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Frage der Menschenrechte

Ģederts Ģelzis, Riga/ db11. August 2013

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) blockiert die Auslieferung eines unter Hacker-Verdacht stehenden Letten an die USA. Es geht um einen Trojaner, der weltweit mehr als eine Million Rechner infizierte.

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Demonstranten in Riga Foto: Ģederts Ģelzis
Bild: Ģederts Ģelzis

Vor dem Regierungsgebäude in Riga haben sich dutzende Menschen unter der heißen Mittagssonne zu einer friedlichen Demonstration versammelt. Sie protestieren gegen die Auslieferung eines lettischen Hackers an die USA: IT-Spezialist Deniss Calovskis. Seine Familie und die Freunde sind überzeugt: Wird er in die USA gebracht, kehrt er nie wieder zurück.

Deniss Mutter Jelena Calovska hat die Demo organisiert. Ihr Sohn sei nicht schuldig, beteuert sie. "Er ist unschuldig, es gibt keine Beweise." Er sei nicht die Person, die hinter dem Pseudonym "Miami" stecke, meint die Mutter. Gemeint ist der Hacker, der an der Perfektionierung des Internet-Virus Gozi beteiligt war. Der Virus hat seit seinem Auftauchen vor einigen Jahren mehr als eine Million Computer weltweit infiziert und Online-Banking Kunden um Millionen Dollar erleichtert.

Demonstranten in Riga vor Regierungsgebäude Foto: Gederts Ģelzis
Seit Tagen fordern Demonstranten Freiheit für CalovskisBild: Ģederts Ģelzis

Entwickelt wurde der Virus von Nikita Kuzmin, einem russischen Hacker. Für die Verbreitung unter Cyberkriminellen sorgte der Rumäne Mihai Paunescu. Alle drei sind inhaftiert. Calovskis, der vergangenen Dezember in Riga festgenommen wurde, beharrt auf seiner Unschuld. "Ich kann nur sagen, ich kenne keine russischen oder rumänischen Bürger. Ich weiß auch wirklich nichts über den Gozi-Virus", so Calovskis neulich im lettischen Staatsfernsehen. Er habe niemandem bei irgendwelchen Intrigen geholfen.

Von den USA verdächtigt

Dem Letten Calovskis wirft die US-Bundespolizei FBI vor, den Virencode geschrieben zu haben, sogenannte "Web injects", die die Arbeitsweise von Bank-Webseiten änderten. Mit Hilfe des Virus, so das FBI, seien die Hacker an vertrauliche Informationen von Bankkunden gekommen, um sie zu bestehlen. Bei einer Verurteilung vor einem US-Gericht drohen Calovskis bis zu 67 Jahre Haft.

Das US-Auslieferungsbegehren sorgt in Lettland für hitzige Debatten, auch innerhalb der Regierung. Der Hacker sollte nicht ausgeliefert werden, meint Außenminister Edgars Rinkevics von der Reformpartei.

"In Lettland wäre die Höchststrafe für die mutmaßlichen Verbrechen etwa zehn Jahre Gefängnis, in den USA dagegen lebenslänglich", erklärt Rinkevics. Es sei weder klar, ob die Verbrechen in Lettland oder in den USA begangen wurden, gibt Rinkevics zu Bedenken, noch, ob Calovskis seine Haftstrafe in Lettland absitzen könne, wenn er ausgeliefert würde. Es "sei an der Zeit", dass Lettland den bestehenden Auslieferungvertrag mit den USA überdenke, mahnt der Außenminister.

Frage der Menschenrechte

Die drei Anwälte Calovskis reichten Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein. Als das US-Gericht im vergangenen Jahr Anklage gegen den lettischen Hacker erhob, habe ihn niemand vor Gericht vertreten, so Anwältin Ilona Bulgakova im Gespräch mit der Deutschen Welle.

Eine Auslieferung sei nicht akzeptabel, weil sie die von der Verfassung garantierten grundlegenden Menschenrechte ihres Mandanten verletze und ein gerechtes Urteil zunichte mache. "Die schwerwiegendste Missachtung ist, dass man ihm zu Beginn des Auslieferungsverfahrens keinen Anwalt gestellt hat."

Das Zentralgefängnis in Riga Foto: Ģederts Ģelzis
Calovskis sitzt im Zentralgefängnis in RigaBild: Ģederts Ģelzis

Auslieferung als Präzedenzfall?

Anfang August gab die lettische Regierung grünes Licht für die Auslieferung. Nach der Bekanntgabe versicherte Justizminister Janis Bordans von der Nationalen Allianz, Auslieferungsersuche würden nach wie vor von Fall zu Fall geprüft und entschieden: "Wir haben keinen Präzedenzfall geschaffen. Jeder bekommt eine faires, transparentes Verfahren."

Calovskis Anwälte sind der Ansicht, die Regierung habe sehr wohl einen Präzedenzfall geschaffen für zukünftige Fälle, in denen lettische Bürger der Cyberkriminalität bezichtigt werden. Calovskis habe daher eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als letzten Ausweg gesehen die Ausweisung zu verhindern.

Der EGMR erklärte, Calovskis Klage habe "höchste Priorität." Das kann allerdings auch eine zweijährige Wartezeit bedeuten, bis ein Urteil gefällt wird.