soldaten als Blauhelme für die Vereinten Nationen eingesetzt waren. Das Urteil wurde jedoch in einem Berufungsverfahren im Juli 2011 aufgehoben. Das Gericht in Den Haag befand nun, dass nach dem Fall der Enklave nicht mehr die UN, sondern der niederländische Staat für die Blauhelme verantwortlich war.

det/gmf (afp, dpa)