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Bereits die Absicht zählt

Naomi Conrad4. Februar 2015

Direkt ins Gefängnis statt in den Dschihad? Die Bundesregierung will schärfer gegen die Ausreise von Dschihadisten in Kampfgebiete vorgehen. Bereits die Absicht soll strafbar sein, wenn dahinter Terror-Pläne stecken.

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Terrorcamp in Syrienn (Foto: AP)
Bild: picture-allianceAP Photo

Die Bundesregierung plant weitere Maßnahmen gegen Dschihadisten: Wer künftig etwa über Twitter seine Absicht verkündet, sich den Milizen des selbsternannten "Islamischen Staates" (IS) in Syrien und im Irak anzuschließen oder sich in einem Terrorcamp ausbilden zu lassen, macht sich demnach strafbar - und die Behörden können dann seine gesamte Kommunikation abhören und ihm am Flughafen vor seiner Abreise festnehmen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Dieser setzt eine UN-Resolution vom September 2014 um, in dem sich alle Staaten verpflichtet haben, die Reisetätigkeit der sogenannten Foreign Fighters, ausländische Kämpfer also, die sich Terror-Organisationen anschließen, zu unterbinden. Mit dem Gesetz wird die Strafbarkeit quasi vorverlegt: Künftig werde bereits die Ausreise in ein Gebiet, in dem sich ein Terrorcamp befindet, strafbar sein, wenn die Reise dem Zweck dient, schwere staatsgefährdende Gewalttaten zu begehen, so Justizminister Heiko Maas (SPD) in einer Presseerklärung. Damit solle verhindert werden, dass Islamisten sich in den Ausbildungslagern stärker radikalisierten. "Wir werden eines der schärfsten Terrorismus-Strafgesetze in ganz Europa haben, das wird Deutschland sicherer machen."

Die Absicht zählt

Nach Angaben des Justizministeriums sind bereits 600 Deutsche nach Syrien und in den Irak gereist, um sich dem IS anzuschließen. Der Normalfall sei demnach, dass sie die Ausreise und Beteiligung an Kämpfen über die Sozialen Medien ankündigen, viele hinterließen auch Abschiedsbriefe für ihre Familie und Freunde: Nur wenige verschwinden also ohne Ankündigung von der Bildfläche.

Der Aufenthalt in Terrorcamps ist auch jetzt schon strafbar. Allerdings musste nach bislang geltendem Gesetz ein Nachweis darüber erbracht werden, dass sich der Betroffene dort auch für den Kampf ausgebildet hat. Jetzt soll allein die nachweisliche Absicht zählen - eine Änderung, die der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter im BKA, Any Neumann, als "juristische Turnübungen für die Galerie" kritisiert. Es mangele derzeit vor allem an qualifizierten Ermittlern und materiellen Ressourcen, wird Neumann im Nachrichtenmagazin "Spiegel" zitiert.

Auch Finanzierung des Terror künftig Strafbestand

Gleichzeitig will Deutschland einen eigenständigen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung schaffen - eine Forderung der Financial Action Task Force (FATF), das bei der OECD angesiedelt ist. Demnach macht sich jemand, der Terrorgruppen finanziell unterstützt, strafbar - egal wie klein der Betrag ist. Denn um Terrorgruppen wie den IS in ihrem Kern zu treffen, "müssen wir ihre Finanzquellen trocken legen", so Maas.

Der Gesetzesentwurf greift nicht nur, wenn sich Deutsche dem Islamischen Staat anschließen wollen: Auch diejenigen, die in die Region reisen wollen, um mit der Kurdenmiliz PKK gegen den IS zu kämpfen, machen sich demnach künftig strafbar. Im Falle einer Verurteilung droht den Möchtegern-Kämpfern eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

"Der Bundesjustizminister setzt das um, wozu er international verpflichtet ist und was das Minimum des Notwendigen ist", sagte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Thomas Strobl. "Dabei hat er unsere Unterstützung, auch wenn wir uns mehr hätten vorstellen können. Wir brauchen Antworten auf terroristische Aktivitäten und nicht nur Gerede und Gemecker."

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