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Neues Investitionsschutzabkommen mit China

12. Januar 2006
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Zwischen Deutschland und China ist ein neues Investitionsförderungs- und -schutzabkommen in Kraft getreten. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte, löst es die bisher geltende Vereinbarung aus dem Jahr 1983 ab und stellt die bilateralen Investitionsbeziehungen durch ein modernisiertes Rahmenwerk auf ein hohes, international übliches Schutzniveau. Nach dem neuen Ankommen sichern beide Seiten den investierenden Unternehmen grundsätzlich die Gleichbehandlung mit inländischen Unternehmen zu. Der Eigentumsschutz werde durch eine Verbesserung der Entschädigungspflicht bei Enteignungen gestärkt. Der freie Transfer von Gewinnen ohne besondere Genehmigungserfordernisse werde garantiert.