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Mutlose Verfassungsrichter

Martin Muno21. Oktober 2014

Die Bundesregierung muss über Rüstungsexporte erst informieren, sobald sie genehmigt oder verboten wurden. Die Verfassungsrichter hätten bei dieser Entscheidung ruhig etwas mutiger sein können, meint Martin Muno.

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Waffenexporten 21.10.2014
Bild: picture-alliance/dpa/Uli Deck

Es ist ein kleiner Erfolg, immerhin: Bis vor kurzem informierte die Regierung das Parlament nur einmal jährlich über die genehmigten Rüstungsexporte des Vorjahres. Die jetzige schwarz-rote Regierung gab alle sechs Monate einen solchen Bericht ab und will künftig sogar noch zeitnäher informieren.

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Regierung den Abgeordneten jederzeit Auskunft geben - aber nur auf Anfrage und auch nur über bereits abgeschlossene Geschäfte. Auch muss die Regierung nicht begründen, warum ein Deal genehmigt oder verboten wurde. Und in der Verhandlungsphase unterliegen die möglichen Waffenexporte nach wie vor der strikten Geheimhaltung. Mit dieser Entscheidung fordert das höchste deutsche Gericht lediglich ein, was die Regierung ohnehin vorhat.

Transparenz oder Geheimniskrämerei

Bei diesem Urteil hat die Karlsruher Richter offenbar der Mut verlassen, den sie in früheren Entscheidungen noch hatten. Denn über die Frage, ob etwa Leopard-Panzer in ein Krisengebiet oder in ein Land geliefert werden, das schwere Menschenrechtsverletzungen begeht, müssen auch die Abgeordneten mitdiskutieren dürfen. Da reicht es nicht aus, erst im Nachhinein zu informieren.

Das Stichwort heißt Informationsrecht der Abgeordneten: Und das hatte das Verfassungsgericht zuletzt in gleich mehreren Entscheidungen hochgehalten - sei es bei der Parlamentsbeteiligung zum Euro-Rettungsschirm oder bei den erweiterten Fragerechten der Bundestags-Untersuchungsausschüsse. In all diesen Fällen stellte sich das Gericht auf die Seite der Parlamentarier.

Martin Muno, DW-RADIO/DW-WORLD.DE, Leitung Aktuelles/Nachrichten, Flash-Galerie
DW-Redakteur Martin MunoBild: DW/Christel Becker-Rau

Hochsensible Entscheidungen

Und ausgerechnet bei einem Thema, bei dem es buchstäblich um Leben oder Tod geht, soll das nicht mehr gelten? Ausgerechnet beim Rüstungsexport, dem die Autoren des Grundgesetzes aufgrund der historischen Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges besondere Restriktionen auferlegt hatten? Gilt hier die vielzitierte Kontrollfunktion des Parlaments nicht? Zur Erinnerung: Rüstungshandel ist kein Nischengeschäft. Immerhin ist Deutschland gegenwärtig der drittgrößte Rüstungsexporteur der Welt.

Die Entscheidung, ob Kriegswaffen exportiert werden, ist eine hochsensible. Sie hat viele Implikationen - nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische, historische und moralische. Sie lediglich in Hinterzimmern zu entscheiden, widerspricht allen Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie!