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Mit Kindern in den Bürgerkrieg

25. Februar 2015

Mit ihren Töchtern reiste eine junge Islamistin nach Syrien. Bei ihrer Rückkehr wurde sie festgenommen. Sie habe eine staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, so die Anklage. Das Urteil fiel glimpflich aus.

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Prozess gegen mutmaßliche deutsche Islamistin
Bild: picture-alliance/dpa/Peter Kneffel

Eine junge Islamistin, die mit ihren kleinen Kindern ins syrische Kriegsgebiet ausgereist war, ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Münchner Landgericht folgte dabei nicht der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die Andrea B. in erster Linie wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt hatte. Sie sei bereit gewesen, Kämpfer des syrischen Machthabers Baschar al-Assad zu erschießen. Außerdem warf die Anklage ihr die Entziehung Minderjähriger vor, weil die alleinerziehende Mutter dem Vater der Kinder durch die Reise de facto seine Besuchsmöglichkeit genommen hatte. Drei Jahre Haft sollte B. dafür bekommen.

Verurteilung wegen Entziehung Minderjähriger

Am Ende wurde die 30-Jährige lediglich wegen Entziehung Minderjähriger verurteilt. Die Haftbefehle gegen die Frau aus Immenstadt im Allgäu, die seit neun Monaten in Untersuchungshaft saß, wurden mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, die Äußerungen der Angeklagten seien nicht zu widerlegen gewesen, wonach sie allein zu Verteidigungszwecken eine Waffe im Haus gehabt habe. Man könne ihr Tun deshalb nicht als Vorbereitung eines gezielten Tötungsdeliktes werten. Dass sie ihre Kinder in ein Kriegsgebiet mitgenommen habe, sei aber mindestens unverantwortlich. Deshalb könne die Strafe hierfür nicht im niedrigen Bereich liegen.

Erst 2012 zum Islam konvertiert

B. war nach eigener Aussage erst 2012 zum Islam konvertiert. Sie reiste dann Anfang 2014 mit ihren beiden Töchtern nach Syrien - und wurde dort Zweitfrau eines Islamisten, der sich der Al-Nusra-Front angeschlossen hatte, dem syrischen Al-Kaida-Ableger. Die Frau wies aber vor Gericht den Vorwurf zurück, sie habe sich aktiv am syrischen Bürgerkrieg beteiligen wollen. Sie verteidigte ihre Reise in das umkämpfte Land vielmehr als humanitäres Engagement: Sie habe helfen wollen und habe sich durch ihren Glauben sogar dazu "gezwungen" gefühlt, sagte B. vor der Staatsschutzkammer. Sie räumte aber ein, im Besitz von Waffen gewesen zu sein. Diese habe sie jedoch nur zu ihrem eigenen Schutz gehabt. "Ich wollte mich nicht verteidigen müssen."

"Für uns bestand keine Gefahr"

Zudem betonte B., sie habe ihre damals drei und sieben Jahre alten Kinder nicht in Gefahr gebracht. Die Front sei in ausreichender Entfernung gewesen, und man sei immer wieder umgezogen, um auf Nummer sicher zu gehen. "Für uns bestand keine akute Gefahr." Als es zu gefährlich worden sei, habe sie sich zur Rückkehr nach Deutschland entschlossen. Sie wurde dann im Mai 2014 am Flughafen Frankfurt festgenommen.

cr/ml (dpa, afp)