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Vollpfosten

Tobias Oelmaier25. August 2013

Acht Platzverweise allein an diesem 3. Spieltag, das ist Bundesliga-Rekord. Und auch sonst zeigen sich viele Profis von ihrer flegelhaften Seite. DW-Redakteur Tobias Oelmaier kommentiert.

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Die deutsche Sprache geht mit der Zeit. Das hat auch der Duden erkannt, das renommierteste Wörterbuch der deutschen Sprache. Und so hat der Duden vor wenigen Wochen den Begriff "Vollpfosten" aufgenommen. Erklärt wird er mit "sehr dummer Mensch". Die ethymologischen Wurzeln des Vollpfostens sind nicht restlos geklärt, doch ist es naheliegend, dass sie auf dem Fußballplatz liegen.

Da schießt Sead Salihovic in der 9. Minute per Foulelfmeter das 1:0 für seine Hoffenheimer und hat nichts Besseres zu tun, als 14 (!) Sekunden später beim Jubeln seinen Gegenspieler Julian Schuster zu ohrfeigen. Die Folge: Rote Karte - die vierte in Salihovics Bundesliga-Karriere. Insgesamt mussten an diesem 3. Spieltag gleich acht Spieler auf Geheiß der Schiedsrichter das Spielfeld vorzeitig verlassen. Kein Platzverweis war so spektakulär wie der von Salihovic, aber eine Portion Dummheit gehört schon dazu, wenn man zum Beispiel ganze zwei Minuten nach der ersten Verwarnung die zweite kassiert. So gesehen beim Freiburger Francis Coquelin.

Tobias Oelmaier (Bild: DW)
DW-Redakteur Tobias OelmaierBild: DW / Christel Becker-Rau

Fast schon harmlos bis sympathisch klingt die Meldung, dass die HSV-Profis Dennis Aogo und Tomas Rincon zwei trainingsfreie Tage nach der 1:5-Heimschlappe gegen Hoffenheim vor gut einer Woche zu einem zweitägigen Trip nach Mallorca nutzten. Immerhin waren sie ja wieder rechtzeitig zurück zum Arbeitsantritt. Es soll ja Spieler geben, die ihren Sommerurlaub, vornehmlich in Südamerika, schonmal um Tage bis Wochen ausweiten wegen verpasster Flüge, Flugangst oder kranker Schwiegermutter. Meist folgt darauf, wie auch auf unnötige Platzverweise, eine so genannte Vertragsstrafe. Die ist in der Regel im Vertrag fixiert und regelt solche disziplinarischen Entgleisungen. Gegen die Zahlung einer vier- bis fünfstelligen Summe an den Verein oder als Spende für einen guten Zweck ist dann alles wieder gut.

Nun hat sich aber ausgerechnet jetzt die Spielergewerkschaft VDV zu Wort gemeldet und genau diese Strafenkataloge in Frage gestellt. Sie seien viel zu allgemein und damit ungültig, stellte ein VDV-Jurist fest. Die rechtliche Grundlage fehle. Durchgesetzt würden sie ohne rechtliche Grundlage unter Androhung von Repressalien wie Rauswurf oder Kürzung der Einsatzzeiten. Ein echter Skandal ist das!

Natürlich sind rechtsstaatliche Prinzipien ein hohes Gut. Aber wenn diese Vollpfosten in Stollenschuhen nicht selbst auf die Idee kommen, sich anständig zu benehmen und es ihnen die eigene Berufsauffassung nicht gebietet, pünktlich, nüchtern und ausgeruht zum Training zu erscheinen, dann muss es den Vereinen durchaus mal gestattet sein, die Herren Profis zur Kasse zu bitten, und zwar ohne langwierige Verfahren vor dem Arbeitsgericht!