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Neonazi als Kinderschänder verurteilt

18. Dezember 2014

In der Neonazi-Szene in Thüringen war er eine große Nummer und gleichzeitig ein hochbezahlter V-Mann. Jetzt muss der Rechtsextremist Tino Brandt wegen Kindesmissbrauchs lange ins Gefängnis.

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Der Neonazi Tino Brandt wird vom Landgericht Gera verurteilt (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/Martin Schutt

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen hat das Landgericht Gera den Neonazi Tino Brandt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat der 39-Jährige sich nicht nur selbst an Minderjährigen vergangen, sondern die Jungen gegen Provision für Sex an andere Männer vermittelt. Insgesamt wurde Brandt in 66 Fällen schuldig gesprochen.

Geständnis abgelegt

Der Neonazi hatte nach Angaben des Vorsitzenden Richters Berndt Neidhardt während der Verhandlung hinter verschlossenen Türen ein Geständnis abgelegt. Für diesen Fall hatte ihm das Gericht einen Strafrahmen von fünf bis sechs Jahren zugesichert. Außerdem wird gegen den Rudolstädter wegen Versicherungsbetrugs ermittelt. Dabei geht es um einen Schaden von mehr als einer Million Euro.

Brandt gehört zu den bekanntesten Vertretern der Thüringer Neonazi-Szene. Er baute die rechtsextreme Gruppe "Thüringer Heimatschutz" auf, der die späteren Terroristen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) angehörten, und machte Karriere in der NPD. Der Verfassungsschutz, für den Brandt bis 2001 V-Mann war, führte ihn als Top-Quelle. Rund 200.000 D-Mark (etwa 102.000 Euro) Honorar soll er von 1994 bis 2001 als V-Mann "Otto" erhalten haben.

Damit gilt Brandt als der am besten Bezahlte unter den Thüringer V-Leuten. Hat Brandts Arbeit als V-Mann seinem Ansehen im Neonazi-Milieu offenbar kaum Abbruch getan, wird die jetzige Verurteilung den Rückhalt für ihn nach Einschätzung von Szenekennern massiv schwinden lassen.

Die Angeklagte Beate Zschäpe betritt den Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München (Foto: dpa)
Beate Zschäpe, angeklagt im NSU-ProzessBild: picture-alliance/dpa

Vorher nie verurteilt

Gegen Brandt wurden im Zusammenhang mit seinen rechtsextremistischen Aktivitäten insgesamt 35 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, der Volksverhetzung, der Bildung einer kriminellen Vereinigung und anderer Delikte eingeleitet. Zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam es nach Angaben des Erfurter Justizministeriums nie. Nach Überzeugung der SPD-Politikerin Dorothea Marx, die im Thüringer Landtag den NSU-Untersuchungsausschuss geleitet hat, wurde Brandt in der Vergangenheit vor Polizeiaktionen gewarnt - auch wenn unklar sei, von wem.

Brandt sagte im September im Prozess vor dem Oberlandesgericht München gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe aus. Der 39-Jährige konnte kaum etwas Erhellendes über die Terrorgruppe beitragen. Dem NSU - die beiden mutmaßlichen männlichen Mitglieder sind tot - werden zehn Morde vorgeworfen.

wl/se (dpa)