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Middelhoff: Fest hinter Gittern

18. Dezember 2014

Die Haftbeschwerde von Ex-Arcandor-Manager Middelhoff ist abgelehnt worden. Es bestehe weiterhin Fluchtgefahr, so das Gericht. Thomas Middelhoff muss das Weihnachtsfest im Gefängnis feiern.

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Thomas Middelhoff Urteil Landgericht Essen 14.11.2014
Bild: Reuters/I. Fassbender

Der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf am Donnerstag die Haftbeschwerde des 61-jährigen als unbegründet. Es bestehe nach wie vor Fluchtgefahr, urteilte der 5. Strafsenat. Als Begründung nannte das Gericht unter anderem weitere strafrechtliche Ermittlungen gegen Middelhoff und die von Gläubigern gegen ihn erhobenen Millionenforderungen.

Der Senat betonte, bei einer Abwägung aller Umstände sei es wahrscheinlicher, dass sich der Manager dem weiteren Strafverfahren entziehen werde als sich ihm zu stellen. Middelhoff sehe aufgrund der gegen ihn laufenden Verfahren selbst keine Chance, sich in Europa eine neue wirtschaftliche Existenz aufzubauen, verfüge aber über geschäftliche Kontakte außerhalb Europas. Außerdem habe er dem Landgericht nach seiner Festnahme zunächst die Existenz eines zweiten Reisepasses mit einem gültigen Visum für die Volksrepublik China verschwiegen.

Drei Jahre wegen Untreue

Das Essener Landgericht hatte Middelhoff vor fünf Wochen unmittelbar nach dem Urteil noch im Gerichtssaal festnehmen lassen. Die Strafkammer hatte den Ex-Manager unter anderem wegen schwerer Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt. Sie sah es als erwiesen an, dass Middelhoff unter anderem Privatflüge mit Charterjets und Hubschraubern über Arcandor abgerechnet hat und seinem ehemaligen Arbeitgeber insgesamt einen Schaden von rund einer halben Million Euro zugefügt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Middelhoffs Anwälte haben Revision eingelegt.

SAZ/dk (dpa/rtr/afp)