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Bleibt Timoschenko in Haft?

Roman Goncharenko31. Juli 2013

Seit rund zwei Jahren sitzt die ukrainische Ex-Ministerpräsidentin Julia Timoschenko hinter Gittern. Westliche Regierungen fordern ihre Freilassung, doch weitere Verfahren gegen sie stehen dem entgegen.

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Julia Timoschenkos Anhänger fordern auf Demonstrationen die Freilassung der ehemaligen Regierungschefin (Foto:Sergei Chuzavkov/AP/dapd)
Julia Timoschenkos Anhänger fordern auf Demonstrationen die Freilassung der ehemaligen RegierungschefinBild: dapd

Am Mittwoch (31.07.2013) tritt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Kraft, wonach die ehemalige Ministerpräsidentin der Ukraine, Julia Timoschenko, vor zwei Jahren willkürlich in Untersuchungshaft genommen worden war. Der ukrainische Staat hatte gegen das im April dieses Jahres gefällte Urteil der Straßburger Richter keinen Widerspruch eingelegt.

Geklagt hatte Timoschenko vor dem EGMR gegen die Entscheidung eines Kiewer Richters, der die Oppositionsführerin bereits während des gegen sie laufenden Prozesses verhaften ließ. Später wurde Timoschenko wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft und zu einer Geldstrafe in Millionenhöhe verurteilt. Sie hatte - ohne Billigung der Regierung - Gasverträge mit Russland unterzeichnet. Timoschenko ist bis heute inhaftiert.

Hoffnung auf weitere Urteile in Straßburg

"Das Urteil des EGMR ist eine moralische Unterstützung für Timoschenko", meint Winfried Schneider-Deters, der ehemalige Leiter der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in der Ukraine im DW-Gespräch.

Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg verlesen das Urteil im Fall Timoschenko (Foto: PATRICK HERTZOG/AFP/Getty Images)
Die Straßburger Richter entschieden, dass Timoschenko willkürlich in Untersuchungshaft genommen wurdeBild: Patrick Hertzog/AFP/Getty Images

Das ukrainische Justizministerium teilte Mitte Juli mit, man habe die Entscheidung des EGMR umgesetzt: Die Ukraine habe ein neues Strafgesetzbuch. Nach aktuell geltendem Recht würde Timoschenko heute nicht mehr in Untersuchungshaft genommen werden.

Große Hoffnungen setzt Timoschenko offenbar auf weitere Entscheidungen des EGMR. Seit Mitte Juli wird in Straßburg über ihre zweite Klage beraten. Es soll geprüft werden, ob die Oppositionsführerin einen fairen Prozess erhalten hat. Timoschenko selbst, ihre oppositionelle Partei "Batkiwschtschina" (Vaterland) und viele westliche Regierungen bezweifeln dies und sprechen vom "Verdacht selektiver Justiz". Die ukrainische Regierung bestreitet die Vorwürfe. Mit einer Entscheidung in Straßburg wird frühestens im Herbst gerechnet.

Humanitäre Lösung als Ausweg

Die Inhaftierung Julia Timoschenkos belastet indes weiterhin die Beziehungen der Ukraine zur Europäischen Union. Beim Gipfel der EU-Initiative "Östliche Partnerschaft" Ende November 2013 im litauischen Vilnius könnte ein Assoziierungsabkommen mit der Ukraine unterzeichnet werden. Es sieht die Schaffung einer Freihandelszone vor und gilt als Meilenstein auf dem Weg der Ukraine Richtung Europa. Brüssel stellt jedoch mehrere Bedingungen, darunter eine Lösung des "Problems Timoschenko".

Als möglicher Ausweg gilt die sogenannte "humanitäre Lösung" - eine Freilassung Timoschenkos aus gesundheitlichen Gründen. Westliche Regierungen bemühen sich darum seit Monaten. Die ukrainische Oppositionsführerin hat ein Rückenleiden und wird von Ärzten der Berliner Charité behandelt. Sie besuchen Timoschenko regelmäßig in einem Krankenhaus im ostukrainischen Charkiw. Anfang Juli sagte Timoschenkos Tochter, Jewgenija, ihre Mutter brauche dringend eine Operation. Die Familie möchte, dass Julia Timoschenko von deutschen Ärzten behandelt wird.

Diplomatische Offensive aus Deutschland

Deutschland hat seine diplomatischen Bemühungen zuletzt intensiviert. Bundesaußenminister Guido Westerwelle reiste Ende Juni und Anfang Juli 2013 gleich zweimal innerhalb weniger Wochen nach Kiew, um über Timoschenkos Schicksal zu sprechen. Das Angebot, die Inhaftierte in Deutschland medizinisch behandeln zu lassen, stehe, sagte Westerwelle.

Bundesaußenminister Guido Westerwelle sprach mit Julia Timoschenkos Tochter Jewgenija Ende Juni in Kiew (Foto: EPA/SERGEY DOLZHENKO)
Bundesaußenminister Guido Westerwelle sprach Ende Juni 2013 mit Julia Timoschenkos Tochter JewgenijaBild: picture-alliance/dpa

Die ukrainische Seite zeigt sich von Berlins diplomatischer Offensive unbeeindruckt. Eine medizinische Behandlung Timoschenkos im Ausland sei unmöglich, sagte Außenminister Leonid Koschara der Nachrichtenagentur "Interfax" Ende Juli. Die ukrainischen Gesetze würden dies nicht vorsehen. Ähnlich äußerte sich die Menschenrechtsbeauftragte im ukrainischen Parlament, Waleria Lutkiwska. Noch vor einigen Monaten gab es andere Signale aus Kiew. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt, Renat Kusmin, schloss Timoschenkos ärztliche Behandlung im Ausland nicht aus: "Es gibt diese Möglichkeit".

Keine Freilassung vor der Präsidentenwahl 2015?

Der ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch hält eine Freilassung Timoschenkos nach einer Begnadigung nur unter einer Bedingung für möglich: Alle Gerichtsverfahren müssten abgeschlossen sein, sagte Janukowitsch mehrmals. Ein Prozess wegen Steuerhinterziehung wird seit Monaten vertagt, weil Timoschenko sich weigert, daran persönlich teilzunehmen. Doch es gibt auch weitere Verfahren gegen die Oppositionsführerin, darunter eines wegen eines angeblichen Auftragsmordes an einem Parlamentsabgeordneten in den 1990er Jahren.

Wenige Beobachter rechnen noch damit, dass Timoschenko bald aus der Haft entlassen wird. "Janukowitsch kann es nicht riskieren, Timoschenko freizulassen und nach Deutschland abzuschieben", sagte Winfried Schneider-Deters. Die Oppositionspolitikerin würde "Himmel und Erde in Bewegung setzen, um seine Wiederwahl im Jahre 2015 zu verhindern", so der Experte. Umfragen zufolge ist Timoschenko immer noch die beliebteste Oppositionspolitikerin in der Ukraine.