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Kenia: Ausstieg aus dem Weltstrafgericht

Philipp Sandner5. September 2013

Vor dem Prozessauftakt gegen Vize-Präsident Ruto vor dem Internationalen Strafgerichtshof will Kenias Parlament die Mitgliedschaft im Gerichtshof aufkündigen. An Rutos Prozess wird das aber nichts ändern.

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Uhuru Kenyatta und William Ruto scherzend im Präsidentschaftswahlkampf in Nairobi/Kenia, März 2013 (Foto: AP Photo/Ben Curtis)
Bild: picture alliance/AP Photo

Es ist eine Kampfansage an die internationale Gerichtsbarkeit: Kenias Parlament hat einen Antrag angenommen, wonach das ostafrikanische Land seine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag aufkündigt. Am Donnerstag (05.09.2013) befürworteten die Abgeordneten mehrheitlich die Forderung der Regierungskoalition, aus dem sogenannten Römischen Statut auszutreten. Dieses bildet für die Unterzeichnerstaaten - also auch Kenia - die gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Gericht. Das Parlament muss nun binnen dreißig Tagen über einen Gesetzentwurf abstimmen, der den Ausstieg formal besiegelt.

An den anstehenden Prozessen gegen das neue politische Führungsduo, Präsident Uhuru Kenyatta und seinen Vize-Präsidenten William Ruto, ändert das aber nichts. Laut dem Römischen Statut kann ein Ausstieg nicht rückwirkend gelten. Rutos Verhandlung beginnt am Dienstag (10.9.2013) in Den Haag, Kenyattas ist für den 12. November geplant. Dort müssen sich die beiden wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten.

Das Ganze liegt rund fünf Jahre zurück. Damals war der Streit um den Ausgang der Präsidentschaftswahlen (27.12.2007) blutig eskaliert. Verschiedene ethnische Gruppen bekämpften sich. Dabei starben mehr als 1200 Menschen, hunderttausende weitere wurden vertrieben. Zu dem Zeitpunkt standen sich Kenyatta und Ruto als politische Kontrahenten gegenüber - sie sollen Übergriffe auf die ethnischen Volksgruppen des jeweils anderen angeordnet und finanziert haben, so der Vorwurf des Haager Gerichts. Ruto wird - gemeinsam mit dem Radiojournalisten Joshua Arap Sang - die Mittäterschaft an Morden, Vertreibung und Verfolgung zur Last gelegt. Kenyatta zusätzlich noch Vergewaltigung und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Uhuru Kenyatta und William Ruto scherzend im Präsidentschaftswahlkampf in Nairobi/Kenia (Foto: SIMON MAINA/AFP/Getty Images)
Vereint durch den gemeinsamen Gegner: Uhuru Kenyatta und William RutoBild: Simon Maina/AFP/Getty Images

"Kenias Souveränität verteidigen"

Für Kenias politische Führung stellen die Ermittlungen in Den Haag allerdings eine Einmischung in kenianische Angelegenheiten dar. Der Mehrheitsführer der parlamentarischen Regierungskoalition, Aden Duale, verteidigte den Vorstoß des Parlaments mit den Worten, Kenia müsse "seine Freiheit" zurückerlangen. "Lasst uns unsere Bürger beschützen. Lasst uns die Souveränität der kenianischen Nation verteidigen", zitiert ihn die Nachrichtenagentur Associated Press (AP).

Tiseke Kasambala von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hält solche Äußerungen dagegen für reinen Populismus. Denn als Gericht der letzten Instanz kann der Internationale Strafgerichtshof nur eingreifen, wenn die nationalen Gerichte nicht in der Lage oder nicht willens sind, Verbrechen in ihrem Land zu verfolgen. "Insofern sind die kenianischen Behörden selbst dafür verantwortlich, dass die Prozesse nun in Den Haag stattfinden. Sie haben sich nicht entschieden genug für eine Strafverfolgung der Verantwortlichen eingesetzt", so die Menschenrechtlerin aus Südafrika.

Opfer fühlen sich allein gelassen

Vertreter der Opfer kritisieren, dass der Ausstieg nur den regierenden Parteien Kenyattas und Rutos nütze - im Interesse Kenias sei er nicht. "Unsere Regierung hat noch nichts unternommen, womit sie den Betroffenen helfen könnte", sagt Gertrude Angote. Sie arbeitet für die kenianische Nichtregierungsorganisation "Legal Advice Centre", die Betroffenen juristische Beratung anbietet. "Wir sprechen hier schließlich von Opfern: Frauen und Kinder, die vergewaltigt worden sind, Menschen, die ihre Häuser und ihren Besitz verloren haben.“

Präsidentschaftskandidat Peter Kenneth (Porträt) in Nairobi/Kenia, Januar 2013 (Foto: Fredrick Onyango/Panapress)
"Unnötiges Ablenkungsmanöver": Oppositionspolitiker Peter KennethBild: picture-alliance/dpa

Die Fraktionen der politischen Opposition hatten vor der Abstimmung übrigens das Plenum verlassen. Peter Kenneth, der unterlegene Präsidentschaftskandidat vom Kenianischen Nationalkongress (KNC), nannte den Antrag des Parlaments ein "unnötiges Ablenkungsmanöver".

Einschüchterung von Zeugen

Verfassungsrechtler Haru Ndubi sagte der Deutschen Welle, ein Austritt Kenias aus dem Römischen Statut könne dazu führen, dass das Haager Gericht nun eine Sicherheitsverwahrung der Angeklagten veranlasst. Bislang hatte es keinen Haftbefehl gegen Ruto und Kenyatta gegeben, weil sie sich kooperativ gezeigt hatten. Ein mögliches Szenario wäre allerdings, dass die beiden gar nicht erst nach Den Haag reisen - immerhin können sie sich nun auf die Ablehnung des internationalen Tribunals durch das eigene Parlament berufen.

Halten sie die Zusagen aber ein, muss Ruto nun darauf hoffen, dass Zeugen ihre belastenden Aussagen zurückziehen oder gar nicht erst vor Gericht erscheinen. Ende August machten bereits zwei Zeugen einen Rückzieher, wie Kenias führende Tageszeitung "Daily Nation" berichtet. Demnach gab einer von ihnen an, sich nicht mehr sicher zu fühlen, der andere sprach von psychischen Belastungen. Bereits im März musste der Internationale Strafgerichtshof die Anklage gegen Francis Muthaura, einen Mitangeklagten von Präsident Kenyatta, fallen lassen. Der Grund: Wichtige Zeugen waren entweder verstorben oder wollten aus Angst nicht mehr aussagen. Auch die mangelnde Kooperation vonseiten der Regierung wurde als Grund genannt. Diesen Vorwurf scheint der aktuelle Gesetzentwurf zum Ausstieg Kenias aus dem Internationalen Strafgerichtshof nun einmal mehr zu bestätigen.

Kenias Vizepräsident William Ruto (Porträt) in Nairobi, März 2013 (Foto: Kyodo).
William Ruto gibt sich siegessicherBild: picture alliance / Kyodo