1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Konvention gegen Kriminalität im Internet

Harriett Ferenczi, Bayerischer Rundfunk24. November 2001

Auf einer Konferenz mit Teilnehmern aus 46 Staaten in der ungarischen Hauptstadt Budapest hat der Europarat eine internationale Konvention gegen Kriminalität im Internet zur Unterzeichnung ausgelegt.

https://p.dw.com/p/1P8T

Sie soll zur Harmonisierung nationaler Gesetze beitragen, die Strafverfolgung über Grenzen hinweg ermöglichen und ein wirksames System internationaler Zusammenarbeit schaffen. Die Terroranschläge am 11. September in den USA dienten als Katalysator. Denn die Schaffung einer internationalen Konvention gegen Datennetz-Kriminalität war lange geplant.

Gemeinsame Mindeststandards

Nun hat der Europarat die Initiative ergriffen. Die USA, Japan, Kanada und Südafrika haben sich angeschlossen. Manfred Möhrenschlager, zuständig für Computerkriminalität im österreichischen Bundesministerium der Justiz: "Generell geht es darum, die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Computerkriminalität zu verbessern, auch bei der Sammlung von Beweismitteln, die in Computersystemen oder in Netzwerken bestehen. Es geht darum, einen gemeinsamen Mindeststandard herzustellen, was als Straftat anzusehen ist. Deswegen werden bestimmte Delikte wie Hacking, illegale Telekommunikationsüberwachung, Datenbeschädigung oder die Beeinträchtigung von Computersystemen unter Strafe gestellt. Und auch gewisse vorbereitende Taten wie der Verkauf von Passwörtern, die man illegal erlangt hat, um in Systeme einzudringen, und auch Kinderpornographie. Ein Thema konnte nicht zu Ende diskutiert werden: Die Verbreitung von Rassenhass im Internet. Ein neuer Ausschuss wird sich damit ab Dezember befassen."

In einem kleinen blauen Heft mit sechzig Seiten sind Paragraphen, Straftatenkatalog, Formen der internationalen Kooperation und rechtliches Vorgehen verankert. Auf diesem Weg soll ein einheitlicher Kampf gegen Internet-Kriminalität gesichert werden. "Die erste Voraussetzung ist natürlich," sagt Möhrenschlager, "dass bestimmte Dinge auch strafbar sind. Da gibt es unterschiedliche Regelungen in einzelnen Staaten. Deswegen wird hier ein Mindeststandard eingeführt. Zum Beispiel das illegale Hacking und Durchbrechen von Sicherheitsvorkehrungen, das ist noch nicht überall strafbar."

Im Sinne der Konvention spielen Kooperation, Erfahrungs- und Datenaustausch eine wichtige Rolle. In den Unterzeichnerländern sollen Nonstopp-Dienste, im Fachjargon 24/7 genannt, eingerichtet werden: Bernhard Ortubal vom österreichischen Innenministerium erklärt, was das bedeutet: Es ist eine sehr enge internationale Kooperation geplant. Die 24-7-Ansprechstellen bedeuten, dass jedes Land, das die Konvention unterzeichnet, gewährleisten muss, dass 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche Spezialisten in der Bekämpfung der Computerkriminalität erreichbar sind, um gegebenenfalls unverzüglich Maßnahmen ergreifen zu können. Also der 24-7-Punkt ist allein auf Grund der Beschreibung mit Experten zu besetzen, die sowohl technisch als auch in der Ermittlungstechnik auf dem neuesten Stand sind. Diese Ansprechstellen werden in den meisten Ländern wohl in nationalen Polizeidienststellen angesiedelt werden."

"Datenschutz nicht in Gefahr"

Tritt die Konvention in Kraft, wird ein Konsultationsmechanismus für den Erfahrungsaustausch aktiviert. Dabei sollen die Umsetzung der Vereinbarung kontrolliert und eventuelle Ergänzungen vorgenommen werden. Die Unterzeichnerstaaten müssen die Fortschritte im eigenen Land bilanzieren. Datenschutz und Persönlichkeitsschutz seien nicht in Gefahr, heißt es. Denn die neuen Aktionsgruppen gelten in erster Linie als Informationsstellen. Manfred Möhrenschlager sagt, das sei hier so geregelt worden, "weil die Unterschiede in den Datenschutzrechtlichen Regelungen sehr groß sind. Man muss es deshalb jedem einzelnen Mitgliedsstaat überlassen, welche Bedingungen, das heißt hier Conditions und Safegards, er auferlegen will."

Die Vertreter des Europarates hoffen, dass sich auch andere Länder der ersten Kovention gegen Internet-Kriminalität anschließen. Denn hier gehe es nicht nur um ein europäisches Abkommen, wird betont. Leider war es Russland, das noch am Budapester Verhandlungstisch aus der Reihe tanzte. Sein Vetreter erklärte, Moskau werde das Abkommen erst später nach gründlichem Studium unterzeichnen.