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Maaßens Sorgen im Anti-Terror-Kampf

Marcel Fürstenau19. Februar 2014

Der Verfassungsschutz-Präsident hat Probleme mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei. Das zugehörige Gesetz muss geändert werden und wird sich auf die Kooperation mit der Polizei auswirken.

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Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen - Foto: Oliver Berg (dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Es war ein Heimspiel für Hans-Georg Maaßen, als er am Mittwoch (19.02.2014) auf dem Europäischen Polizeikongress in Berlin über "Schnittstellen der Sicherheitsarchitektur" sprach. Seine Zuhörer waren ganz überwiegend Mitarbeiter aus eben jenen staatlichen Behörden und privaten Unternehmen, die professionell für Sicherheit zuständig sind oder mit ihr Geld verdienen. Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zitierte zu Beginn seiner Rede aus einem Kommentar der "Süddeutschen Zeitung". Das linksliberale Blatt ist meistens kritisch bis ablehnend, wenn es die Arbeit der Nachrichtendienste bewertet. Doch im vorliegenden Fall war die "SZ" ausnahmsweise mal wohlwollend.

"Ein fast unmöglicher Auftrag" lautete im vergangenen Jahr die Überschrift des Kommentars zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei (ATD). Denn obwohl die obersten Hüter des deutschen Grundgesetzes die Datei "in ihren Grundstrukturen" für verfassungsgemäß erklärten, "genügt sie hinsichtlich ihrer Ausgestaltung im Einzelnen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht". Grundsätzlich pocht das Verfassungsgericht auf Einhaltung des sogenannten Trennungsgebots zwischen Polizei und Geheimdiensten. Dieses Prinzip haben die alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs 1949 unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfügt.

Kein Freibrief für Datenaustausch

Welche praktischen Folgen sich aus dem Trennungsgebot ergeben, darüber wird im Zeitalter des internationalen Terrorismus heftiger denn je gestritten. BfV-Präsident Maaßen hält das Gebot für "wichtig", sprach auf dem Polizeikongress unter dem Eindruck des Gerichtsurteils zur Anti-Terror-Datei aber dennoch von einem kaum zu bewältigenden "Spagat". Als "besonders schweren Eingriff" in das Trennungsprinzip bezeichneten die Verfassungsrichter des Ersten Senats unter Vorsitz Ferdinand Kirchhofs den Datenaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden. Deshalb sei er auch nur "ausnahmsweise zulässig" und müsse einem "herausragenden öffentlichen Interesse" dienen. Die Abwehr terroristischer Gefahren gehört natürlich potenziell dazu, ein Freibrief für den Datenaustausch ist das aber nicht.

Ferdinand Kirchhof, Vorsitzender des ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht, verkündet das Urteil zur Anti-Terror-Datei - Foto: Uli Deck (dpa)
Verfassungsrichter Ferdinand KirchhofBild: picture-alliance/dpa

Für zu weitreichend hält das Verfassungsgericht den in der Anti-Terror-Datei erfassten Personenkreis. So können auch Namen und weitere Informationen der Betroffenen in den Akten landen, die "ohne Wissen von einem Terrorismusbezug eine in ihren Augen unverdächtige Vereinigung unterstützen". Auch das "bloße Befürworten von Gewalt" ist nach einhelliger Auffassung des Gerichtes unzureichend, um in der Datei aufzutauchen. Verfassungsschutz-Chef Maaßen gehen die durch das Urteil auferlegten Einschränkungen eindeutig zu weit. Sie würden bedeuten, dass zwischen seinem Amt und der Polizei nur "so wenige Informationen wie möglich" ausgetauscht werden dürften.

"Hand in Hand" mit der Polizei

Maaßen meint, das Verfassungsgericht habe die Rolle der Nachrichtendienste im Anti-Terror-Kampf "nicht zureichend" erkannt. "Das erfüllt mich mit Sorge." Die Aufgabe der Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern, aber auch des Bundesnachrichtendienstes (BND) sei gerade nicht auf die "Vorfeld-Klärung" beschränkt. Nachrichtendienste seien "Dienstleister" der Polizeibehörden und in diesem Sinne "aktiv" in die Verhinderung und Aufklärung von Straftaten eingebunden. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, also das Observieren und Abhören von Personen, gehe oft "Hand in Hand" mit polizeilichem Handeln, betonte Maaßen in Berlin. Als gelungenes Beispiel nannte er das 2012 in Köln eröffnete Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ), in dem 38 Behörden von Sicherheitsdiensten und Polizei an einem Tisch sitzen.

Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen, der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke (v.l.n.r.), eröffnen das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum in Köln - Foto: Oliver Berg (dpa)
GETZ-Eröffnung: BfV-Chef Maaßen, der damalige Innenminister Friedrich und BKA-Präsident ZierckeBild: picture-alliance/dpa

Die Arbeit seiner Behörde dürfe nicht darauf reduziert werden, Lagebilder für die politisch Verantwortlichen und die Öffentlichkeit anzufertigen, forderte der BfV-Präsident. Am aktuellen Beispiel des Bürgerkriegs in Syrien versuchte Maaßen seine Sicht der Dinge zu illustrieren. Ziel müsse es sein, in Zusammenarbeit mit der Polizei Personen an der Ausreise aus Deutschland zu hindern, die vom sogenannten Heiligen Krieg "angefixt" seien. Der Verfassungsschutz verstehe sich als "Frühwarnsystem".

Neues Gesetz spätestens Ende des Jahres

Im Zusammenhang mit der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hat dieses System nachweislich versagt. Weder von den Plänen geschweige denn von der Mordserie haben die Verfassungsschützer nach eigenen Angaben etwas mitbekommen. Dem Verfassungsschutz sei beim NSU vorgeworfen worden, der Polizei "zu wenig" Informationen und "zu viel" Lagebilder geliefert zu haben, sagte Maaßen auf dem Europäischen Polizeikongress. Wie sich daran künftig etwas ändern könnte, ohne gegen das Gesetz für die Anti-Terror-Datei zu verstoßen, ist aus Maaßens Sicht die entscheidende Frage. Der Gesetzgeber muss sie bis Ende dieses Jahres beantworten. Dann endet die vom Verfassungsgericht zugebilligte Frist, einen neuen Modus Vivendi für den Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Polizei zu finden.