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Keine Änderung bei Terrorabwehr

10. April 2014

Die Bundesregierung will nun doch keine Grundgesetzänderung, um den Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr zu erleichtern. Eine Schlappe für Innenminister de Maizière, der sich dafür stark gemacht hatte.

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Zwei Jagdflugzeuge vom Typ Phantom (Foto: dapd)
Bild: dapd

Dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren sind enge Grenzen gesetzt. Seit Jahren wird kontrovers diskutiert, ob für Fälle der Terrorabwehr eine Lockerung nötig ist. Die Bundesregierung hat die Frage geprüft. Jetzt ist sie zu einer Entscheidung gelangt. "Man hat sich geeinigt, an diesen Plänen nicht weiter festzuhalten", sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presseagentur in Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) und weitere Minister - darunter Innenressortchef Thomas de Maizière (CDU) - hätten sich am Donnerstag darauf verständigt.

Alles bleibt wie gehabt

Die neuen Terrorabwehrpläne stammten aus dem Haus von Innenminister de Maizière, der den Entscheidungsweg im Ernstfall verkürzen wollte. Seit Wochen waren die Pläne intern intensiv vorbereitet worden. Der Öffentlichkeit waren die Planungen erst am Dienstag bekannt geworden.

Demnach sollte die Entscheidung über einen Schießbefehl nach Vorstellungen des Innenministeriums künftig auf den Verteidigungsminister übertragen werden. Hintergrund ist die Frage, wer einen Abschussbefehl geben soll, wenn Extremisten etwa mit einem entführten Passagierflugzeug einen gezielten Anschlag planen. Da eine rechtzeitige Entscheidung des Bundeskabinetts aber nicht immer gewährleistet sein könnte, hatte das Innenministerium angeregt, dem Verteidigungsministerium bei Eilentscheidungen die Kompetenz für überregionale Katastrophennotstände zu geben und dies im Grundgesetz zu verankern.

In Deutschland ist für einen Einsatz der Streitkräfte bei "überregionalen Katastrophennotständen" auch in Eilfällen eine Entscheidung des Bundeskabinetts nötig. Der Beschluss darf nach dem Grundgesetzartikel 35 nicht auf den Verteidigungsminister übertragen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im August 2012 den Einsatz militärischer Mittel im Inneren in "äußersten Ausnahmefällen" von "katastrophischen Dimensionen" erlaubt. Die Entscheidungsgewalt wurde der Bundesregierung als Ganzes zugesprochen. In der Praxis macht das einen Anti-Terror-Einsatz bei einer Flugzeugentführung so gut wie unmöglich, weil nur wenig Zeit zum Eingreifen bleibt.

qu/kle (dpa, rtr)