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Kundus-Prozess geht weiter

Carla Bleiker31. Oktober 2013

Wer ist verantwortlich für den Tod von etwa 100 Zivilisten? Um diese Frage geht es im Kundus-Verfahren. Um das Bombardement zweier Tanklastwagen aufzuklären, hat das Bonner Landgericht nun Luftbilder gesichtet.

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Demonstranten stehen am 30.10.2013 in Bonn (Nordrhein-Westfalen) vor dem Landgericht und protestieren gegen den Luftangriff von Kundus. Das Bonner Landgericht hat mit der Beweisaufnahme im Schadenersatzprozess zum Luftangriff von Kundus (Afghanistan) begonnen. Foto: Oliver Berg/dpa
Bild: picture-alliance/dpa

Hätte der damals zuständige Befehlshaber, der deutsche Oberst Georg Klein, wissen müssen, dass sich viele Zivilisten rund um die Tanklaster aufhielten? Ja, meinen Aktivisten verschiedener Friedensinitiativen, die am Mittwoch (30.10.2013) vor dem Bonner Landgericht demonstrierten. "Klein hat gegen das Völkerrecht verstoßen", sagt Eymen Nahali, Mitglied der linksradikalen Antikapitalistischen Aktion Bonn. "Er ist ein Massenmörder und ein Kriegsverbrecher."

Die Demonstranten halten "Fahndungsplakate" mit Kleins Foto hoch und haben kleine Schilder aufgestellt, auf denen Namen und Alter der Opfer des Kundus-Bombardements stehen. Laut Schätzung eines Polizeibeamten vor Ort haben sich 100 bis 150 Kriegsgegner zu der Kundgebung eingefunden.

Bombardement mit vielen zivilen Opfern

Die Anwälte Karim Popal und Peter Derleder vertreten die Angehörigen der Opfer des Bombardements. Im Zivilprozess vor dem Bonner Landgericht klagen ein Vater, der laut Popal bei dem Bombardement zwei Söhne verloren hat, und eine Witwe mit sechs Kindern, deren Ehemann durch den Anschlag getötet worden sei, so der Anwalt. Insgesamt fordern die beiden eine Entschädigung von 90.000 Euro vom Bundesverteidigungsministerium, dem Klein, der inzwischen zum General befördert wurde, untersteht.

Am 3. September 2009 entführten Taliban-Kämpfer an einem vorgetäuschten Checkpoint zwei Tanklastwagen und töteten einen der Fahrer. In einem halb ausgetrockneten Fluss, wenige Kilometer vom Lager der deutschen NATO-Truppen in Kundus entfernt, blieben die Laster Stunden später stecken. Um kurz vor 2 Uhr morgens Ortszeit am 4. September gab Oberst Klein dann den Befehl für das Bombardement. Dabei starben zwischen 91 und 137 Zivilisten.

Sicherheitsbeauftragte inspizieren die ausgebrannten Tanklastzüge in Kundus nach dem von einem deutschen Oberst angeordneten Luftangriff. (Foto: EPA/JAWED KARGAR dpa)
Bei dem Bombardement der Tanklaster starben auch Kinder und JugendlicheBild: picture-alliance/dpa

"Herr Klein hat fehlerhaft gehandelt. Er hat selbst entschieden, und er hat auch die zivile Bevölkerung gesehen", behauptet Popal. "Trotzdem hat er bewusst und vorsätzlich den Befehl gegeben zu bombardieren."

Keine 'show of force'

Zwei amerikanische Flieger waren stundenlang über den Tanklastern gekreist, um einen Überblick über die Situation zu bekommen. Sie schlugen mehrmals einen Tiefflug über den Fluss vor, um Zivilisten, die sich bei den Tanklastern aufhalten könnten, zu verjagen. Diese sogenannte "show of force" (etwa "Demonstration von Stärke") lehnte Klein jedoch ab.

Das Bundesverteidigungsministerium, vertreten durch Rechtsanwalt Mark Zimmer, plädierte bei der Prozesseröffnung im März 2013 dafür, dass die Klage sofort abgewiesen wird. Laut Zimmer ist das deutsche Verteidigungsministerium gar nicht der richtige Ansprechpartner. "In unserem Fall hat Oberst Klein ja nicht primär im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland gehandelt, sondern er war eingebunden in ein System der NATO. Deswegen waren ja auch seine Vorgesetzten NATO-Offiziere", sagte Zimmer der DW vor Prozessbeginn. Diese Argumentation ließ das Gericht jedoch nicht gelten.

Aufklärung durch Luftaufnahmen?

Jetzt soll also das Videomaterial, das die amerikanischen Jets aufnahmen, Aufklärung bringen. Zunächst aber streikt die Technik: Das Video läuft nicht. Der Vorsitzende Richter Heinz Sonnenberger verspricht, ein IT-Experte sei schon unterwegs. "Dilettantisch und peinlich ist das, bei diesem Prozess", murmelt ein Pressevertreter.

Der Anwalt der Opfer von Kundus, Karim Popal, steht am 30.10.2013 in Bonn (Nordrhein-Westfalen) vor dem Landgericht. (Foto: Oliver Berg/dpa)
Popal: Klein hätte wissen müssen, dass bei der Bombardierung Zivilisten sterben.Bild: picture-alliance/dpa

Zehn Minuten später geht es los. Auf den Infrarot-Bildern sind Menschen als kleine schwarze Punkte zu erkennen, die sich zwischen den Lastern hin und her, auf sie zu und von ihnen weg bewegen. Hätte Oberst Klein auf diesen Bildern erkennen müssen, dass es sich bei den Menschen um Zivilisten handelt, die umsonst Benzin abzapfen?

Die beklagte Seite bestreitet das. Zimmer spricht von einem "diffusen Bild" und für den Sachverständigen der Bundesregierung sind weder Zivilisten noch Talibankämpfer klar zu erkennen.

Die Kläger sehen in den Aufnahmen jedoch klare Bewegungsmuster, die auf Zivilisten hinweisen würden, die mit Kanistern zu den Tanklastern kämen und danach in verschiedene Dörfer zurückkehrten.

"Taliban arbeiten in kleinen Gruppen"

Zum Schluss hört das Gericht einen Sachverständigen. Thomas Ruttig ist Diplom-Afghanist und spricht über übliche Verhaltensweisen der afghanischen Landbevölkerung und der Taliban. Ruttig betont, dass es im Ramadan, in den der Anschlag fiel, durchaus nicht ungewöhnlich sei, wenn Menschen spät noch auf den Beinen seien. Hinzu komme, dass Gratis-Treibstoff ein großes Geschenk für die arme Landbevölkerung sei, das sie zu den Lastern gelockt haben könnte.

Ruttig sagt außerdem, dass es nur höchst selten vorkomme, dass mehr als zehn Taliban-Kämpfer an einer Mission teilnähmen. Auf den Luftaufnahmen sind viel mehr schwarze Punkte zu erkennen."Jemand, der sich auskennt, sollte eigentlich wissen, dass so eine große Gruppe nicht nur Taliban sein können", sagt Ruttig der DW nach der Verhandlung. "Für mich sah das Hin und Her eher aus wie ein Hühnerhaufen, als nach einer militärischen Operation."

Nächster Prozesstermin ist der 11. Dezember. Entweder wird dann die Klage abgewiesen, erklärt Gerichtssprecher Philipp Prietze der DW. Oder die Richter sehen zumindest eine mögliche Schuld bei Oberst Klein und wollen weitere Beweismittel sichten und Zeugen vernehmen.