1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Urteil mit Auswirkungen auf EU-Asylpolitik?

5. November 2014

Die Asylpolitik in der EU muss möglicherweise überarbeitet werden. Ausschlaggebend hierfür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es geht um die geplante Abschiebung einer Familie nach Italien.

https://p.dw.com/p/1Dgry
Europäischer Gerichtshof für Menschenreche
Bild: imago/Winfried Rothermel

Die europäischen Länder dürfen asylsuchende Familien auch innerhalb des Kontinents nicht ins Ungewisse abschieben. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Artikelbild). Die Richter gaben der Beschwerde einer afghanischen Familie mit sechs minderjährigen Kindern statt, die gegen ihre Abschiebung aus der Schweiz nach Italien geklagt hatte. Nach dem Urteil der Großen Kammer muss die Schweiz von Italien zuerst Garantien einfordern, dass die Kinder in der Asylunterkunft besonders geschützt werden und dass die Familie nicht auseinandergerissen wird. Sonst würde eine Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, stellte das Gericht fest.

EU prüft Urteil

Die EU-Kommission in Brüssel sprach in einer ersten Stellungnahme von "möglichen Auswirkungen auf das Funktionieren des Asylsystems in Italien und in der Europäischen Union". Man werde das Urteil dahingehend genau prüfen, kündigte ein Sprecher an.

Zwei Flüchtlinge aus Afghanistan (Foto: DW)
Afghanische Flüchtlinge in einer Asylunterkunft in Brüssel (2013)Bild: DW/M. Böhnisch

Derzeit reisen viele Flüchtlinge, die in einem südlichen EU-Außengrenzenland ankommen, in andere europäische Staaten weiter - etwa, weil sie dort Verwandte haben oder eine bessere Perspektive für ihr Leben sehen. Laut der sogenannten Dublin-Verordnung der EU, der sich auch das Nicht-EU-Mitglied Schweiz angeschlossen hat, ist ihnen das jedoch nicht gestattet. Grundsätzlich ist das Ersteinreiseland für das Asylverfahren zuständig. Immer wieder kommt es daher zu sogenannten "Rückschiebungen" innerhalb Europas.

"Mangelhafte Aufnahmebedingungen" in Italien

Die afghanische Familie hatte geltend gemacht, dass die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien mangelhaft seien und sie nach einer Abschiebung dorthin ohne individuelle Garantien hinsichtlich ihrer Betreuung einer erniedrigenden Behandlung ausgesetzt wären. So berichtete die Klägerfamilie nach Angaben von Pro Asyl von vollkommen überfüllten italienischen Unterkünften, Schmutz und Zigarettenqualm, unter dem die teilweise sehr kleinen Kinder gelitten hätten. Auch seien andere Lagerinsassen aggressiv gewesen.

Im Juli 2011 war die Familie über Italien in die EU eingereist. Sie stellte in Österreich einen Asylantrag, der abgelehnt wurde. Daraufhin reiste die Familie in die Schweiz weiter, wo sie im November 2011 wieder Asyl beantragte. Die Schweizer Behörden lehnten die Bearbeitung des Antrags mit der Begründung ab, dass Italien laut Dublin-Verordung hierfür zuständig sei.

"EU-Flüchtlingsregelung funktioniert nicht"

Für die Grünen im EU-Parlament zeigt das Urteil der Straßburger Richter, dass die europäische Flüchtlingsregelung "vorne und hinten nicht mehr funktioniert". Der Menschenrechtsgerichtshof verbiete mit seinem Urteil de facto Abschiebungen nach Italien, weil die Zustände insbesondere für Flüchtlingskinder dort untragbar seien, erklärte die Vize-Fraktionschefin und migrationspolitische Sprecherin der Grünen, Ska Keller. Nötig sei ein "echtes, gemeinsames Asylsystem in der EU", denn die südlichen EU-Staaten seien offensichtlich überfordert.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl fordert einen generellen Abschiebestopp nach Italien. Die rechtspolitische Referentin der Organisation, Marei Pelzer, machte deutlich, dass anerkannte Flüchtlinge in Italien oft noch weniger Unterstützung erhielten als Menschen im Asylverfahren. Sie sind nach ihren Worten oftmals ohne staatliche Hilfe sich selbst überlassen und obdachlos.

se/fab (epd, dpa, afp)