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Kastration von Sexualstraftätern

22. Februar 2012

In Deutschland ist es eine umstrittene Praxis: Sexualstraftäter können sich freiwillig chirurgisch kastrieren lassen. Doch diese Praxis wird nun vom Europarat kritisiert.

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Der Schatten vom Kopf eines Mannes an einer Wand (Foto: AP)
Bild: AP

Das Europäische Komitee zur Verhütung der Folter (CPT) beim Europarat hat den Griff zum Skalpell für Sexualstraftäter verurteilt. In einem Bericht über die Lage in deutschen Haftanstalten, der am Mittwoch (22.02.2012) in Straßburg veröffentlicht wurde, wird Deutschland aufgefordert, die freiwillige chirurgische Kastration von Sexualstraftätern abzuschaffen. Eingriffe dieser Art seien "verstümmelnd, unumkehrbar und nicht medizinisch notwendig", heißt es. Diese Nachricht gibt den Menschenrechtsschützern in Deutschland Rückenwind.

Keine Garantie für Heilung

"Im Großen und Ganzen ist es eine sehr veraltete Methode", sagt Julia Kozma der Deutschen Welle. Das österreichische Mitglied des Antifolterkomitees ergänzt: "Bereits Ende der 60er Jahre haben die meisten europäischen Staaten diese Methode abgeschafft. Auch auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, dass die chirurgische Kastration keine Garantie für eine vollständige Heilung oder ein Abstellen des Sexualtriebes gibt."

Zunächst hatte das CPT Tschechien unter die Lupe genommen, wo diese gängige Praxis der freiwilligen Kastration stark kritisiert wird. "Die tschechische Regierung hat uns dann darauf aufmerksam gemacht, dass es auch in Deutschland nach wie vor die Möglichkeit gibt, sich einer chirurgischen Kastration zu unterziehen. Um objektiv zu sein und um alle Länder gleich zu behandeln, haben wir uns diese Praxis in Deutschland angeschaut", erläutert Kozma.

Dr. Julia Kozma, österreichisches Mitglied des Antifolterkomitees des Europarates (CPT) (Foto: Kozma)
Julia Kozma fordert ein Stopp der freiwilligen KastrationBild: Privat

Bei den Inspektionen deutscher Haftanstalten im Jahr 2010 ist die CPT-Delegation auf zwei Fälle von freiwilliger Kastration gestoßen. Laut den Erkenntnissen des Komitees gibt es

in Deutschland bis zu fünf chirurgische Kastrationen jährlich. Deutschland ist eines der wenigen europäischen Länder, in denen die chirurgische Kastration im Rahmen der Behandlung von Sexualstraftätern angewandt wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind im Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden von 1969 festgeschrieben.

Mindestens 25 Jahr alt

Demnach darf eine Person auf eigenen Wunsch chirurgisch kastriert werden, wenn die Behandlung medizinisch angezeigt ist. Beispielsweise um schwerwiegende Krankheiten, seelische Störungen oder Leiden, die mit einem abnormen Geschlechtstrieb zusammenhängen, zu verhüten, zu heilen oder zu lindern. Oder um mögliche Straftaten verhindern. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 25 Jahren und, dass der Eingriff nicht zu körperlichen und seelischen Schäden führt.

Die freiwillige Kastration sei keine Bestrafung von Sexualstraftätern, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesregierung. "Sie ermöglicht vielmehr die Heilung oder zumindest Linderung von schwerwiegenden Krankheiten, seelischen Störungen oder Leiden, die mit dem abnormen Geschlechtstrieb des Betroffenen zusammenhängen."

Aber weil eine Heilung nach Ansicht des CPT dadurch nicht garantiert ist, fordert das Komitee alternative Behandlungsmethoden. "Das Problem sitzt hauptsächlich im Kopf und nicht so sehr in den Sexualorganen der Menschen, die von diesen Trieben betroffen sind", so Kozma. "Deshalb schlagen wir eine psychiatrische und psychologischen Behandlung vor, die vielleicht mit einer medikamentösen Behandlung einhergeht."

Kaum Chancen für EU-Regelung

Alternative Behandlungen werden beispielsweise in Polen praktiziert. Dort greift man ganz offen zur chemischen Keule. Seit 2009 sind Gerichte verpflichtet, Pädophile zur chemischen Kastration einzuweisen. Große Chancen, diese hochemotionale Thematik EU-weit zu regeln, sieht Julia Kozma von Antifolterkomitee kaum: "Aber es gibt gewisse menschenrechtliche Grundstandards, die man einhalten muss. Deutschland genauso wie Polen, Tschechien oder andere Europaratsländer haben sich verpflichtet, niemanden unmenschlich oder erniedrigend zu behandeln."

Bisher habe die Bundesregierung nur zögerlich auf den in Straßburg veröffentlichten Bericht des CPT reagiert, und darauf hingewiesen, dass die freiwillige chirurgische Kastration selten angewendet werde. "Wir stehen - wie mit allen Staaten - auch in einer ständigen Kommunikation mit der Bundesregierung und hoffen, sie bald von unseren Argumenten überzeugen zu können", sagt Kozma. Aber auch wenn in nächster Zeit keine Gesetzesänderung in Sicht sein mag, fühlen sich viele Kritiker in Deutschland durch den CPT-Bericht gestärkt. So erklärte die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf: "Der Ausschuss macht wichtige Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor Folter und Misshandlung in Deutschland, die zügig aufgegriffen und umgesetzt werden sollten."

Autor: Ralf Bosen
Redaktion: Diana Hodali